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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die Grundstückspreise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.11.2016
Erstellt
23.03.16, 15:01
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 307/2015 Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 08.07.2015 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde am 23.03.2016 durch das Ratsbüro ergänzt.. BM gez. Schwellnuss Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.09.2015 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 03.03.2016 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 16.06.2016 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 27.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die Grundstückspreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Kaufpreise im Bebaungsplan Nr. 165, Lange Heide werden eingeschossig mit 185,00 € je qm, zweigeschossig mit 195,00 € und dreigeschossig mit 205,00 € je qm jeweils erschließungsbeitragsfrei festgesetzt. Sollte ein Grundstück in dreigeschossiger Bauweise zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen veräußert werden, reduziert sich der Kaufpreis von 205,00 € auf 195,00 € je qm erschließungsbeitragsfrei. Begründung: Die Grundstücksfläche des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 165, Lange Heide, ist im Rahmen eines Umlegungsverfahrens in das Eigentum der Stadt Erftstadt übergegangen. Die Grundstücke wurden überwiegend von privaten Grundstückseigentümern erworben. Der Bebauungsplan soll im Dezember 2015 seine Rechtskraft erlangen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Januar 2016 bis Mai 2016 vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Bis zum heutigen Tage liegen mir Bewerbungen von rd. 50 Bauinteressierten vor. Um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen und auf der städtischen Homepage zum Verkauf anbieten zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich. Für das Baugebiet ist mit einem Erschließungskostenanteil in Höhe von ca. 65,00 € zu rechnen. Ich halte die im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Verkaufspreise mit 185,00 € eingeschossig, 195,00 € zweigeschossig und 205,00 € dreigeschossig erschließungsbeitragsfrei insbesondere vergleichbar mit den für das Neubaugebiet in Gymnich festgelegten Kaufpreisen. Um Anreize zu schaffen, Wohnungen im öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau zu errichten, ist es erforderlich, dafür preislich einen Anreiz zu schaffen und den Kaufpreis dreigeschossig auf 195,00 € je qm festzusetzen. Ich möchte auch in Bliesheim kinderreichen Familien erschwingliche Grundstücke zum Kauf anbieten. Da die Stadt auch konkurrenzfähig mit gleichgelagerten Baugebieten anderer Kommunen bleiben muss, sollten keine höheren Kaufpreise, als o.a. verlangt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-