Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 594/2016
Az.:
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -1-, -2- Datum: 10.11.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.11.2016
vorberatend
13.12.2016
beschließend
Gewährung eines Darlehens an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
500.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Allg. Finanzwirtschaft
78910000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
ab 2017
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für Planungskosten der Energiegesellschaft Erftstadt mbH werden 500.000 Euro investiv im
Haushaltsplan 2017 veranschlagt.
Begründung:
Mit einem Schreiben vom 27.10.2016 bat die Energiegesellschaft Erftstadt mbH die Stadt Erftstadt
um finanzielle Unterstützung, um damit ein Windenergieprojekt zu finanzieren. Dieses Vorgehen
wurde aufgrund der günstigen Finanzierungsstruktur der Stadtverwaltung, sowohl vom Aufsichtsrat
der Energiegesellschaft Erftstadt als auch vom Rat der Stadt Erftstadt, begrüßt. Aktuell liegen
Gründerkredite im privatwirtschaftlichen Bereich bei ca. 2 Prozent effektivem Jahreszins (vgl. z.B.
kfw ERP-Gründerkredit-StartGeld). Dagegen liegt ein gleichartiger Kredit mit Kommunalkonditionen bei zurzeit 0,12 Prozent effektivem Jahreszins (vgl. z. B. kfw IKK-Investitionskredit Kommunen).
Aus beihilferechtlichen Gründen muss die Stadt Erftstadt bei der Weiterleitung des Kredites einen
Aufschlag veranschlagen, der als Ertrag in den Haushalt fließen könnte.
Um eine Finanzierung von WEA in den Haushaltsjahren 2017 ff. einschätzen zu können, benötigt
die Stadt Erftstadt, so wie auch bei externen Finanzdienstleitern vorzulegen, mindestens folgende
Unterlagen von der Energiegesellschaft Erftstadt mbH:
- Beschreibung des Vorhabens inkl. Eckedaten-Papier der Finanzierung.
- Aufstellung der Investitionskosten und der geplanten Betriebskosten.
- Aufstellung der Gesamtfinanzierung (Ertrags-, Liquiditäts- und Finanzierungsplanung).
- Angaben zur eingesetzten WEA (Hersteller, Typ, Leistung)
- Windgutachten (Leistungskennlinie der WEA, jährliche durchschn. Windgeschwindigkeit
am Standort in Nabenhöhe, Windgeschwindigkeitsverteilung) konform mit den Mindest
standards für Windgutachten des BWE.
- Cash Flow Model inkl. Risiko Rechnung ggfs. mit Prüfvermerk des WPs (Base Case P90).
- Baufortschrittsbericht in der Bauphase und Quartalszahlen in der Betriebsphase.
Das Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH müsste aktuell jedoch mit einer Rücktrittsvereinbarung abgeschlossen werden, damit formal die bilanzielle Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung verhindert wird. Da die Energiegesellschaft aktuell noch über keinerlei Ertragsquellen verfügt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung zum jetzigen Zeitpunkt als gering
einzustufen und müsste bis zur Errichtung einer Windenergieanlage tilgungsfrei gestellt werden.
Mit Offenlagebeschluss des Flächennutzungsplanes zur Windenergie sind lt. Energiegesellschaft
Erftstadt mbH die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Planungen der Windparks soweit zu finalisieren, als dass für die jeweiligen Anlagen die Anträge nach BimSchG gestellt werden
können (vergleichbar mit einem Bauantrag). Um die in den Kooperationsverträgen ausgehandelten
Windkraftanlagen bzw. deren Standorte zu entwickeln und später vermarkten zu können, ist die
Energiegesellschaft gehalten, sukzessive neue Gesellschaften zur Projektentwicklung zu gründen.
Je nach Ausgestaltung in den Kooperationsverträgen sind in den Entwicklungsgesellschaften für
die Anlagen der Energiegesellschaft Erftstadt mbH anteilig Kosten für Gutachten etc. zu übernehmen.
In Vertretung
(Knips)
-2-