Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 578/2016
Az.: 270
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 02.11.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
29.11.2016
vorberatend
13.12.2016
beschließend
Hebesatz-Satzung 2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
674.000 €
Kostenträger:
Sachkonto:
160 611 010
4011000 / 4012000 / 4013000
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.
Begründung:
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2015 wurde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Nach wie vor unabdingbarer Teil dieses Konzeptes ist eine Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern in folgenden Schritten:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2015
340
570
505
2016
350
590
520
2017
360
610
535
2018
370
630
550
2019
380
650
565
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 werden in 2017 in Folge der Hebesatzerhöhung folgende
Mehrerträge erwartet:
Grundsteuer A
9.000 €
Grundsteuer B
300.000 €
Gewerbesteuer
365.000 €
Der Beschluss der Hebesatzung noch im laufenden Jahr ermöglicht es der Verwaltung, gleich zu
Beginn des kommenden Jahres entsprechende Steuerbescheide zu verschicken. Ein eventueller
Versand von Änderungsbescheiden erst im Frühjahr würde zusätzliche Portokosten in Höhe von
ca. 17.000 € und einen erheblichen Mehraufwand an Buchungen für die Steuerpflichtigen selber
und die Verwaltung verursachen.
In Vertretung
(Knips)
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