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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstop für das Amt für Jugend und Familie, ASD)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstop für das Amt für Jugend und Familie, ASD)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 595/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.11.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.11.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstop für das Amt für Jugend und Familie, ASD Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 43.900€ jährl. Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 060363030 u. 060363040 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Ab dem 01.01.2017 wird zur unbefristeten Einstellung die Ausnahme vom Einstellungstopp für eine Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst, im Amt für Jugend und Familie beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach S 14 TVöD SuE. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Wochenstunden. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin wechselt zum 01.01.2017 auf eine freigewordene Stelle im Bereich Fachberatung Tagespflege. Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankerte Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zu Hause Unterstützung benötigen, oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Der gesetzliche Auftrag des ASD richtet sich an junge Menschen und ihre Familien, an Menschen in Krisen- und Konfliktlagen sowie wirtschaftlichen Notlagen. Der ASD geht Hinweisen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls nach und leitet die erforderlichen Hilfen ein. Eine Nachbesetzung ist daher zwingend erforderlich. (Erner)