Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 595/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.11.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstop für das Amt für Jugend und Familie, ASD
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
43.900€ jährl.
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
060363030 u. 060363040
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Ab dem 01.01.2017 wird zur unbefristeten Einstellung die Ausnahme vom Einstellungstopp für eine
Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst, im Amt für Jugend und Familie beschlossen. Die Vergütung
richtet sich nach S 14 TVöD SuE. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Wochenstunden.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin wechselt zum 01.01.2017 auf eine freigewordene Stelle im Bereich Fachberatung Tagespflege.
Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankerte
Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zu Hause Unterstützung
benötigen, oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Der gesetzliche Auftrag des ASD richtet
sich an junge Menschen und ihre Familien, an Menschen in Krisen- und Konfliktlagen sowie wirtschaftlichen Notlagen. Der ASD geht Hinweisen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
nach und leitet die erforderlichen Hilfen ein. Eine Nachbesetzung ist daher zwingend erforderlich.
(Erner)