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Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2017) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2017) Beschlussvorlage (5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2017)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 386/2016 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen 5. Änderung der Preisregelung Wasser zum 01.01.2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: § 2 Abs.3 der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst. Begründung: Im Jahr 2012 haben die Stadtwerke eine Tarifumstellung bei der Wasserversorgung vorgenommen. Diese Umstellung ist jedoch nicht mit einer Erhöhung der Wasserpreise einhergegangen, sondern diente lediglich der Anpassung von verbrauchsunabhängigen (fixen) und abhängigen (variablen) Kosten. Nachweislich hat sich unter dem Strich dadurch keine Erhöhung der Umsatzerlöse ergeben. Wie prognostiziert haben sich die Erhöhung des Grundpreises und die Senkung des Wasserpreises gegeneinander aufgehoben. Insofern stammt der aktuell von unseren Kundinnen und Kunden verlangte Preis für die Wasserversorgung aus dem Jahr 2010. In den Jahren 2014 sowie 2015 ist es nicht gelungen, die allgemeinen Kostensteigerungen innerbetrieblich zu kompensieren. Erstmals konnte der Mindesthandelsbilanzgewinn nicht erwirtschaftet werden, wodurch weder eine wirksame Kapitalverstärkung der Bäder möglich ist, noch die Ausschüttung einer Konzessionsabgabe an die Stadt. Bedenkt man, dass z.B. alleine seit 2012 der Einkaufspreis beim Wasser um 7 Cent gestiegen ist, wird deutlich, wie kostenbewusst im Unternehmen über alle Aufwandspositionen gearbeitet wird. Eine Tarifanpassung in der Wasserversorgung kann dabei an zwei Stellen erfolgen. Es besteht die Möglichkeit der Veränderung des Wasserpreises oder der Veränderung des monatlichen Grundpreises. Dabei ist zu bedenken, dass der Grundpreis vom Kunden letztlich nicht durch sein Konsumverhalten zu beeinflussen ist- der Wasserbezug jedoch sehr wohl. Der Frischwasserbezug dient ebenfalls als Maßstab zur Festlegung des Schmutzwasseranteils in der Abwasserbeseitigung. Eine alleinige Steigerung des Wasserpreises führt im Regelfall dazu, dass die Kunden über Einsparungen bei der Frischwassermenge direkt auch den Abwasseranteil reduzieren. Sowohl die Preise der Wasserversorgung als auch die der Abwasserbeseitigung werden vorwiegend durch fixe Kosten bestimmt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Spielraum für Einsparungen relativ begrenzt ist. Der Wasserversorgung obliegt eine 24 Stündige Lieferverpflichtung, worüber eigentlich der Fixkostenanteil ziemlich genau zu bestimmen ist. Anders als in anderen Unternehmen gehören selbst die Personalkosten in der Wasserversorgung zu diesen „nicht beeinflussbaren“ Aufwendungen. Eine Gegenüberstellung von fixen und variablen Kosten zeigt deutlich, dass der von unseren Kundinnen und Kunden erhobene monatliche Grundpreis den fixen Anteil nicht deckt. Insofern spricht auch dies für eine Erhöhung des monatlichen Grundpreises in der Wasserversorgung. Die Betriebsleitung hat in den beigefügten Anlagen die jeweiligen Tarife sowie deren Auswirkungen für die Haushalte dargestellt. Ferner sind diverse Kennzahlen in Tabellen abgebildet aus denen sich die Veränderungen bei den Kennzahlen ersehen lassen. Eine weitere Tabelle zeigt die Tarife der umliegenden Kommunen im Vergleich. Eine Grundpreiserhöhung um 3 Euro monatlich würde sich auf der Ertragsseite mit einem Plus von rd. 450.000 Euro niederschlagen. Um den gleichen Betrag über den reinen Wasserverkauf zu erwirtschaften müsste der Wasserpreis um 24 Cent je Kubikmeter erhöht werden. Die Betriebsleitung ist sich der Verantwortung für die möglichst preiswerte und sozialverträgliche Stellung des Lebensmittels Nummer eins bewusst. Gleichwohl ist es von Seiten des städtischen Haushaltes gerechtfertigt, eine adäquate Konzessionsabgabe ebenso wie eine angemessene Kapitalverstärkung für die Bäder einzufordern. Um dies leisten zu können, schlägt die Betriebsleitung eine Erhöhung des monatlichen Grundpreises um drei Euro vor. Anlage 1 – Preisregelung Anlage 2-4 Kennzahlen Anlage 5 Tarifvergleiche In Vertretung -2- (Hallstein) -3-