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Bedburg
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WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Allgemeines ............................................................................... 2
2.
Grundlagen für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004.................. 2
3.
Kurzübersicht über das Entwässerungsgebiet................................. 4
4.
Vorhandene Abwasseranlagen.................................................... 6
5.
Gewässer im Stadtgebiet.............................................................6
6.
Einleitungsstellen........................................................................ 6
7.
Zusammenstellung der Baukosten............................................... 7
8.
Zusammenfassung ..................................................................... 8
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
1.
Allgemeines
1.1
Nach dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz –
LWG sind die Städte und Gemeinden zur Beseitigung des Abwasser gesetzlich
verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Paragraph 53, Absatz 1 des oben
genannten Gesetzes.
1.2
Am 02. Oktober 1984 hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den
Runderlaß III B 5 – 673/2-30369, Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der
Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung,
erlassen.
Es sind die erforderlichen Daten zur Abwasserbeseitigung in vorgegebene Listen
einzutragen und entsprechend der beabsichtigten Reihenfolge in der Ausführung
aufzulisten.
Das Abwasserbeseitigungskonzept ist der Oberen Wasserbehörde vorzulegen.
Nachrichtlich erhalten je eine weitere Ausfertigung die Untere Wasserbehörde und das
Staatliche Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft.
1.3
Es wird hiermit die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 1998 für
die Stadt Bedburg zur Prüfung vorgelegt.
1.4
Die Stadt Bedburg liegt im nördlichen Bereich des Rhein-Erft-Kreises an der Autobahn
A 61. Die Stadt besteht aus 15 verschiedenen geschlossenen Ortsteilen mit insgesamt
über 23.000 Einwohnern.
1.5
Die Aufgaben der Stadtentwässerung werden vom Fachbereich 1 (Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderund) der Stadt Bedburg wahrgenommen.
1.6
Anteile des Kanalnetzes, insbesondere Abwasserbehandlungsanlagen mit den
zugehörigen Zuleitungssammlern und den Transportsammlern zu den Klärwerken, sind
Eigentum des Erftverbandes, 50126 Bergheim.
1.7
Diese Anlagen werden verantwortlich vom Erftverband betrieben. Verantwortlich für die
Abwasserbeseitigung ist der Erftverband.
1.8
Bedingt durch Neubau von Teilentwässerungsnetzen mit Einleitung in die Anlagen des
Erftverbandes ist die Überarbeitung der Planunterlagen und des Tabellenwerkes
erforderlich.
Das Ordnungsnummernsystem der Teilentwässerungsnetze wurde den Übergabestellen
und dem neuen Stand angepasst.
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
2 Grundlagen für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004
2.1
Die Stadt Bedburg hat für das Kanalnetz der Stadt Bedburg und ihre Ortsteile
Generalentwässerungspläne erstellt.
Die Generalentwässerungspläne und die in späteren Nachträgen erarbeiteten
Sanierungskonzepte dienen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept 2004 ist eine Fortschreibung des
Konzeptes von 1998.
2.2
Für die Bearbeitung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
1. Generalentwässerungsplan von 1986 für Bedburg und Lipp.
Genehmigt vom Regierungspräsidenten
Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-10-(1869)
Köln,
am
19.07.1988
unter
dem
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1998.
2. Generalentwässerungsplan von 1984 für Kaster und Weiler-Hohenholz.
Genehmigt vom Regierungspräsidenten
Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-14-(1707)
Köln,
am
10.10.1985
unter
dem
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 2000.
3. Generalentwässerungsplan von 1983 für Kirchherten und Grottenherten.
Genehmigt vom Regierungspräsidenten
Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-12-(1624)
Köln,
am
31.10.1984
unter
dem
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995.
4. Generalentwässerungsplan von 1984 für Kleintroisdorf und Kirchtroisdorf.
Genehmigt vom Regierungspräsidenten
Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-12-(1641)
Köln,
am
14.01.1985
unter
dem
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995.
5. Generalentwässerungsplan von 1994 für Bedburg-Rath.
Zustimmung der Bezirksregierung Köln, am 15.08.1995 unter dem Aktenzeichen
54.2- 3.1(3.1)-10-(zu 1657)-ra.
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 1995.
6. Generalentwässerungsplan von 1995 für Industriepark Mühlenerft.
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Genehmigt vom Regierungspräsidenten
Aktenzeichen 54.2-CZ-3.1(3.1)-14-(2500)
Köln,
am
22.10.1996
unter
dem
Fortschreibung und Überarbeitung der Generalentwässerungsplanung im Jahr 2000.
7. Kanalnetzanzeige für Bedburg und Ortsteile nach LWG § 58.1 von 2002
8. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bedburg von 1998
9. Als Grundlage der Übersichtspläne dienten die Rasterdaten der Deutschen
Grundkarte, Maßstab 1 : 5000 des Landesvermessungsamtes NRW.
Die Genehmigung zur Nutzung der Daten liegt vor.
2.3
Die Ausgabe der Übersichtspläne erfolgt im Maßstab 1 : 25.000 und 1 : 10.000.
2.4
Das bestehende Kanalnetz der einzelnen Entwässerungsgebiete wird ab 1996 zur
Bestandsfortschreibung lage- und höhenmäßig von einem öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur aufgenommen und in das amtliche Kataster eingepasst.
3.
Kurzübersicht über das Entwässerungsgebiet
3.1
Die Abwässer der Städte Bedburg und Bergheim werden gemeinsam in dem
Gruppenklärwerk Bedburg-Kaster gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird in die Erft
eingeleitet. Das Gruppenklärwerk wird vom Erftverband betrieben. Vorfluter ist die Erft.
3.2 Die Abwässer des Stadtteiles Bedburg-Rath werden in dem Klärwerk Auenheim
gereinigt.
3.3
Gebietsgröße
Das Stadtgebiet von Bedburg hat eine Gebietsgröße von ca. 8.000 ha.
Das gesamte Einzugsgebiet des Kanalnetzes erfasst im Endzustand eine Einzugsfläche
von AE = rd. 905 ha.
Die nicht erschlossenen Flächen sind nicht bebaut.
Im Jahr 2001 hatte die Stadt Bedburg rd. 23.900 Einwohner. Davon haben rd. 23.800
Einwohner einen Kanalanschluss. Das entspricht einem Anschlussgrad von 99,6 v.H.
Die Bedingungen der Kommunalwasserverordnung – KomAbwV – vom 30.09.1997 sind
bereits erfüllt.
Für alle Einzelgehöfte in Außengebieten liegen wasserrechtliche Genehmigungen vor.
Eine gesonderte Auflistung dieser Einzelstellen erfolgt unter Punkt 3.7.
3.4
Erschließungsgebiete
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Innerhalb des Entwässerungsgebietes des Kanalnetzes oder am Außenrand der
Ortsteile liegen zukünftige Baugebiete, die je nach Bedarf oder Nachfrage erschlossen
werden.
Die zugehörigen Bebauungspläne liegen vor oder werden vorbereitet.
Diese Erschließungsflächen sind nicht bebaut. Sie werden zur Zeit größtenteils
landwirtschaftlich genutzt
3.5
Zusammenfassung der Gebietsdaten Stand 2001
GebietsNr.
Gesamtfläche
AE in ha
Stand 2001
erschlossene
Fläche in ha
noch nicht
erschlossene
Fläche in ha
Anzahl der
Einwohner
1,0
306,9
271,7
35,2
9.270
2,0
61,0
54,3
6,7
1.950
3,0
242,7
233,1
9,6
7.450
4,0
90,2
80,8
9,4
2.270
5,0
13,0
11,9
1,1
370
6,0
53,1
46,7
6,4
1.180
7,0
22,9
14,1
24,6
80
8,0
82,0
37,1
44,9
240
10,0
32,9
32,9
0,0
1.000
Außengehöfte
Gesamt:
3.6
110
904,7
771,6
137,9
23.920
Das vorhandene Kanalnetz der Stadt Bedburg hat eine Gesamtlänge von rd. 124 km
und besteht aus rd. 4.100 Haltungen.
Jeder geschlossene Ortsteil
Abwasserbehandlungsanlage.
hat
eine
Kanalisation
mit
der
Die vorhandene Bebauung ist vollständig an das Kanalnetz angeschlossen.
3.7
Außenstellen ohne Kanalisation sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Auflistung der Außenstellen ohne Anschluss an das städtische Kanalnetz
zugehörigen
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Lfd.
Nr.
Bezeichnung
Wasserrechtliche
Erlaubnis bis:
Zugehörige
EW
1
Hof Kaiskorb
31.12.2010
50
2
Gut Gommershoven
31.12.2011
15
3
Ostenhof
31.12.2014
5
4
Hahnerhof
30.06.2005
10
5
Frauweilerhof
31.12.2015
10
6
L. Gommershoven
31.12.2003
10
(Verlängerung wurde beantragt, Verfahren mit UWB läuft
noch)
Alle Außenstellen haben Dreikammergruben oder abflusslose Sammelgruben.
Die Schlammbeseitigung erfolgt durch die Stadt Bedburg.
3.8
Teilentwässerungsgebiete
Das gesamte Entwässerungsgebiet ist unterteilt in 10 Teilentwässerungsgebiete, die
jeweils einer Abwasserbehandlungsanlage zugeordnet sind.
Die Bebauung in den Teilentwässerungsgebieten ist unterschiedlich. Sie ist meistens
ländlich und in den Ortskernen städtisch strukturiert. Es gibt reine Wohngebiete,
Mischgebiete sowie sonstige Gewerbegebiete.
Abwasser aus Produktionsbetrieben fällt nicht an.
Die
Stadt
Bedburg
liegt
im
Grundwasserabsenkungsgebiet
für
den
Braunkohlentagebau. Der Grundwasserspiegel liegt allgemein ca. 60 m unter
Geländeoberkante.
Das Geländeprofil im Stadtgebiet hat eine durchgehende
Lößlehmboden mit einer Mächtigkeit von 5 bis 8 m.
Deckschicht
aus
Das Stadtgebiet gehört zum Bodensenkungsgebiet des Braunkohletagebaues.
3.9
Wasserschutzzonen sind im Stadtgebiet nicht ausgewiesen.
4.
Vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen
4.1
Auf dem Stadtgebiet Bedburg sind zur Zeit 11 Abwasserbehandlungsanlagen
vorhanden und in Betrieb. Betreiber dieser Anlagen sind der Erftverband und die Stadt
Bedburg.
WP7-159/2005 1. Ergänzung
4.2
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Auflistung der Abwasserbehandlungsanlagen:
Gebiets-
Bezeichnung
Ortsteil
Vorflut
Betreiber und
Nr.
Einleiter
1,0
RUEB 01
Broich
Erft
Erftverband
2,0
RUEB 02
Blerichen
Erft
Erftverband
2,0
Bedburg
RUEB 08
Kirdorf-Süd
Finkelbach
Stadt
3,0
RUEB 03
Kaster
Mühlenerft
Erftverband
3,0
Bedburg
AB/VA 01
Im Spleß
Pützbach
Stadt
4,0
RUEB 04
Grottenherten
Pützbach
Erftverband
5,0
RUEB 05
Pütz
Pützbach
Erftverband
6,0
RUEB 06
Kirchtroisdorf
Pützbach
Erftverband
7,0
Bedburg
RKB 01
Weiler-Hohenholz
Hohenholzer Graben
Stadt
8,0
RKB 02
Industriepark
Erft
Erftverband
Totengraben
Erftverband
Mühlenerft
10,0
5.
RUEB 10
Rath
Gewässer im Stadtgebiet
Durch das Stadtgebiet Bedburg fließen mehrere Bachläufe.
Hauptvorflutgewässer ist die Erft mit ihren Nebenarmen.
Bachläufe:
der Pützbach
das Kalrather Fließ
der Finkelbach
der Hohenholzer Graben
der Totengraben in Rath
6.
Einleitungsstellen
6.1
Die aufgelisteten Einleitungsstellen
Abwasserbehandlungsanlagen.
Dies
sind
entweder
Versickerungsanlagen.
gehören
Regenklärbecken,
baulich
zu
den
vorhandenen
Regenüberlaufbecken
oder
WP7-159/2005 1. Ergänzung
6.2
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Auflistung der Einleitungsstellen in Gewässer auf dem Stadtgebiet Bedburg
EinleitungsNr.
Lage/
Gewässer
Einleiter
Ortsteil
E 01
Broich
Erft
Erftverband
E 02
Blerichen
Erft
Erftverband
E 03
Kaster
Mühlenerft
Erftverband
E 04
Grottenherten
Pützbach
Erftverband
E 05
Pütz
Pützbach
Erftverband
E 06
Kirchtroisdorf
Pützbach
Erftverband
E 07
Weiler-Hohenholz
Hohenholzer Graben
Stadt Bedburg
E 08.1
Kirdorf-Süd
Finkelbach
Stadt Bedburg
E 08.2
Kirdorf
Finkelbach
Stadt Bedburg
E 09
Industriepark
Erft
Erftverband
Mühlenerft
E 10
Rath
Totengraben
Erftverband
E 11
Im Spleß
Pützbach
Stadt Bedburg
7.0
Zusammenstellung der Baukosten
7.1
Fertiggestellte Baumaßnahmen
Die Stadt Bedburg hat nach Genehmigung des Generalentwässerungsplanes in stetiger
Folge eine größere Anzahl von Baumaßnahmen fertig gestellt.
Hauptanteil war die Erweiterung des Kanalnetzes zur Sicherstellung der Entwässerung
neuer Baugebiete.
Seit 1998 werden entsprechend gesetzlicher Regelung die Kanäle
Schachtbauwerke des Kanalnetzes der Stadt Bedburg auf Schäden untersucht.
und
Erforderliche Sofortsanierungen wurden entsprechend dem Kenntnisstand durchgeführt.
Alle im Zeitraum von 1998 bis einschließlich 2003 durchgeführten Maßnahmen sind als
zusätzlicher Bericht (Anlage 5-0 und 5-1) erfasst.
7.2
Nicht realisierte Baumaßnahmen
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Alle im Zeitraum von 1998 bis einschließlich 2003 nicht realisierte Baumaßnahmen sind
in der Zusammenstellung (Anlage 6-0) aufgelistet und begründet.
7.3
Kostenübersicht für das Abwasserbeseitigungskonzept 2004
Die nach Kostenschätzung ermittelten Baukosten sind in den Listen II und III
zusammengestellt. Die Kosten sind nach zeitlicher Abfolge und nach Ortsteil
aufgegliedert.
Der Baupreisstand entspricht dem Stand von 2004.
Die Baukosten betragen nach dem vorliegenden Konzept, zusammenfassend für den
Zeitraum ab 2004 bis einschließlich zum Jahr 2008 fertiggestellte bzw. geplante
Baumaßnahmen:
für Abwasserbehandlungsanlagen
0,280 Mio. EUR
für Sanierungen
2,185 Mio. EUR
für Kanalnetzerweiterungen
8,020 Mio. EUR
Gesamtsumme der Einzelmaßnahmen
7.4
10,485 Mio. EUR
Für den Zeitraum von 2009 bis 2015 werden für zz. bekannte geplante Baumaßnahmen
die Kosten auf 0,610 Euro geschätzt.
Eine Kostenberechnung ist erst im Zuge der Planungsvorbereitung möglich.
7.5
Für den Zeitraum nach 2015 sind zz. keine Baumaßnahmen bekannt.
7.6
Für den von 2007 bis 2019 werden auf Grundlage der Bewertung der 2. Kanalbefahrung
zusätzlich Sanierungsmaßnahmen an den Kanalisationslagen durchgeführt. Umfang
und Kosten sind zz. nicht bekannt.
8.
Zusammenfassung
Das vorliegende Konzept ist die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
von 1998 und baut inhaltlich auf diesem auf.
Die Verpflichtungen aus der Kommunalverordnung vom 30.09.1997 sind erfüllt.
Das Konzept 2004 enthält alle zur Zeit
Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung.
bekannten
Planungsdaten
zur
Die zeitliche Abfolge der zukünftigen Maßnahmen wurde, soweit überschaubar, nach
technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet.
WP7-159/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-159/2005 1. Ergänzung
Die Unterlagen werden hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
Aufstellungs-, Sicht- und Prüfvermerke:
Aufgestellt: Brühl im Jan. 2005
Gesehen: Bedburg, den
Ingenieurbüro
Stadt Bedburg
Berndt und Rakowski
Inh.: Dr. Erich Spitz Consult GmbH
i.A. H. Lengnick
140-ABW-K-2004 1998
- Fachbereich I Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung