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Allgemeine Vorlage (Antrag von Grundstückseigentümern auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Flurstücke 5 und 112, sowie Einbeziehung der vorgenannten Grundstücke in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach; hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag von Grundstückseigentümern auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Flurstücke 5 und 112, sowie Einbeziehung der vorgenannten Grundstücke in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach;
hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach) Allgemeine Vorlage (Antrag von Grundstückseigentümern auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Flurstücke 5 und 112, sowie Einbeziehung der vorgenannten Grundstücke in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach;
hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen/621-00 BE: Herr Hackhausen/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 22/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 18.05.1998 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 TOP: Antrag von Grundstückseigentümern auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Flurstücke 5 und 112, sowie Einbeziehung der vorgenannten Grundstücke in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach; Aufstellungsbeschlüsse zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 1. hier: Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 21. 01. 1998 beantragen Herr Wilhelm Künster, Zur schönen Aussicht 3, und Herr Wilhelm Mahlberg, Bogheimer Weg 27, 52372 Kreuzau, eine Änderung des Flächennutzungsplanes und der Innenbereichssatzung für den Bereich der Parzellen Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Flurstücke 5 und 112. Die Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan - 2. Änderung - als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Sie liegen im Geltungsbereich der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsteile im Kreise Düren vom 13. 07. 1987. Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen: Die Bebauung entlang des "Bogheimer Weges" beginnt auf der südlichen Seite ca. 60 m früher als auf der nördlichen Seite. Die Parzellen 227 und 226 werden von einem rechtskräftigen Bebauungsplan erfaßt. Da sämtliche Erschließungsanlagen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, ist es aus wirtschaftlichen Gründen geboten, die nördliche Seite ebenfalls einer Bebauung zuzuführen. Auch im Hinblick auf die nur noch geringe Zahl der vorhandenen Baulücken (12 Stück) sollte eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit für die Eigenentwicklung des Wohnplatzes Bilstein bereitgehalten werden. Mit Verfügung vom 17. 12. 1997 teilt die Bezirksregierung Köln - Dezernat 62 - mit, daß die Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepaßt ist. Weiter wird mitgeteilt, daß aufgrund der hier vorliegenden baulichen Situation die Aufhebung des Landschaftsschutzes von der Höheren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt wird. Aus den vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag der Herren Künster und Mahlberg stattzugeben und eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Innenbereichssatzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 DM belaufen. Darüber hinaus sind von den Antragstellern Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu tragen. III. Beschlußvorschlag: 2 "Dem Antrag der Herren Wilhelm Künster und Wilhelm Mahlberg auf Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Nr. 5 und 112, wird stattgegeben. Die 16. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (4) BauGB beschlossen. Die Grundstücke werden nunmehr als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. In der 1. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte, festgesetzt." Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: