Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Errichtung von Hundezwingern im Außenbereich von Bedburg-Rath, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238 Mohnweg 10)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Errichtung von Hundezwingern im Außenbereich von Bedburg-Rath, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238  Mohnweg 10) Beschlussvorlage (Errichtung von Hundezwingern im Außenbereich von Bedburg-Rath, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238  Mohnweg 10)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-28/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 63 40 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 30.09.2003 Betreff: Errichtung von Hundezwingern im Außenbereich von Bedburg-Rath, Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238 – Mohnweg 10 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zur Errichtung eines Hundezwingers im Außenbereich von Bedburg Rath , Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238, Mohnweg 10 zu erteilen, dies vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Festsetzungen aus dem Landschaftsplan 1 des Erftkreises. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Verfügung vom 10.06.2003 teilt der Landrat des Erftkreises, Bauaufsichtsamt, der Stadt Bedburg mit, dass ein ordnungsbehördliches Verfahren wegen einer fehlenden Baugenehmigung für einen Hundezwinger auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 24, Nr. 238 – Mohnweg 10 eingeleitet wurde. Vom Adressaten der Ordnungsverfügung wurde daraufhin ein entsprechender Antrag gestellt (siehe Anlage). Das Bauaufsichtsamt des Erftkreises bittet daher um Stellungnahme zum Antrag. Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Nach § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches können Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn durch Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt für den Bereich des Grundstückes Mohnweg 10 Flächen für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan 1 des Erftkreises setzt für den Bereich das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Weitergehende Festsetzungen sind hier nicht getroffen. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die beabsichtigte Nutzung und der Eigenart dieser Nutzung als privilegiertes Vorhaben, dass aufgrund seiner Eigenart im Außenbereich ausgeführt werden sollte, keine Beeinträchtigungen auf die nähere Umgebung ausgehen. Eine optische Beeinträchtigung kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da die errichtete Anlage durch eine dichte und hohe Hecke umschlossen ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Harren Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister