Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 21.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 346/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.10.2015
Haupt- und Finanzausschuss
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Koslar wie folgt:
„Folgt Satzung im Wortlaut“
Begründung:
Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Koslar der Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ortsteil Koslar strukturell
geklärt.
Bauvorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb dieses
Bereiches nach § 35 BauGB.
Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als Baufläche, d. h.,
als gemischte Baufläche, Wohnbaufläche sowie als Sonderbaufläche dargestellt.
Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude, wie Schuppen, Garagen u. ä., außer Acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines den Innenbereich abschließenden Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich.
Die Klarstellungssatzung löst den „Strelau-Plan“ ab, der Anfang der 70er Jahre auf Veranlassung
der Bezirksregierung erstellt worden ist. Mit dieser Maßnahme sollte ein satzungsähnlicher Zustand
hergestellt werden, der es der Gemeinde ermöglichte, Vorhaben nach § 34 oder nach § 35 BauGB
zu beurteilen.
Dieser Plan ist zwischenzeitlich durch die Expansion der Ortslage Koslar und die Ausweisungen
des Flächennutzungsplanes überholt. Der Kreis Düren hat die Gemeinde angehalten, diesen Plan
durch eine Satzung zu ersetzen.
Als Anlagen sind der Satzungstext nebst Lageplan sowie die Begründung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 346/2015
X
nein
nein
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