Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,0 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 346 / 2015
SATZUNG
der Stadt Jülich über die Grenzen für den
im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Koslar
Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) hat der Rat der Stadt Jülich
in seiner Sitzung am
die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Koslar beschlossen.
§1
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Koslar werden gemäß der im
beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser
Satzung.
§2
Soweit in dem nach § 1 umschriebenen Gebiet Bebauungspläne nach § 30 BauGB zukünftig
Rechtskraft erlangen, werden diese Bereiche von der Satzung nicht erfasst. Werden in dem
nach § 1 umschriebenen Gebiet angrenzende rechtskräftige Bebauungspläne zukünftig
aufgehoben, werden diese Bereiche von dieser Satzung erfasst.
§3
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 346 / 2015