Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
18.11.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 360/2016 1. Ergänzung
Az.: 82.3
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.3 Datum: 12.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
25.10.2016
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
29.11.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
1. Einstellung eines Klimaschutzmanagers
2. Mittelbereitstellung für Fortschreibung Klimaschutzteilkonzept "Gebäude"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
In der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 04.10.2016 wurde die Verwaltung
beauftragt folgende Fragen zu beantworten.
Wie wurde die Tätigkeit bisher wahrgenommen?
Kann die bisher dort eingesetzte Person diese Tätigkeit weiter ausüben und können hierfür
Fördermittel beantragt werden.
Seit 1998 ist eine Verwaltungsmitarbeiterin des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft mit 35 % ihrer
Vollzeitstelle als Energiebeauftragte eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören der Aufbau und die
Pflege des Energiecontrollings, die Begleitung von Energieprojekten und die Mitwirkung bei Klimaschutzteilkonzepten. Außerdem wurde, ohne Anhebung des Stundenansatzes, das Aufgabenfeld
um die Bereiche Energieeinkauf und Begleitung von Konzessionsverfahren erweitert.
Zuwendungsfähig, entsprechend der Kommunalrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sind Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das
zusätzlich für die Stelle für Klimaschutzmanagement eingestellt wird.
Klimaschutzmanager im Sinne der Förderrichtlinien haben in der Regel ein abgeschlossenes
Ingenieurstudium im Bereich der Energiewirtschaft und/oder Elektro- bzw. Heizungs- und Klimatechnik mit umfangreichem Wissen und Berufserfahrung in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
In den Bereichen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, der Stadtwerke und dem Umwelt- und
Planungsamt der Stadt Erftstadt sind keine Mitarbeiter beschäftigt, auf die dieses Anforderungsprofil zu trifft. Hausintern kann kein Klimaschutzmanager gestellt werden.
Welche weiteren bzw. nicht durch die Förderung gedeckten Kosten entstehen?
1. Aktualisierung Teilkonzept: einmalig 12.000 €
2. Evtl. Kosten für die Erstellung des Förderantrages für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beim BMU: einmalig ca. 2.500 €
3. Personalkosten Klimaschutzmanager: jährlich 61.500 €
4. Förderung für 2 Jahre: max. 90 % der Personalkosten 6.150 € Eigenanteil Stadt Erftstadt
5. Bei Weiterbeschäftigung: 61.500 € p.a. zzgl. tariflicher Erhöhungen
6. Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Klimaschutzteilkonzepten, die sich
langfristig durch die daraus resultierenden Energieeinsparungen rechnen.
Die Stelle für Klimaschutzmanagement soll über den Förderzeitraum hinaus ausgeschrieben werden um einen größeren qualifizierten Bewerberkreis anzusprechen.
Eine Befristung macht es nicht möglich die gesamten städtischen Objekte und deren Sanierungsbedarf zu erfassen. Die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen sind durch das Vergaberecht und
die Finanzplanung im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft reglementiert und
nicht kurzfristig umsetzbar. Unter Berücksichtigung des Alters und der Vielfältigkeit des städtischen
Gebäudebestandes sind langfristige Aufgaben in diesem Bereich zu bewältigen und daher ist die
dauerhafte Einrichtung dieser Stelle angemessen.
Die Finanzierung der Sach- und Personalkosten erfolgt durch:
- Einsparung von Energiekosten
- Reduzierung von Planungsaufträgen an Ingenieurbüros bei energetischen Sanierungen und
Baumaßnamen
Sollte sich herausstellen, dass nach Ablauf des Förderzeitraums die zusätzlichen Personalkosten
nicht durch Energieeinsparungen und durch sinkende Aufwendungen bei der Vergabe von Dienstleistungen gedeckt werden können, kann auf die Nachbesetzung einer Stelle verzichtet werden,
wenn Ende 2018 ein Ingenieur aus dem Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft altersbedingt ausscheidet.
(Erner)
-2-