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Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 21.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 346/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig Einstimmig, Enthaltungen: 0 Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut“ Begründung: Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Koslar der Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsteil Koslar strukturell geklärt. Bauvorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb dieses Bereiches nach § 35 BauGB. Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als Baufläche, d. h., als gemischte Baufläche, Wohnbaufläche sowie als Sonderbaufläche dargestellt. Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude, wie Schuppen, Garagen u. ä., außer Acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines den Innenbereich abschließenden Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich. Die Klarstellungssatzung löst den „Strelau-Plan“ ab, der Anfang der 70er Jahre auf Veranlassung der Bezirksregierung erstellt worden ist. Mit dieser Maßnahme sollte ein satzungsähnlicher Zustand hergestellt werden, der es der Gemeinde ermöglichte, Vorhaben nach § 34 oder nach § 35 BauGB zu beurteilen. Dieser Plan ist zwischenzeitlich durch die Expansion der Ortslage Koslar und die Ausweisungen des Flächennutzungsplanes überholt. Der Kreis Düren hat die Gemeinde angehalten, diesen Plan durch eine Satzung zu ersetzen. Als Anlagen sind der Satzungstext nebst Lageplan sowie die Begründung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 346/2015 X nein nein Seite 2