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Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
11.11.16, 15:01
Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft) Beschlussvorlage (Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 435/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 24.08.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 07.09.2016 vorberatend Rat 13.09.2016 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.11.2016 Betrifft: Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt gründet eine Stadtverkehrsgesellschaft in der Organisationsform eines Eigenbetriebes. Die Verwaltung wird gebeten, die dazu erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Begründung: Die städtischen Gremien haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Möglichkeiten zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in der Stadt Erftstadt beschäftigt. Insbesondere bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis haben Rat und Verwaltung verschiedene Vorschläge eingebracht, um ohne zusätzliche finanzielle Belastungen für den Haushalt das bestehende ÖPNV-Angebot zu optimieren. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Erftstadt beim Rhein-Erft-Kreis den Antrag auf Übernahme der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr gestellt. Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurde dieser Antrag mit dem Hinweis auf die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt abgelehnt. In der Sitzung des Arbeitskreises Mobilität am 13.04.2016 hat Herr Vochsen vom Büro Dr. Heilmeier und Collegen dargelegt, dass unter den derzeitigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Stadt eine Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr bzw. die Übernahme von Konzessionen für Buslinien im Ortsverkehr nur mit Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises erhalten kann. In dem gemeinsamen Antrag A 237/2016 vom 25.04.2016 von den Fraktionen der CDU und der SPD im Rat der Stadt Erftstadt wird ausgeführt, weiterhin die Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmens anzustreben. Es soll der Grundstein für einen bürgerfreundlichen und kostenoptimierten ÖPNV in Erftstadt gelegt werden. Um im Zuge der weiteren Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis alle Optionen zu erhalten, sollte jetzt eine Stadtverkehrsgesellschaft in der Form eines Eigenbetriebes gebildet werden. Dem Betrieb sollen die Aufgaben übertragen werden, die jetzt in der Abteilung -082- innerhalb des Kernhaushaltes abgewickelt werden. Es handelt sich dabei im wesentlichen um folgende Tätigkeiten: - Gestaltung des ÖPNV-Angebotes im Bereich der Stadt Erftstadt, - Betreuung des Anruf-Sammel-Taxis, - Errichtung, Wartung und Reinigung aller Wartehallen im Stadtgebiete, einschließlich der Betreuung und Abrechnung des Vertrages mit der Deutschen Plakat-Werbung, - Reinigung aller Haltestellen im Stadtgebiet, - Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen im Stadtgebiet, - Entwicklung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes für die Stadt Erftstadt. Als Organisationsform für die Stadtverkehrsgesellschaft bietet sich der Eigenbetrieb an. Der Aufwand bei der Gründung ist relativ gering, es ist kein zusätzliches Personal erforderlich. Die Umsetzung kann relativ kurzfristig erfolgen. In den weiteren Verhandlungen mit dem Rhein-Erft-Kreis über die Neustrukturierung des ÖPNV kann sich der Betrieb, bei Auslaufen der bisherigen Regelungen in den Jahren 2018 bzw. 2019, um die Konzessionen für die Linie 974 und das AnrufSammel-Taxi bewerben. Bei einer Neustrukturierung der Verwaltung kann der Betrieb problemlos in jede nur mögliche Organisationsstruktur eingefügt werden bzw. in eine andere Betriebsform überführt werden. Gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis sollte signalisiert werden, dass die Stadt Erftstadt eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes anstrebt und in diesem Bereich mehr Zuständigkeiten und Verantwortung übernehmen will. Daher sollte die Verwaltung jetzt beauftragt werden, alle erforderlichen Beschlüsse zur Gründung eines Stadtverkehrsunternehmens in der Form eines Eigenbetriebes vorzubereiten. In Vertretung (Hallstein) -2-