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Beschlussvorlage (1. Einstellung eines Klimaschutzmanagers 2. Mittelbereitstellung für Fortschreibung Klimaschutzteilkonzept "Gebäude")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
18.11.16, 15:01
Beschlussvorlage (1. Einstellung eines Klimaschutzmanagers
2. Mittelbereitstellung für Fortschreibung Klimaschutzteilkonzept "Gebäude") Beschlussvorlage (1. Einstellung eines Klimaschutzmanagers
2. Mittelbereitstellung für Fortschreibung Klimaschutzteilkonzept "Gebäude")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 360/2016 1. Ergänzung Az.: 82.3 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.3 Datum: 12.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 25.10.2016 beschließend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen 1. Einstellung eines Klimaschutzmanagers 2. Mittelbereitstellung für Fortschreibung Klimaschutzteilkonzept "Gebäude" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 04.10.2016 wurde die Verwaltung beauftragt folgende Fragen zu beantworten. Wie wurde die Tätigkeit bisher wahrgenommen? Kann die bisher dort eingesetzte Person diese Tätigkeit weiter ausüben und können hierfür Fördermittel beantragt werden. Seit 1998 ist eine Verwaltungsmitarbeiterin des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft mit 35 % ihrer Vollzeitstelle als Energiebeauftragte eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören der Aufbau und die Pflege des Energiecontrollings, die Begleitung von Energieprojekten und die Mitwirkung bei Klimaschutzteilkonzepten. Außerdem wurde, ohne Anhebung des Stundenansatzes, das Aufgabenfeld um die Bereiche Energieeinkauf und Begleitung von Konzessionsverfahren erweitert. Zuwendungsfähig, entsprechend der Kommunalrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sind Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das zusätzlich für die Stelle für Klimaschutzmanagement eingestellt wird. Klimaschutzmanager im Sinne der Förderrichtlinien haben in der Regel ein abgeschlossenes Ingenieurstudium im Bereich der Energiewirtschaft und/oder Elektro- bzw. Heizungs- und Klimatechnik mit umfangreichem Wissen und Berufserfahrung in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien. In den Bereichen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, der Stadtwerke und dem Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt sind keine Mitarbeiter beschäftigt, auf die dieses Anforderungsprofil zu trifft. Hausintern kann kein Klimaschutzmanager gestellt werden. Welche weiteren bzw. nicht durch die Förderung gedeckten Kosten entstehen? 1. Aktualisierung Teilkonzept: einmalig 12.000 € 2. Evtl. Kosten für die Erstellung des Förderantrages für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beim BMU: einmalig ca. 2.500 € 3. Personalkosten Klimaschutzmanager: jährlich 61.500 € 4. Förderung für 2 Jahre: max. 90 % der Personalkosten 6.150 € Eigenanteil Stadt Erftstadt 5. Bei Weiterbeschäftigung: 61.500 € p.a. zzgl. tariflicher Erhöhungen 6. Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen aus den Klimaschutzteilkonzepten, die sich langfristig durch die daraus resultierenden Energieeinsparungen rechnen. Die Stelle für Klimaschutzmanagement soll über den Förderzeitraum hinaus ausgeschrieben werden um einen größeren qualifizierten Bewerberkreis anzusprechen. Eine Befristung macht es nicht möglich die gesamten städtischen Objekte und deren Sanierungsbedarf zu erfassen. Die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen sind durch das Vergaberecht und die Finanzplanung im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft reglementiert und nicht kurzfristig umsetzbar. Unter Berücksichtigung des Alters und der Vielfältigkeit des städtischen Gebäudebestandes sind langfristige Aufgaben in diesem Bereich zu bewältigen und daher ist die dauerhafte Einrichtung dieser Stelle angemessen. Die Finanzierung der Sach- und Personalkosten erfolgt durch: - Einsparung von Energiekosten - Reduzierung von Planungsaufträgen an Ingenieurbüros bei energetischen Sanierungen und Baumaßnamen Sollte sich herausstellen, dass nach Ablauf des Förderzeitraums die zusätzlichen Personalkosten nicht durch Energieeinsparungen und durch sinkende Aufwendungen bei der Vergabe von Dienstleistungen gedeckt werden können, kann auf die Nachbesetzung einer Stelle verzichtet werden, wenn Ende 2018 ein Ingenieur aus dem Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft altersbedingt ausscheidet. (Erner) -2-