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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2015 Teil 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02

Inhalt der Datei

Inhalt 00001 Seite 1. Bilanz 2 2. Anhang - Allgemein 6 - Anlagenspiegel 30 - Abschreibungstabelle 31 - Forderungsspiegel 33 - Verbindlichkeitenspiegel 34 3. Lagebericht 35 4. Ergebnisrechnung 51 5. Teil-Ergebnisrechnungen 53 6. Finanzrechnung 95 7. Teil-Finanzrechnungen 97 8. Investionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenzen 139 9. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft 141 10. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst 144 11. Beteiligungsbericht 146 0000L2 STAD ERFTSTAD Bilanz zum 31.12.2015 Entwurf Stadt Erftstadt 000003 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 Entwurf 31.12.2014 31.12.2015 AKTIVA 1. Anlagevermögen 28.450,83 12.007,54 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 12.3 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 87.982,68 96.592,94 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler •238.636,00 238.636,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.949.332,73 1.802.432,95 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.017.747,02 2.833.746,81 63.243,01 168.508,54 5.356.941,44 5.139.917,24 50.000,00 373.995,00 213A46.668,79 83.392,34 50.000,00 373.995,00 220.873.668,79 61.953,68 150.000,00 500.000,00 565.852,89 0,00 0,00 586.186,39 215.169.909,02 221.945.803,86 220.555.301,29 227.097.728,64 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Zwischensumme: 000004 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 Entwurf 31.12.2014 31.12.2015 220.555.301,29 227.097.728,64 20.683,65 8.825,77 249.051,99 2.939.663,81 15.374,98 413.729,13 961.690,85 3.105.225,50 229.328,87 342.496,54 1.152.064,46 721,72 20.141,11 2.346.718,93 354.848,31 30.195,01 5.259,72 0,00 210,15 1.047.503,48 7A92.314,44 5.721.910,12 0,00 0,00 2.4 Liquide Mittel 5.256.067,85 281.741,76 3.Aktive Rechnungsabgrenzung 1.737.263,16 1.684.711,62 235.061.630,39 234.794.917,91 Zwischensumme: 2.Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 21.1 Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren und Beiträge 2.2.1.2 Steuern 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen 22.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 000005 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 JahresüberschusslJahresfehlbetrag 109.351.615,78 0,00 -3.277.655,66 129.757.792,41 0,00 -12.979.176,63 106.073.960,12 116.778.615,78 4.779.526,58 0,00 396.779,38 0,00 4.456.075,73 0,00 999.889,31 0,00 5.176.305,96 5.455.965,04 57.288.239,00 0,00 9.319.969,62 55.075.927,00 0,00 8.417.659,45 66.608.208,62 61493.586,45 0,00 0,00 8.470.000,00 45.000.000,00 1.220.000,00 43.060.000,00 0,00 1.663.938,59 690.261,79 1.273.619,50 0,00 816.732,18 1.111.599,79 2.765.923,69 57.097.819,88 48.974.255,66 105.335,81 92.494,98 235.061.630,39 234.794.917,91 2. Sonderposten 2.1 Zuwendungen 2.2 Beiträge 2.3 Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 33 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3.1 gegenüber Sondervermögen 4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0000 S T A D \\\\\ ERFTSTAD Anhang zur Bilanz zum 31.12.2015 Entwurf Stadt Erftstadt 000007 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang I. Allgemeine Angaben Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2015 vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Anteile an den Sondervermögen wurden mit den aktuellen Substanzwerten abgeglichen, und soweit erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert. 4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. 5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt. 6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen. 7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt. 8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagever- 000009 Bilanz-Entwurf 31A 2.2015 Anhang mögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investitionszuwendungen. Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale. § 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune. Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen. 9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind, gebildet. 10.Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 11.Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt. Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015 AKTIVSEITE Anlagevermögen Gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Vom allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden muss. Im Jahr 2015 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt: • -10- Haupt-und Personalamt • -20- Allgemeiner Finanzdienst • -14- Rechnungsprüfungsamt • -43-VHS • -63- Bauordnungsamt • -082- Verkehrsförderung und Stabsstelle Wirtschaftsförderung • -61- Umwelt- und Planungsamt • -50- Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren • -40- Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule davon die Grundschulen • -210- Zahlungsabwicklung und Vollstreckung • -032- Öffentliche Ordnung 0000 1 f Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die entgeltl ich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 28.450,83 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren angesetzt. Sachanlagen Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt. Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigen- Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang betriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 87.982,68 EUR. Im Jahr 2015 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtjahr wurde ein Buchwert in Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in Höhe von 1.949.332,73 EUR angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von 3.017.747,02 EUR ausgewiesen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht. Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oderAnlagen im Bau zu verzeichnen: Amt Bezeichnung Betrag in E -082- Bushaltestellen im Bau -370- Digitalfunk Feuerwehr (Einbau in 2015) Summe 63.243,01 0,00 63.243,01 Die Anlage im Bau für den Digitalfunk der Feuerwehr ist aufgelöst, da die Digitalfunkanlage im Jahr 2015 fertiggestellt und eingebaut wurde. 000014 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die im Berichtsjahr geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiegesellschaft befindet sich noch im Aufbau. Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen: Eigenkapital Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen 1.835.197,75 837.163,66 409_033,51 Anteil in % 19,500 1,316 1,250 EUR 357.864 11.017 5.113 1 373.995 Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden. Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Sondervermögen Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird auf 000015 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Grund der Ausgliederungen vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Untemehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden. Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Blockheizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde für die Eröffnungsbilanz mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, Wohngebäude Klosterstraße sowie die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich zu Beginn des Berichtsjahres auf 60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Clbertra- 0 016 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang gung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken auf den Erftverband haben uns veranlasst, den Wert auf seine Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ein zum 31.12.2014 vorliegendes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen Abschreibungsbedarf von 6.701.000,00 EUR ermittelt. Im Berichtsjahr wurden noch die Regenüberlaufbecken 5 und 13 zum Buchwert auf den Erftverband übertragen. Damit einher ging ein Abgang von stillen Reserven in Höhe 726.0007 00 EUR. Somit ergab sich ein Abschreibungsbedarf insgesamt in Höhe von 7.427.000,00 EUR. Danach wurde zum Bilanzstichtag ein Buchwert in Höhe von 53.400.888,33 EUR ausgewiesen. Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen betrug zu Beginn des Berichtsjahres 84.337.698,11 EUR. Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine Substanzwertaufzehrung. Das zum 31.12.2013 in Auftrag gegebene Substanzwertgutachten ergab, dass die auf Grund der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven — insbesondere bei den Grün- und Ackerflächen — die aufgelaufenen Substanzwertverluste überkompensierte. Zum Bilanzstichtag des Berichtjahres wurde das für 2013 vorliegende Gutachten hausintern fortgeschrieben. Der Bilanzwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 84.337.698,11 EUR wurde erreicht. Somit ergab sich kein Abschreibungsbedarf. Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der aktualisierte Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von 000017 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang der Vermögenslage. Wertpapiere des Anlagevermögens Es handelt sich um Anteile am KVR-Fonds, Im Berichtsjahr wurden 21.438,66 EUR gutgeschrieben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 83.392,34 EUR aus. Ausleihungen Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH in Höhe von 150.0007 00 EUR. Es handelt sich dabei um ein nachrangiges Darlehen, das gewinnabhängig verzinst wird. Unter den Ausleihungen an Sondervermögen ist ein Kassenkredit an die Stadtwerke in Höhe von 500.0007 00 EUR ausgewiesen. Der Kassenkredit wird marktüblich verzinst. Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorungslastenverteilungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert. Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf den Barwert (78.588,89 EUR) aufgezinst. Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00 EUR) bewertet. Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Wrsorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 485.184,00 EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt. 018 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Umlaufvermögen Vorräte Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (13.688,16 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (6.995,49 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt. Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt: Gebühren und Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öff.-re. Forderungen Nennwert EUR 1.072.051,99 3.917.663,81 442.786,50 610.729,13 6.043.231,43 Wertberichtigung EUR 823.000,00 978.000,00 427.411,52 197.000,00 2.425.411,52 Bilanzansatz EUR 249.051,99 2_939ß63,81 15.374,98 413.729,13 3_617.819,91 Privatrechtliche Forderungen Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen aus Transferleistungen entsprechend. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (2.011.064,46 EUR) wurden mit 859.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 1.152.064,46 EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 295.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. In 2013 wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurde in 2013 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1.000.000,00 EUR gebildet, die in 2014 um 490.000,00 EUR und die bis zum Abschlussstichtag auf 215.000,00 EUR herabgesetzt werden konnte. Somit beläuft sich die Wertberichtigung auf Säumniszuschläge zum Bilanzstichtag auf 295.000,00 EUR. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (2.721,72 EUR) sind mit 2.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 721,72 EUR. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen gegenüber der Energiegesellschaft Erftstadt mbH sowie die darauf entfallenden Zinsen. Die privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (2.346.718,93 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und Stadtwerke. 0 0 0 ,3 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Sonstiqe Vermögensqeqenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen vor allem Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch sowie Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand. Liquide Mittel Als liquide Mittel werden Giroguthaben und Tagesgelder bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2015, die Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich — wie folgt — zusammen: 000021 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang GKZ 01 Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2016 Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK1+11Jan. 2016 EUR 109.259,93 25.000,00 Pädagogische Übermittagbetreuung SEK I Jan. 2016 3.750,00 Betreuungspauschale OGATA Jan. 2016 3.208,31 Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2016 Fraktionszuwendung 2016 179.070,00 10.420,00 Sitzungsentschädigungen 22.264,17 Wirtschaftl. Jugendhilfe Jan. 2016 53.042,24 Leistungen nach dem UVG Jan. 2016 32.312,00 Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2016 80.014,00 Zwischensumme 518.340,65 Beamtenbezüge Jan. 2016 470.310,62 Sozialhilfehaushalt GKZ 02 SGB XII Jan. 2016 204.210,59 1.192.861,86 Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (544.401,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich. 000027 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang PASSIVSEITE Eigenkapital Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 106.073.960,12 EUR. Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt— entwickelt: Stand Allgemeine Rücklage Augerplanm. Abschr. Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag 01.01.2015 € 129.757.792,41 0,00 -12.979.176,63 116.778.615,78 Auflösung 2015 € - 12.979.176,63 0,00 12.979.176,63 - Zugang (+) Abgang (-) 2015 € 0,00 -7,427.000,00 0,00 - 3.277.655,66 - 10.704.655,66 Stand 31.12.2015 € 116.778.615,78 - 7.427.000,00 0,00 3.277.655,66 106.073.960,12 Allgemeine Rücklage Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden erstmalig außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 7.427.000,00 EUR mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgelöst. 00002 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR zu verzeichnen. Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrag (-12.979.176,63 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage entsprechend aufgelöst. Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals dar: Jahr Eigen- Jahres- Außerplan- Allgemeine kapital Ergebnis mäßige Abschreibung Rücklage EUR EUR EUR Anfangsbestand EUR 7.427.000,00 106.073.960,12 2015 116.778.615,78 3.277.655,66 2016 106.073.960,12 15.198.848,00 90.875.112,12 2017 90.875.112,12 12.234.292,00 78.640.820,12 2018 78.640.820,12 9.593.204,00 69.047.616,12 2019 69.047.616,12 6.562.838,00 62.484.778,12 2020 62.484.778,12 3.447.550,00 59.037.228,12 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. Im Berichtsjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen: Zuwendung EUR 1 Allgemeine Investitionspauschale 1.886.569,88 € 2. Schulpauschale 1.252.542,00 E 3. Sportpauschale 135.394,00 € 000024 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang 4. Feuerschutzpauschale 5. Sachspenden 108.507,25€ 3.792,22€ Zu 1.: Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 918.029,88 wurde zur Förderung von investiven Anschaffungen in Höhe von 922.743,68 verwendet. Der Differenzbetrag von 4.713,80 E wurde durch entsprechende Auflösung der Rückstellung verwendet. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Zu 2. + 3.: Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.387.936,00 €) wurden vereinnahmt und ertragswirksam aufgelöst. Zu 4.: Die Feuerschutzpauschale wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven Maßnahmen benötigt. Zu 5.: Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt i.H.v. 3.792,22 E. Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.779.526,58 E. Sonderposten für Gebührenausgleich Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kosten- 000025 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang überdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von 214.4167 88 EUR zu verzeichnen; zusätzlich ist der Sonderposten um Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von 56.111,26 EUR und 266.542,95 EUR aufzulösen. Dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 283.261,69 EUR. Die Abfallwirtschaft schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 66.038,84 EUR ab; danach beläuft sich dieser Sonderposten auf 113.517,69 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen, Für die Rückstellung Ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Ruckstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 43.648.958,00 EUR. Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von 13.639.281,00 EUR. Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der 000026 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie folgt: Stand 01,01.2015 E Pensionen Aktive Passive Beihilfe Aktive Passive 23.586 965 18.640,261 42.227_226 6_811.047 6.037.654 12.848.701 Umgliederung Zwischensumme Abgang Auflösung E e e e - 1_973.905 1.973.905 - 21_613.060 20.614.166 42.227.226 136.806 437.356 437.356 - 6.373,691 6.475.010 12.848.701 49.041 55_075.927 185.847 55.075.927 136.806 Zuführung 1.977.228 23.453.482 20.195_476 43.648.958 702.995 136.626 839.621 7.027.645 6.611.636 13_6,9.281 2.816.849 57.288,239 1.977.228 418.690 418.690 49.041 418. Stand 31,12.2015 E Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden. Sonstige Rückstellungen Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird: 000027 Bilanz-EntwurF 31.12.2015 Anhang Rückstellung für lnanspruch- Auflösung Zuführung Stand 01.01.2015 nahme Urlaub 798.152,40 75.976,63 geleistete Überstunden 198.262,20 36.852,84 externe Beratung Altersteilzeit GPA-Prüfung Verlustausgleich Bäder Konzessionsabgabe Wasser 25.000,00 allg. Invest. pauschale/Feuerschutzpauschale 2.500,00 103.876,48 162.189,96 12.500,00 37.500,00 198.900,00 198.900,00 47.628,01 166.388,81 285.452,59 1.878.678,20 1.844.520,40 251.294,79 noch nicht ausgezahlte Beihilfen Umsatzsteuer DSD bis 2010 4.979,45 166.467,98 108.154,50 54.400,00 drohende Verluste bei ADV 722.175,77 1.000,00 3.500,00 aktive Beamte Feuerwehr Stand 31.122015 27.200,00 27.200,00 52.853,66 5.225,65 285.727,51 2.875,01 288.602,52 17.493,57 17.493,57 434.588,77 429.874,97 4.713,80 34.553,34 Kreisleitstellengebühr 46.319,32 11.765,98 § 2 Versorgunslastenverteilungsgesetz 755.903,00 4.765,00 Regressansprüche Osttangente 600.000,00 600.000,00 Beratung Gesamtabschluss 3.000,00 3.000,00 Ausbau Sirenen Feuerwehr 30.692,83 30.692,72 0,11 Rückstellung REVG 39.510,00 39.510,00 0,00 Windkraitkonzentrationszone 40.000,00 39.769,80 230,20 Masterplan Liblar 2014 50.000,00 50.000,00 0,00 Gewerbesteuerrückerstattung Verzinsung Gewerbesteuererstattung Summe 805.765,00 2.003.876,16 2.003.876,16 741.229,00 850.642,00 1.591.871,00 Umsetzung Tarifvertrag Sozialund Erziehungsdienst Überschuss Sozialhilfe-HH 54.627,00 29.613,29 8.417.659,45 636.965,08 145.000,00 145.000,00 124.578,07 154.191,36 47.605,99 1.586.881,24 9.319.969,62 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherunq Unter diesem (53.470.000,00 EUR) Bilanzposten werden die Kassenkredite ausgewiesen. Von den Kassenkrediten wurden 6.320.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen und 2.150.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Immobilien gewährt. Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre. Verbindlichkeiten aus Lieferunqen und Leistungen Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2015, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen die Kernverwaltung und den Sozialhilfehaushalt. Sonstiqe Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Gehaltsverbindlichkeiten einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag ein- 000029 Bilanz-Entwurf 31.12.2015 Anhang gegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden. Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen Übermittagsbetreuung SEK I (arch Gym Lechenich) Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar Inklusion EUR 70.377,50 3.208,31 3.750,00 10.000,00 6.666,67 8.333,33 3.000,00 105.335,81 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- (71.223,07 EUR) und Wartungsverträgen (47.096,78 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt. IV. Behandlung des Jahresfehlbetrages Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR zu verzeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen. Anlagenspiegel der Stadt Erftstadt gemäß Anlage 23 Gem HVO AneChaf 01,01.2015 OUR 1.1 Jrnmaterielle Vermögensgegenstande 75.63967 rune- und Herstellungskosten Suchwerte Abschreibungen Zugang Abgang Umbuchungen OUR EUR OUR 24.35751 "_5221, , 00 31,12.2015 EUR 01.01.2015 OUR Zuschreibungen OUR Zunang OUR 31,12.2015 OUR Abeang OUR 31.12.2015 OUR _1224e - 28.450,83 31.12.2014 OUR 12.007,54 1.2 Sachanlagen 1,2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstückseleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Baden 145,571,17 145,571,17 48,878.23 1,2,5 Kunstgegenstande und Kulturdenkrnaler 236.638,00 239.638.00 - 1.2.6 Maschlnen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3.387.646,34 435,355,90 1.2,7 5e1r1ebs- und Geschaftsausstattung 5,698.213,95 575,329.58 1,2.8 Gelelstete Anzahlungen und Anlagen im Bau 188,508,54 2222,22,05. - 1.819.865,54 57,596.49 8.610,26 . 97.582,68 88.592.94 239.836,00 238.636.00 - 3,033,002.32 - 1.595.213.39 200.456,20 - - 1,083,669,59 1,945,332.73 1,902,432.95 54,729.52 6,215,813.94 - 2,862,467.09 395,941.83 48.342,00 - 3.199.086,92 3.017.747,02 2.833.746,81 - 105,285,53 63.243,01 168.508.54 83.243,01 160.508.54 -4.971.816,40 5.359.941,44 - _ - 7,427,000.00 .. - 7,427,000.00 50,000,00 373,996.00 213,446,860,78 03.392,34 50.000.00 373,995.00 220,873,666.79 61,953.60 150.000,00 500.000,00 565,052.09 588.106,39 210.100.900,02 221.845.003,80 - • .9.ma5_. _j5 8,08 10.497,209,44 -4.569.959,71 __....18223.2.1 0,06 40.342,00 12.2,12,21. 1.3 Finanzanlagen 1,3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1,3.2 Beteilinungen 1.3.3 Sendersermögen 1.3,4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1,3,5 Ausleihungen 1.3.5,3 verbundene Unternehmen 1,3.5.3 an Sondervermügen 1.3.5.4 Sonstlge Ausleihungen 50.000,00 373.995,00 220,073.688,79 61,953,80 21.438.68 586,106,39 150.000,00 500,000,00 45.001,69 221.945.803,89 231,688.019,48 50,000,00 373.985,00 220,073,660.70 03,352,34 - 65,335,19 150.000,00 500,000,00 565,952,89 716.440 34 -65.335,18 222.506.900,02 0,00 -7,421.505,00 1.751,483,49 -230.897,23 233.188.805,74 4.570.200,84 -8.117.922,61 - 0,00 _221 5,00 5122100 1120. . _...2,122..01 -12.404.995,91 020.555.381,20 _22.222Leei ees-ee, c. Abschreibunqstabelle Haupt- Untertyp typ imM EDV iMM ND Sachkonten Rahmentabelle Nr. / ND i. J. Afasätze nach NKF Lizenzen Computer Drucker jeglicher Art Bildschirme jeglicher Art Notebook, Laptop komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie Tastatur und Maus Scanner Server Software Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte, Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher; Brenner Abfallbehälter von -70- 8 4 4 4 4 4 0111000 Imm.VG 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 4 4 8 4 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Com outer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. /Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10 - 12 Jahre 10 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre BCJE Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre Außenspielgeräte Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke.... 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. /10-20 Jahre 5.13 Büromöbel /13 Jahre BUR Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon 8 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811150 Büroausstattuno 0811150 Büroausstattung 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre 5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre 5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre 5.36 Kopiergeräte 7 Jahre 4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre 5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre 5.32 Handy 5 Jahre EKL Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche 8 FUK Handfunkgeräte, Hörer 8 HAU Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner, Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte 9 INS Instrumente aller Art und Zubehör wie Koffer, Notenständer u. ä. 10 0811300 sonstige BGA 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre KUG künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre LEH Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5 keine MöbelLiteratur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect. 4 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA COM DRU MON NOT PC SCA SER SOF ZUB BGA Inventargüter ABF AUS LIT Kai/Inventargut-Typen-konten 15 0811300 sonstige 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre BGA 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre 7.30 Kühlschränke 10 Jahre 7.45 Staubsauger 7 Jahre 7.55 Wäschetrockner 8 Jahre 7.56 Waschmaschinen 10 Jahre 8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 Jahre 8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre 8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre 5.44 Lehr-und Lernmaterial/ 3-5 Jahre Abschreibungstabelle Haupt- Untertyp typ BGA Inventargüter ND Rahmentabelle Nr. / ND I. J. MED Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV 7 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte MEL Meldeempfänger der Löschgruppen 8 OPT optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7 Zubehör (Tische), Projektor 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte RAU SPI Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko, 10 Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10 Tresore Spielzeug 8 SPO Sport- und Spielgeräte 12 RDG Rettungsdienstgeräte 7 Ausstattung 10 WER 8 20 SIC INF FRE Werkzeuge aller Art wie: Schrauber, Bohrer, Schubkarre, Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc. Wartehallen FUH RET Fahrzeuge Rettungsdienst 8 FEU Fahrzeuge Feuerschutz 15 BUS Kleinbus 10 PKW TA Sachkonten 8 SON Kindersitze 8 TRA Transportwagen, Stuhlkarre 10 BV Telefonanlagen, Sirenen Lastenaufzug, Hebebühne 15 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0511000 Bauten auf fremden Grund 0711150 Fahrzeuge Rettungsdienst 0711200 Fahrzeuge Feuerwehr 0711250 PKW/ Kleinbus 0711250 PKW/ Kleinbus 0711350 Fahrzeugzusätze 0711300 sonstige Fahrzeuge 0711100 Betriebsvorrichtungen Afasätze nach NKF 5.03 Audiogeräte /7-10 Jahre 5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre 5.15 CD-Player/ 7 Jahre 5.20 DVD-Player / 7 Jahre 5.61 Radios / 7 Jahre 5.64 Recorder / 7 Jahre 5.84 Verstärker! 7 Jahre 5.86 Videogeräte /7-10 Jahre 5.28 Funksprechgeräte / 8 Jahre 5.35 Kommunikationsendgeräte /8 Jahre 5.06 Beamer / 7-8 Jahre 5.18 Diaprojektor! 8 Jahre 5.26 Fotogeräte / 7Jahre 5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre 5.82 Tresore 23 - 30 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre 1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre 4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre 4.168 Werkzeuge / 8-11 Jahre 6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungsransporter 6-8 Jahre 6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre 6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre 6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre 6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre 6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre 3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre 3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre 6.21 Kleintransporter 10 Jahre L.-..) CD CD CD c)4 Kai/Inventargut-Typen-konten ND Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015 Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres E 1 1. 1.2 Steuern 1.3 Forderungen aus Transferleistungen 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1 bis 5 Jahre e 3 mehr als 6 Jahre E 4 e 5 0,00€ 961.690,85€ 0,00€ 3.105.225,50€ 0,00€ 0,00€ 229.328,87€ 413.729,13€ 0,00 E 0,00 E 342.496,54 E 1.152.064,46€ 1.152.064,46€ 0,00€ 0,00€ 30.195,01€ 721,72 E 721,72 E 0,00 E 0,00 E 5,259,72 E 20.141,11€ 20.141,11€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00 E 0,00 E 2.346.718,93€ 2.346.718,93€ 0,00€ 0,00€ 210,15€ 354.848,31 E 354.848,31 E 0,00 e 0,00 E 1.047.503,48 E 7.492.314,44 € 7.492.314,44 € 0,00€ 0,00€ 5.721.910,12 € 249.051,99€ 249.051,99€ 2.939.663,81€ 2.939.663,81€ 15.374,98€ 15.374,98€ 413.729,13 E 0,00€ Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.4 gegen Beteiligungen 2.5 gegen Sondervermögen 3. bis zu 1 Jahr E 2 Gesamtbetrag am 31.12.2014 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren und Beiträge 2. mit einer Restlaufzeit von Sonstige Vermögensgegenstände 4. Summe aller Forderungen Verbindlichkeitenspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres E 1 1. 2. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich 2.4 vom privaten Kreditmarkt 2.5 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich 3.1 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen 5. 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr € 2 1 bis 5 Jahre € 3 mehr als 5 Jahre € 4 Gesamtbetrag am 31.12.2014 E 5 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 53.470.000,00 € 0,00€ 53.470.000,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 44.280.000,00 € 0,00 € 1.663.938,59 € 690.261,79€ 1.273.619,50 € 0,00 € 1.505.606,73€ 690.261,79€ 1.273.619,50 € 0,00 € 0,00 E 158.331,86€ 0,00€ 0,00 E 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00 € 816.732,18 € 1.111.599,79€ 2.765.923,69 E 57.097.819,88 E 56.939.488,02 E 158.331,86 E 0,00 E 48.974.255,66 E Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. STAD %\ ERFTSTAD\ Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2015 Entwurf Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Laciebericht 000036 Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Kommune vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben. 1. Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen. Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist der achte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach dem NKF aufstellt. Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 000037 Die Struktur der Bilanz 2. Bilanzkennzahlen: 31.12.2014 31.12.2015 Aktiva EUR EUR 1. Anlagevermögen 1.1 2. 3. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagevermögen 1.3 Finanzanlagevermögen 28.451 0,01 12.008 5.356.941 2,28 5,139.917 2,19 215.169.909 91,54 221.945.804 94,53 220.555.301 93,83 227.097.729 96,72 20.684 0,01 8.826 0,00 7.492.314 3,19 5.721.910 2,44 - Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 0,01 5.256.068 2,24 281,742 0,12 12.769.066 5,43 6.012.478 2,56 1.737.263 0,74 1.684.711 0,72 235.061.630 100,00 234.794.918 100,00 106.073.960 45,13 116.778.616 49,74 5.176.306 2,20 5.455.965 2,32 57.288.239 24,37 55.075,927 23,46 Passiva 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 2.1 Pensionsrückstellungen 2,2 Instandhaltungsrückstellungen 2,3 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme - - - 9.319.970 3,96 8.417.659 3,59 66.608.209 28,34 63.493.586 27,04 57.097.819 24,29 0,04 48.974.256 20,86 105.336 92.495 0,04 235.061.630 100,00 234.794.918 100,00 Die Bilanzsumme beläuft sich auf 235.061.630 EUR (31.12.2014: 234.794.918 EUR). Das Eigenkapital hat einen Anteil von 45,13 % (31.12.2014: 49,74 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 76,24 % (31.12.2014: 77,64 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind. Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x 100). Sie beträgt 93,83 % (31.12.2014: 96,72 %). Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (24,22 %; 31.12.2014: 20,79 %). Auch diese Kennzahl lässt sich night direkt aus der Struktur der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote« sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. 3. Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,83 %; 31.12.2014: 96,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören • Immaterielle Vermögensgegenstände • Sachanlagen sowie • Finanzanlagen. Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,28%; 31.12.2014:2,19 %) fällt im Vergleich zum Finanzanlagevermögen (91,54 %; 31.12.2014: 94,53 %) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird. Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung". Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber. Die Finanzanlagen setzen sigh zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge- Stadt Erftstadt 00003 Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Laqebericht wiesen. Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert bewertet, korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012 geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken entstanden auf Grund der andauernden Verlustsituation Substanzwertverluste, in deren Höhe eine außerplanmäßige Abschreibung von 7.427.000,00 EUR erforderlich war. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes nachrangiges Darlehen. Die Ausleihungen an Sondervermögen resultieren aus einem den Stadtwerken gewährten Kassenkredit. Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,43 % (31.12.2014: 2,56 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2015: 0,01 %; 31.12.2014: 0,00 %), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2015: 3,19 %; 31.12.2014: 2,44 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2015: 0,00 %; 31.12.2014: 0,00%) sowie die liquiden Mittel (31.12.2015: 2,24 %; 31.12.2014: 0,12 %). Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist. 4. Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermö- Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 000 genswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanzwird ein Eigenkapital in Höhe von 106.073.960 EUR (31.12.2014: 116.778.616 EUR) bilanziert. Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allgemeinen Zuweisungen. Berechnung der Ausgleichsrücklage: Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 85.831.318€ Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals) 28.610.439€ Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre RE 2007 54.743.651 € RE 2006 49.003.084€ RE 2005 44.139.599€ 147.886.334€ Durchschnitt der drei Jahre 49.295.445€ Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts) 16.431.816€ Höhe der Ausgleichsrücklage 16.431.815€ Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009 (9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet. Der Jahresfehlbetrag belief sich im Berichtsjahr auf 3.277.655,66 EUR. Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.779.526,58 EUR (31.12.2014: 4.456.075,73 EUR) aus. In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 66.608.209 EUR = 28,34 % Stadt Erftstadt 000i1 Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht (31.12.2014: 63.493.586,45 = 27,04 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen. Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 66.608.209 EUR = 24,29 % (31.12.2014:48.9747.256 EUR =27,04 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2015: 53.470.000,00 EUR; 31.12.2014: 44.280.000,00 EUR) ins Gewicht. 5. Erläuterung der Ergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und 5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt. Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von -2.745.851,59 zu verzeichnen. Davon entfallen vor allem 1.986.395,86 EUR auf die Gewerbesteuer. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bewegen sich nahezu auf Planungsniveau. Die sonstigen Transfererträge lagen um 1.698.518,38 EUR über den Planansätzen. Mehr-Erträge konnten sigh insbesondere auf Grund der Zunahme der Asylanten (1.169.080,05 EUR) und bei der Hilfe zur Erziehung (311.135,81 EUR) vereinnahmt werden. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 426.070,22 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 232.341,74, deren Auflösung erforderlich war, um im Berichtsjahr entstandene Mehr-Aufwendungen auszugleichen. Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sigh nahezu plangemäß. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe (2.414.963,99 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Aufwendungen in Höhe von insgesamt 25.118,96 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 0000 gegenläufigen Entwicklungen. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 755.632,08 EUR unter dem Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (481.867,75 EUR). Auch die Wasserversorgung der Stadtwerke konnte den Planansatz (192.600,00 EUR) nicht an den Kernhaushalt abführen, da sie den steuerlichen Mindestgewinn night erwirtschaftete. Die Personalaufwendungen liegen um 153.167,16 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung für Beschäftigte (343.930,00 EUR) sowie bei Zuführung zur Beihilferückstellung (192.923,00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen. Die Versorgungsaufwendungen liegen um 315.851,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (107.607,00 EUR) und Beihilferückstellung (208.244,00 EUR) für Versorgungsempfänger. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.086.684,50 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind u. a. insbesondere niedrigere Bewirtschaftungskosten und niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung. Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen waren leicht rückläufig. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 663.222,17 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 853.447,94 EUR aufgelöst. Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.426.159,35 EUR) sind die Transferaufwendungen um 826.595,71 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 23.383.348,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 1.019.778,30 EUR und auf die Gewerbesteuerumlage 1.049.771,77 EUR. Die sonstigen Aufwendungen lagen um 515.678,28 EUR unter dem Planansatz. Die größte Verbesserung war bei den Geschäftsaufwendungen (298.305,86 EUR) zu verzeichnen. Die Finanzerträge entwickelten sigh überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 458.434,00 EUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für Gewerbesteuerforderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt niedrigerer ausgefallen. Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 000043 Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.277.655,66 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 6.194.789,38 EUR. Kennzahlen der Ergebnisrechnung Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden: Die Steuerguote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt 56,55 % (2014: 56,25 %). Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft sich auf 22,88 % (2014: 22,82 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,35 % (2014: 24,06 %). Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,85 % (2014: 9,65 %) zu verzeichnen. Die Abschreibungslastguote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR) auf das Anlagevermögen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 663.797,30 EUR (2014: 568.749,93 EUR). Daraus ergibt sich eine Abschreibungslastquote von 104,90% (2014: 106,97 %). Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,83 % (2014: 48,59 %). Die Zinslastguote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 1,11 % (2014: 0,96 %). Die Ergebnisguote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf 2,03 % (2014: 130,04 %). 6. Erläuterung der Finanzrechnunq In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 000044 geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 5.256.067,85 EUR (31.12.2014: 281.741,76 EUR). Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8 gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetrieben ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sigh night ergeben. 8. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Die aktuellen Steuerschätzungen (Mai 2016) sehen höhere Einnahmen vor. Die Regionalisierung der Ergebnisse liegt noch night vor. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren mittel- und unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere mit einem Anstieg des Einkommen- und Umsatzsteueranteil sowie mit höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer kann gerechnet werden. In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis 2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der Höhe der Schlüsselzuweisung. Nach dem Investitionsförderungsgesetz sind Investitionen nach dem 01.07.2015 förderfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt wird diese Mittel hauptsächlich für die Umsetzung des Masterplans Liblar einsetzen. Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt. Danach nimmt es für die Renovierung einen Investitionskredit bei der NRW. Bank ab 2017 von je 500 Mio. EUR p.a. auf, den es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu renovieren, will das Land die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die 2 Mrd. EUR erhalten die Kommunen also zins- und tilgungsfrei. Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht 00004 Das Berichtsjahr war stark geprägt durch den Zustrom der Flüchtlinge. Für die Erstaufnahme im Wege der Amtshilfe konnten die Aufwendungen in voller Höhe mit der Bezirksregierung abgerechnet werden. Nach der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Asylbeschleunigungsgesetzes hat die Bezirksregierung eine höhere Asyl-Leistungspauschale 2015 geleistet, so dass das Defizit bei diesem Produkt abgemildert werden konnte. Die Bundes- und Landesregierung haben bereits erklärt, dass auch zukünftig mit höheren Erstattungen im Flüchtlings-/Asylbereich gerechnet werden kann. Zuletzt am 07. Juli 2016 hat der Bund sich bereit erklärt, die Kosten für die Unterbringung von anerkannten Asylanten für die Dauer von drei Jahren vollständig zu übernehmen. Möglicherweise ist bei den Schlüsselzuweisungen langfristig mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die Schuldenbremse, nach der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird, dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre, die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt würde. Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2015 auf 53,470 Mio. EUR. Die Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt einen Teil ihrer Kassenkredite mittelfristig festgeschrieben. Als Fazit lässt sigh festhalten, dass auf Grund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Daher werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die ein Stuck Lebensqualität bedeuten. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 night mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wird voraussichtlich im Dezember 2016 verabschiedet. Auch hier geht die Stadt von einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts aus. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges 000046 Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Laaebericht Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR ist durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt. Sofern bei der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Name Beruf Erner, Volker Bürgermeister Lüngen, David Hallstein, Monika Knips, Dirk Erster Beigeordneter Techn. Beigeordnete Kämmerer Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, chen, Erftverband, Radio Eilt GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, KSK Köln —Regionalbeirat, Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen 000047 Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt: Beruf Name Andres, Dagmar Arens, Heinz Bohlen, Bernd Mitglied des Landtages Rentner Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter Bohlen, Lisa Studentin Busch, Axel DiplomVerwaltungswirt Eckhoff, Ulrich Diplom-Ingenieur Engelhardt, Matthias Angestellter Erhard, Axel Verwaltungswirt Esser, Ulrike Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in Organen ten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffent- sonstiger licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form ternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (Ste1110, KSK Köln —Regionalbeirat, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Rat der Gemeinden Europas Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, NordrheinWestfälischer Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund Sekretärin Selbstständig Foken-Brook, Birgit Heerz,Lisa-Maria Verwaltungsbeamtin Verwaltungsbeamter Heiken, Horst Herwartz, Michael Bewährungshelfer Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt Eduard Holtz, Franz Lehrer lber, Miriam Controllerin Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund, Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW VR-Bank Rhein-Erft e.G. Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht Name Beruf lsakeit, Peter Rechtsanwalt Junker, Ute Hausfrau Jüssen, Frank Jütebock, Jutta 000 C 4 8 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in ten Aufgabenbereichen Organen der Gemeinde in öffent- sonstiger licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form ternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Rat der Gemeinden Europas Stellv. Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH —Stellv.-, Rat der Gemeinden Europas — Stellv.- Legal Investigator Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin Kircharz, Christian Angestellter Kolbe, Martin KSK Köln —Regionalbeirat VilleStellv. Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Verbandswasserwerk Euskirchen Krankenpfleger Loosen, Susanne Bürokauffrau Mechernich, Theo Beamter, Stadt Köln Molitor, Gabriele PR-Journalistin Morgen, Patrick Maurer Mörs, Heinz Pensionär NeisseHommelsheim , Carla Dipl.-Wirtschaftsjuristin Peppel, Brigitte Petschellies, Ralf Rentnerin Dipl.-Wirtschaftsjurist Städte- und Gemeindebund NRW,Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund Schöffe am Landgericht Köln; Erftverband; Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, Verbandswasserwerk Euskirchen Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG), Kreisverkehrsgesellschaft REVG Städte- und Gemeindebund NRW Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Erftverband —Stellv.-, Umweltnetzwerk Erftstadt ,Wirtschaftförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund VR-Bank Rhein-Erft e. G. Immobilien Burg Konradsheim GmbH Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht Name Beruf Pieper, Raymond Rechtsanwalt Film- und Projektionsleiterin Schmalen, Michael Unternehmensberater Sand, Marion Schmalen, Thomas Student Schmidt, Franz Immobilienmakler Hans- Rentner Schmidt, Joachim Rentner Schmitz, Fred Diplom-Ingeneur SchnatbaumLaumann, Lars Schreiber, Jürgen Diplom-Ingenieur Siebolds, Claudia Beamtin Vianden, Norbert Immobilienverwalter Walther, Knut Weber, Friedrich Dipl.-Ingenieur Agrarbetriebswirt VVintz, Reiner Wintz, Renate Diplom Agrar- und VVirtschaftsingenieur Hausfrau Zerres, Alfred Rentner Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter red Zimmermann, Helmut Rentner 0000 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in ten Aufgabenbereichen Organen der Gemeinde in öffent- sonstiger licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form ternehmen Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH AWO, Helios Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, Erftverband Städte- und Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, NordrheinWestfälischer Städte-und Gemeindebund Energiegesellschaft Erftstadt mbH Energiegesellschaft GmbH, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund KSK Köln — Regionalbeirat-, Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.), Energiegesellschaft Erftstadt GmbH KSK Köln —Regionalbeirat-, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH VR-Bank Stadt Erftstadt Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015 Lagebericht Name Dr. Zoll, Rüdiger Beruf Wolf- Arzt im Ruhestand 000050 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund Erftstadt, 30. September 2016 (rips, Kämmerer) Erner, Bürgermeister)