Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 506/2016
Az.: -2-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 05.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Cöln
gez. Schürgers
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
Bemerkungen
29.11.2016
vorberatend
13.12.2016
beschließend
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfes des
Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Auf Grund der Tatsache, dass zur Erstellung
des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen
müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten.
In Vertretung
(Knips)
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