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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Sitzungsvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 346 / 2015 Begründung zur Klarstellungssatzung Koslar: Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Koslar der Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Teil des Gemeindegebietes strukturell geklärt. Vorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb dieses Bereiches nach § 35 BauGB. Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als Baufläche, das heißt als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche, sowie als Sonderbaufläche dargestellt. Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude wie Schuppen, Garagen und ähnlichem außer acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines den Innenbereich abschließenden Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich.