Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
55/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 8BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.06.2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung und Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 beschlossen, für das
Plangebiet einen konkreten Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, jedoch ohne innere
Erschließung.
Nachstehende Mindestinhalte wurden wie folgt festgelegt.
Gebietscharakter:
MD bzw. WA,
Geschossigkeit:
II,
maximale Firsthöhen:
entlang der „Kelterstraße“: 9 m,
entlang „Brunnenweg“ und „Maubacher Straße“: 11,50 m,
Dachform:
geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °,
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig, mit Grundstücksbreiten von maximal 15 bzw. maximal
20 m,
GRZ: 0,4, GFZ 0,8.
Nach entsprechender vorheriger Bekanntmachung hat die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer
Bürgerversammlung am 18. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau stattgefunden.
Das Ergebnis wollen Sie der beigefügten Niederschrift entnehmen.
Aufgrund des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung sind keine konkreten Beschlüsse erforderlich.
Der Bebauungsplanentwurf ist in Ablichtung beigefügt.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Offenlage zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Wie bisher -
-2III. Beschlussvorschlag:
„1. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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