Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr. 346 / 2015
Begründung zur Klarstellungssatzung Koslar:
Mit dieser Klarstellungssatzung wird für den Ortsteil Koslar der Innenbereich verbindlich
vom Außenbereich abgegrenzt. Damit ist die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Teil des
Gemeindegebietes strukturell geklärt.
Vorhaben innerhalb dieses Bereiches richten sich nach § 34 BauGB, Vorhaben außerhalb
dieses Bereiches nach § 35 BauGB.
Der Bereich der Klarstellungssatzung wird im Flächennutzungsplan weitgehend als
Baufläche, das heißt als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche, sowie als Sonderbaufläche
dargestellt.
Für die Beurteilung der baulichen Prägung ist die tatsächlich vorhandene Bebauung mit
Hauptgebäuden maßgebend. Dabei werden Nebengebäude wie Schuppen, Garagen und
ähnlichem außer acht gelassen. Im Falle des Abrisses eines den Innenbereich abschließenden
Gebäudes zählt das dann unbebaute Grundstück weiterhin zum Innenbereich.