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Antrag (Antrag bzgl. Implementierung einer Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Implementierung einer Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt 
Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Implementierung einer Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt 
Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 484/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.11.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Implementierung einer Schuldenuhr auf der Homepage der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Von der Anschaffung einer neuen Software zum 01.11.2016 verspricht sich die Kämmerei eine effizientere und bewusstere Schuldenverwaltung und Zinssteuerung. Teil dieser Software ist ein umfangreiches Berichtssystem, dass es u. a. ermöglichen wird, die Verschuldungssituation der Stadt jederzeit abzubilden. U. a. an dieser Stelle könnten in Folge der Wiedereingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilienwirtschaft Synergien entstehen. So liegt zum Beispiel die Zuständigkeit für Kreditneuaufnahmen zurzeit noch bei den Eigenbetrieben, während Umschuldungen die Kämmerei abwickelt. Mit Wiedereinführung eines Berichtswesens beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr werden Politik und Verwaltungsführung wieder regelmäßig mit Informationen zum Stand der städtischen Haushaltswirtschaft versorgt. So werden Controllingberichte jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres verfasst (so erstmalig zum 30.06.2016 – siehe V 459/2016). Ich schlage vor, diese Berichte jeweils um eine Rubrik „Entwicklung des Schuldenstands“ zu ergänzen. In Vertretung (Knips) -2-