Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
24.11.16, 15:03
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 584/2016
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.11.2016
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau der Bushaltestelle Maarweg in Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
38.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im März 2011 wurde von der Verwaltung beim Nahverkehr Rheinland (NVR) die Anmeldung zur
Gewährung einer Zuwendung nach §12 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Investitionsförderung) zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen gestellt. Im Jahr 2011 erhielt die Stadt Erftstadt den Einplanungsbescheid vom NVR zum eingereichten Maßnahmenkatalog, den die Stadt Erftstadt bis heute
jährlich erneuerte.
Zum Zeitpunkt der 1. Einplanung konnte die Stadt Erftstadt jedoch noch keinen Zuwendungsantrag
stellen, da das vorgegebene Kriterium der Verfügbarkeit von Haushaltsmittel nicht erfüllt war. Die
Stadt Erftstadt befand sich zum damaligen Zeitpunkt im Nothaushalt.
Als ein genehmigter Haushalt vorlag wurde im Juli 2013 als Sachgrundlage des Zuwendungsantrages die Vergabe von Ingenieurleistungen an ein Planungsbüro umgesetzt (V 284/2013). Die
Gesamtmaßnahme wurde aufgrund des Volumens in drei Bauabschnitte unterteilt und somit auch
die Mittelbereitstellung im Kernhaushalt auf drei Jahre verteilt.
Mit Vorlage V 415/2014 fand die Festlegung der Prioritäten der 1. Baustufe statt. In dieser Prioritätenliste wurden auch die beiden Haltestellen „Maarweg“ aufgenommen. Diese Prioritätenliste wurde vom Planungsbüro in Zusammenarbeit mit meinen Fachämtern bearbeitet, so dass im Februar
2015 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 28 Haltestellen beim NVR eingereicht wurde.
Zeitgleich teilte uns der NVR mit, dass ihre zur Verfügung stehenden Mittel bis 2019 im Rahmen
der schon erteilten Bewilligungen gänzlich gebunden sind. Jedoch ein geringes Budget mit einem
Pauschalbetrag von 2 Millionen Euro im Gesamtverbund des VRS für den barrierefreien Ausbau
von Bushaltestellen bereitgestellt werde.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Erftstadt im Oktober 2015 einen Finanzierungsantrag auf
Gewährung einer Zuwendung für 9 Haltestellen im Stadtgebiet eingereicht, u.a. auch die Haltestellen „Maarweg“. Nach Rückantwort des NVR entsprechen die Haltestellen „Maarweg“ jedoch nicht
den Auswahlkriterien. Die Kriterien der besonderen Dringlichkeit sind Haltestellen im unmittelbaren
Bereich von Schulen, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern sowie einer hohen Frequentierung.
Somit wurden die Haltestellen „Maarweg“ nicht berücksichtigt. Wie in der Beantwortung der Anfrage F 527/2015 dargestellt verbleiben somit 7 Haltestellen im Stadtgebiet.
Für diese 7 Haltestellen hat der NVR Zuwendungen eingeplant und eine Auszahlung der Fördermittel für das Jahr 2018 angekündigt. Der Finanzierungsantrag wird derzeit beim NVR geprüft, so
dass anschließend eine Bewilligung erfolgen wird.
Nach Prüfung und Bewilligung besteht die Möglichkeit einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu
beantragen, so dass die Maßnahmen im Jahr 2017 umgesetzt werden könnten. Die Zahlung der
Fördermittel würde dann im Jahr 2018 erfolgen.
Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle „Maarweg“ Richtung Kerpen hat das Planungsbüro
eine Kostenschätzung von 26.000 € angesetzt. Zusätzlich zu diesem Betrag wird die Wartehalle
incl. Fahrradanlehnbügel mit 12.000 € beziffert.
Sollte ein Umbau für die Haltestelle „Maarweg“ Richtung Kerpen erfolgen, stehen zwei Alternativen
zur Auswahl:
1. Der vollständige barrierefrei Umbau der Haltstelle in Höhe von ca. 38.000 € wird durchgeführt
und es wird auf Fördermittel verzichtet
2. Es erfolgt ausschließlich eine Pflasterung der Aufstellfläche ebenfalls ohne Fördermittel. Die
Kostenschätzung beträgt hierzu ca. 12.000 €.
Die Umsetzung beider Alternativen wäre mit Genehmigung des Haushaltes 2017 möglich.
Im Haushalt 2017 sind im Produkt 120 547 010 ÖPNV/ Teilposition 8 investiv 728.344 € für die
Gesamtmaßahme „barrierefreier Umbau von Haltestellen“ eingestellt. Davon sind unter Teilposition
1 die Zuwendungen des NVR mit -655.500 € beziffert.
In Vertretung
(Hallstein)
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