Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.11.2016
Erstellt
23.03.16, 15:01
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 307/2015
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.07.2015
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
am 23.03.2016 durch das
Ratsbüro ergänzt..
BM
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
09.09.2015
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
03.03.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
16.06.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
27.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Kaufpreise im Bebaungsplan Nr. 165, Lange Heide werden eingeschossig mit 185,00 € je qm,
zweigeschossig mit 195,00 € und dreigeschossig mit 205,00 € je qm jeweils erschließungsbeitragsfrei festgesetzt. Sollte ein Grundstück in dreigeschossiger Bauweise zum Bau von öffentlich
geförderten Wohnungen veräußert werden, reduziert sich der Kaufpreis von 205,00 € auf 195,00 €
je qm erschließungsbeitragsfrei.
Begründung:
Die Grundstücksfläche des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 165, Lange Heide, ist im Rahmen
eines Umlegungsverfahrens in das Eigentum der Stadt Erftstadt übergegangen. Die Grundstücke
wurden überwiegend von privaten Grundstückseigentümern erworben.
Der Bebauungsplan soll im Dezember 2015 seine Rechtskraft erlangen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Januar 2016 bis Mai 2016 vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Bis zum heutigen
Tage liegen mir Bewerbungen von rd. 50 Bauinteressierten vor.
Um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich.
Für das Baugebiet ist mit einem Erschließungskostenanteil in Höhe von ca. 65,00 € zu rechnen.
Ich halte die im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Verkaufspreise mit 185,00 € eingeschossig,
195,00 € zweigeschossig und 205,00 € dreigeschossig erschließungsbeitragsfrei insbesondere
vergleichbar mit den für das Neubaugebiet in Gymnich festgelegten Kaufpreisen. Um Anreize zu
schaffen, Wohnungen im öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau zu errichten, ist es erforderlich, dafür preislich einen Anreiz zu schaffen und den Kaufpreis dreigeschossig auf 195,00 € je
qm festzusetzen.
Ich möchte auch in Bliesheim kinderreichen Familien erschwingliche Grundstücke zum Kauf anbieten. Da die Stadt auch konkurrenzfähig mit gleichgelagerten Baugebieten anderer Kommunen
bleiben muss, sollten keine höheren Kaufpreise, als o.a. verlangt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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