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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg"; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg"; 
hier: Ergebnis der  Bürgerbeteiligung und Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg"; 
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 55/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 8BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.06.2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 beschlossen, für das Plangebiet einen konkreten Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, jedoch ohne innere Erschließung. Nachstehende Mindestinhalte wurden wie folgt festgelegt. Gebietscharakter: MD bzw. WA, Geschossigkeit: II, maximale Firsthöhen: entlang der „Kelterstraße“: 9 m, entlang „Brunnenweg“ und „Maubacher Straße“: 11,50 m, Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig, mit Grundstücksbreiten von maximal 15 bzw. maximal 20 m, GRZ: 0,4, GFZ 0,8. Nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung hat die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Das Ergebnis wollen Sie der beigefügten Niederschrift entnehmen. Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung sind keine konkreten Beschlüsse erforderlich. Der Bebauungsplanentwurf ist in Ablichtung beigefügt. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Offenlage zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Wie bisher - -2III. Beschlussvorschlag: „1. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlagen- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________