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Beschlussvorlage (Gewährung eines Darlehens an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Gewährung eines Darlehens an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH) Beschlussvorlage (Gewährung eines Darlehens an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 594/2016 Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - -1-, -2- Datum: 10.11.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 29.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Gewährung eines Darlehens an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 500.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Allg. Finanzwirtschaft 78910000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ab 2017 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für Planungskosten der Energiegesellschaft Erftstadt mbH werden 500.000 Euro investiv im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Begründung: Mit einem Schreiben vom 27.10.2016 bat die Energiegesellschaft Erftstadt mbH die Stadt Erftstadt um finanzielle Unterstützung, um damit ein Windenergieprojekt zu finanzieren. Dieses Vorgehen wurde aufgrund der günstigen Finanzierungsstruktur der Stadtverwaltung, sowohl vom Aufsichtsrat der Energiegesellschaft Erftstadt als auch vom Rat der Stadt Erftstadt, begrüßt. Aktuell liegen Gründerkredite im privatwirtschaftlichen Bereich bei ca. 2 Prozent effektivem Jahreszins (vgl. z.B. kfw ERP-Gründerkredit-StartGeld). Dagegen liegt ein gleichartiger Kredit mit Kommunalkonditionen bei zurzeit 0,12 Prozent effektivem Jahreszins (vgl. z. B. kfw IKK-Investitionskredit Kommunen). Aus beihilferechtlichen Gründen muss die Stadt Erftstadt bei der Weiterleitung des Kredites einen Aufschlag veranschlagen, der als Ertrag in den Haushalt fließen könnte. Um eine Finanzierung von WEA in den Haushaltsjahren 2017 ff. einschätzen zu können, benötigt die Stadt Erftstadt, so wie auch bei externen Finanzdienstleitern vorzulegen, mindestens folgende Unterlagen von der Energiegesellschaft Erftstadt mbH: - Beschreibung des Vorhabens inkl. Eckedaten-Papier der Finanzierung. - Aufstellung der Investitionskosten und der geplanten Betriebskosten. - Aufstellung der Gesamtfinanzierung (Ertrags-, Liquiditäts- und Finanzierungsplanung). - Angaben zur eingesetzten WEA (Hersteller, Typ, Leistung) - Windgutachten (Leistungskennlinie der WEA, jährliche durchschn. Windgeschwindigkeit am Standort in Nabenhöhe, Windgeschwindigkeitsverteilung) konform mit den Mindest standards für Windgutachten des BWE. - Cash Flow Model inkl. Risiko Rechnung ggfs. mit Prüfvermerk des WPs (Base Case P90). - Baufortschrittsbericht in der Bauphase und Quartalszahlen in der Betriebsphase. Das Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH müsste aktuell jedoch mit einer Rücktrittsvereinbarung abgeschlossen werden, damit formal die bilanzielle Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung verhindert wird. Da die Energiegesellschaft aktuell noch über keinerlei Ertragsquellen verfügt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung zum jetzigen Zeitpunkt als gering einzustufen und müsste bis zur Errichtung einer Windenergieanlage tilgungsfrei gestellt werden. Mit Offenlagebeschluss des Flächennutzungsplanes zur Windenergie sind lt. Energiegesellschaft Erftstadt mbH die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die Planungen der Windparks soweit zu finalisieren, als dass für die jeweiligen Anlagen die Anträge nach BimSchG gestellt werden können (vergleichbar mit einem Bauantrag). Um die in den Kooperationsverträgen ausgehandelten Windkraftanlagen bzw. deren Standorte zu entwickeln und später vermarkten zu können, ist die Energiegesellschaft gehalten, sukzessive neue Gesellschaften zur Projektentwicklung zu gründen. Je nach Ausgestaltung in den Kooperationsverträgen sind in den Entwicklungsgesellschaften für die Anlagen der Energiegesellschaft Erftstadt mbH anteilig Kosten für Gutachten etc. zu übernehmen. In Vertretung (Knips) -2-