Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,9 MB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Inhalt
00001
Seite
1. Bilanz
2
2. Anhang
- Allgemein
6
- Anlagenspiegel
30
- Abschreibungstabelle
31
- Forderungsspiegel
33
- Verbindlichkeitenspiegel
34
3. Lagebericht
35
4. Ergebnisrechnung
51
5. Teil-Ergebnisrechnungen
53
6. Finanzrechnung
95
7. Teil-Finanzrechnungen
97
8. Investionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenzen
139
9. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft
141
10. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst
144
11. Beteiligungsbericht
146
0000L2
STAD
ERFTSTAD
Bilanz
zum 31.12.2015
Entwurf
Stadt Erftstadt
000003
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Entwurf
31.12.2014
31.12.2015
AKTIVA
1. Anlagevermögen
28.450,83
12.007,54
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
12.3 Infrastrukturvermögen
0,00
0,00
87.982,68
96.592,94
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
•238.636,00
238.636,00
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.949.332,73
1.802.432,95
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.017.747,02
2.833.746,81
63.243,01
168.508,54
5.356.941,44
5.139.917,24
50.000,00
373.995,00
213A46.668,79
83.392,34
50.000,00
373.995,00
220.873.668,79
61.953,68
150.000,00
500.000,00
565.852,89
0,00
0,00
586.186,39
215.169.909,02
221.945.803,86
220.555.301,29
227.097.728,64
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Zwischensumme:
000004
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Entwurf
31.12.2014
31.12.2015
220.555.301,29
227.097.728,64
20.683,65
8.825,77
249.051,99
2.939.663,81
15.374,98
413.729,13
961.690,85
3.105.225,50
229.328,87
342.496,54
1.152.064,46
721,72
20.141,11
2.346.718,93
354.848,31
30.195,01
5.259,72
0,00
210,15
1.047.503,48
7A92.314,44
5.721.910,12
0,00
0,00
2.4 Liquide Mittel
5.256.067,85
281.741,76
3.Aktive Rechnungsabgrenzung
1.737.263,16
1.684.711,62
235.061.630,39
234.794.917,91
Zwischensumme:
2.Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
21.1 Roh-, HiIfs- und Betriebsstoffe
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren und Beiträge
2.2.1.2 Steuern
2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen
22.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
000005
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Passiva
31.12.2015
31.12.2014
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 JahresüberschusslJahresfehlbetrag
109.351.615,78
0,00
-3.277.655,66
129.757.792,41
0,00
-12.979.176,63
106.073.960,12
116.778.615,78
4.779.526,58
0,00
396.779,38
0,00
4.456.075,73
0,00
999.889,31
0,00
5.176.305,96
5.455.965,04
57.288.239,00
0,00
9.319.969,62
55.075.927,00
0,00
8.417.659,45
66.608.208,62
61493.586,45
0,00
0,00
8.470.000,00
45.000.000,00
1.220.000,00
43.060.000,00
0,00
1.663.938,59
690.261,79
1.273.619,50
0,00
816.732,18
1.111.599,79
2.765.923,69
57.097.819,88
48.974.255,66
105.335,81
92.494,98
235.061.630,39
234.794.917,91
2. Sonderposten
2.1 Zuwendungen
2.2 Beiträge
2.3 Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
33 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.3.1 gegenüber Sondervermögen
4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
0000
S T A D \\\\\
ERFTSTAD
Anhang
zur Bilanz zum 31.12.2015
Entwurf
Stadt Erftstadt
000007
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu
den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen
können.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2015 vorsichtig und überwiegend einzeln
bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt
gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in
Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Anteile an den
Sondervermögen wurden mit den aktuellen Substanzwerten abgeglichen,
und soweit erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Die Bewertung
der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei
Langfristigkeit mit dem Barwert.
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt.
6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen.
7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt.
8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den
Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu
den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagever-
000009
Bilanz-Entwurf 31A 2.2015
Anhang
mögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investitionszuwendungen.
Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und
Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale.
§ 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen
und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend
der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst.
Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune.
Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich
zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen.
9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen,
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind,
gebildet.
10.Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
11.Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt.
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt
Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Vom allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang
mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in
Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn
alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden
muss.
Im Jahr 2015 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt:
•
-10- Haupt-und Personalamt
• -20- Allgemeiner Finanzdienst
• -14- Rechnungsprüfungsamt
• -43-VHS
• -63- Bauordnungsamt
• -082- Verkehrsförderung und Stabsstelle Wirtschaftsförderung
• -61- Umwelt- und Planungsamt
•
-50- Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
• -40- Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
davon die Grundschulen
• -210- Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
• -032- Öffentliche Ordnung
0000 1
f
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die
entgeltl ich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 28.450,83 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer
wurde mit 8 Jahren angesetzt.
Sachanlagen
Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke,
das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,
die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau dargestellt.
Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der
Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten
und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigen-
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
betriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 87.982,68 EUR.
Im Jahr 2015 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so
dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung
ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek
sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtjahr wurde ein Buchwert in
Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände,
wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen
Anlagen zählen u. a. die Sirenen.
Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in
Höhe von 1.949.332,73 EUR angesetzt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von
Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke,
Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.).
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe
von 3.017.747,02 EUR ausgewiesen.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für
Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind.
Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht.
Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oderAnlagen im Bau zu
verzeichnen:
Amt
Bezeichnung
Betrag in
E
-082-
Bushaltestellen im Bau
-370-
Digitalfunk Feuerwehr (Einbau in 2015)
Summe
63.243,01
0,00
63.243,01
Die Anlage im Bau für den Digitalfunk der Feuerwehr ist aufgelöst, da die Digitalfunkanlage im Jahr 2015 fertiggestellt und eingebaut wurde.
000014
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die im Berichtsjahr
geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH
ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiegesellschaft befindet sich noch im Aufbau.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen:
Eigenkapital
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen
Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim
kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen
1.835.197,75
837.163,66
409_033,51
Anteil in %
19,500
1,316
1,250
EUR
357.864
11.017
5.113
1
373.995
Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden.
Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt.
Sondervermögen
Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird auf
000015
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Grund der Ausgliederungen vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen.
Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Untemehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da
jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle
Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund
stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert
(Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der
Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten
(Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt
sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und
den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille
Lasten aufgedeckt werden.
Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch
die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Blockheizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde für
die Eröffnungsbilanz mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, Wohngebäude Klosterstraße sowie die
Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich zu Beginn des Berichtsjahres auf
60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Clbertra-
0 016
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
gung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken auf den Erftverband haben
uns veranlasst, den Wert auf seine Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ein zum
31.12.2014 vorliegendes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen Abschreibungsbedarf von 6.701.000,00 EUR ermittelt. Im Berichtsjahr wurden
noch die Regenüberlaufbecken 5 und 13 zum Buchwert auf den Erftverband übertragen. Damit einher ging ein Abgang von stillen Reserven in Höhe 726.0007 00
EUR. Somit ergab sich ein Abschreibungsbedarf insgesamt in Höhe von
7.427.000,00 EUR. Danach wurde zum Bilanzstichtag ein Buchwert in Höhe von
53.400.888,33 EUR ausgewiesen.
Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die
Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der
Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen betrug zu Beginn des Berichtsjahres
84.337.698,11 EUR. Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine
Substanzwertaufzehrung. Das zum 31.12.2013 in Auftrag gegebene Substanzwertgutachten ergab, dass die auf Grund der Neubewertung aufgedeckten stillen
Reserven — insbesondere bei den Grün- und Ackerflächen — die aufgelaufenen
Substanzwertverluste überkompensierte. Zum Bilanzstichtag des Berichtjahres
wurde das für 2013 vorliegende Gutachten hausintern fortgeschrieben. Der Bilanzwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 84.337.698,11 EUR wurde erreicht. Somit ergab sich kein Abschreibungsbedarf.
Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude,
Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs
Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der aktualisierte Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von
000017
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
der Vermögenslage.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Es handelt sich um Anteile am KVR-Fonds, Im Berichtsjahr wurden 21.438,66
EUR gutgeschrieben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 83.392,34 EUR aus.
Ausleihungen
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die
Energiegesellschaft Erftstadt mbH in Höhe von 150.0007 00 EUR. Es handelt
sich dabei um ein nachrangiges Darlehen, das gewinnabhängig verzinst wird.
Unter den Ausleihungen an Sondervermögen ist ein Kassenkredit an die Stadtwerke in Höhe von 500.0007 00 EUR ausgewiesen. Der Kassenkredit wird marktüblich verzinst.
Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile
an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorungslastenverteilungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem
Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert.
Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf
den Barwert (78.588,89 EUR) aufgezinst.
Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00
EUR) bewertet.
Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Wrsorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 485.184,00 EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt.
018
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Umlaufvermögen
Vorräte
Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst
(13.688,16 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei
(6.995,49 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt.
Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt.
Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt:
Gebühren und Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öff.-re. Forderungen
Nennwert
EUR
1.072.051,99
3.917.663,81
442.786,50
610.729,13
6.043.231,43
Wertberichtigung
EUR
823.000,00
978.000,00
427.411,52
197.000,00
2.425.411,52
Bilanzansatz
EUR
249.051,99
2_939ß63,81
15.374,98
413.729,13
3_617.819,91
Privatrechtliche Forderungen
Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen
aus Transferleistungen entsprechend.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (2.011.064,46
EUR) wurden mit 859.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 1.152.064,46
EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 295.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. In 2013 wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm
AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten
Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt.
Vor diesem Hintergrund wurde in 2013 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1.000.000,00 EUR gebildet, die in 2014 um 490.000,00 EUR und die bis zum
Abschlussstichtag auf 215.000,00 EUR herabgesetzt werden konnte. Somit beläuft sich die Wertberichtigung auf Säumniszuschläge zum Bilanzstichtag auf
295.000,00 EUR.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (2.721,72
EUR) sind mit 2.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 721,72 EUR.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen gegenüber der Energiegesellschaft Erftstadt mbH sowie die darauf entfallenden Zinsen.
Die privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (2.346.718,93 EUR)
wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen
können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen
und Stadtwerke.
0 0 0 ,3
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Sonstiqe Vermögensqeqenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen vor allem Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch sowie Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden Giroguthaben und Tagesgelder bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2015, die
Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich — wie folgt —
zusammen:
000021
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
GKZ 01
Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2016
Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK1+11Jan. 2016
EUR
109.259,93
25.000,00
Pädagogische Übermittagbetreuung SEK I Jan. 2016
3.750,00
Betreuungspauschale OGATA Jan. 2016
3.208,31
Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2016
Fraktionszuwendung 2016
179.070,00
10.420,00
Sitzungsentschädigungen
22.264,17
Wirtschaftl. Jugendhilfe Jan. 2016
53.042,24
Leistungen nach dem UVG Jan. 2016
32.312,00
Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2016
80.014,00
Zwischensumme
518.340,65
Beamtenbezüge Jan. 2016
470.310,62
Sozialhilfehaushalt GKZ 02
SGB XII Jan. 2016
204.210,59
1.192.861,86
Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für
Investitionen Dritter (544.401,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an
Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich.
000027
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von
106.073.960,12 EUR.
Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt— entwickelt:
Stand
Allgemeine Rücklage
Augerplanm. Abschr.
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
01.01.2015
€
129.757.792,41
0,00
-12.979.176,63
116.778.615,78
Auflösung
2015
€
- 12.979.176,63
0,00
12.979.176,63
-
Zugang (+)
Abgang (-)
2015
€
0,00
-7,427.000,00
0,00
- 3.277.655,66
- 10.704.655,66
Stand
31.12.2015
€
116.778.615,78
- 7.427.000,00
0,00
3.277.655,66
106.073.960,12
Allgemeine Rücklage
Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen
der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den
Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Im Berichtsjahr wurden erstmalig außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 7.427.000,00 EUR mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgelöst.
00002
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR zu verzeichnen.
Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrag (-12.979.176,63 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage entsprechend aufgelöst.
Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals dar:
Jahr
Eigen-
Jahres-
Außerplan-
Allgemeine
kapital
Ergebnis
mäßige Abschreibung
Rücklage
EUR
EUR
EUR
Anfangsbestand
EUR
7.427.000,00
106.073.960,12
2015
116.778.615,78
3.277.655,66
2016
106.073.960,12
15.198.848,00
90.875.112,12
2017
90.875.112,12
12.234.292,00
78.640.820,12
2018
78.640.820,12
9.593.204,00
69.047.616,12
2019
69.047.616,12
6.562.838,00
62.484.778,12
2020
62.484.778,12
3.447.550,00
59.037.228,12
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche
die Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. Im Berichtsjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen:
Zuwendung
EUR
1
Allgemeine Investitionspauschale
1.886.569,88 €
2.
Schulpauschale
1.252.542,00 E
3.
Sportpauschale
135.394,00 €
000024
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
4. Feuerschutzpauschale
5.
Sachspenden
108.507,25€
3.792,22€
Zu 1.:
Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in
Höhe von 918.029,88 wurde zur Förderung von investiven Anschaffungen in
Höhe von 922.743,68 verwendet. Der Differenzbetrag von 4.713,80 E wurde
durch entsprechende Auflösung der Rückstellung verwendet. Die Sonderposten
werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten
Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst.
Zu 2. + 3.:
Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.387.936,00 €) wurden vereinnahmt
und ertragswirksam aufgelöst.
Zu 4.:
Die Feuerschutzpauschale wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven
Maßnahmen benötigt.
Zu 5.:
Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt i.H.v. 3.792,22 E.
Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten
ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.779.526,58 E.
Sonderposten für Gebührenausgleich
Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kosten-
000025
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
überdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet.
Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von
214.4167 88 EUR zu verzeichnen; zusätzlich ist der Sonderposten um Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von 56.111,26 EUR und 266.542,95 EUR aufzulösen. Dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 283.261,69 EUR. Die Abfallwirtschaft schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 66.038,84 EUR ab; danach
beläuft sich dieser Sonderposten auf 113.517,69 EUR. Zur Ermittlung wird auf die
Anlagen 9 und 10 verwiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen, Für die Rückstellung
Ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Ruckstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 43.648.958,00 EUR.
Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch
der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der
Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von
13.639.281,00 EUR.
Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in
Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der
000026
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
HEUBECK AG zu Grunde gelegt.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie
folgt:
Stand
01,01.2015
E
Pensionen
Aktive
Passive
Beihilfe
Aktive
Passive
23.586 965
18.640,261
42.227_226
6_811.047
6.037.654
12.848.701
Umgliederung
Zwischensumme
Abgang
Auflösung
E
e
e
e
-
1_973.905
1.973.905
-
21_613.060
20.614.166
42.227.226
136.806
437.356
437.356
-
6.373,691
6.475.010
12.848.701
49.041
55_075.927
185.847
55.075.927
136.806
Zuführung
1.977.228
23.453.482
20.195_476
43.648.958
702.995
136.626
839.621
7.027.645
6.611.636
13_6,9.281
2.816.849
57.288,239
1.977.228
418.690
418.690
49.041
418.
Stand
31,12.2015
E
Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden.
Sonstige Rückstellungen
Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch
nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt
und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird:
000027
Bilanz-EntwurF 31.12.2015
Anhang
Rückstellung für
lnanspruch- Auflösung Zuführung
Stand
01.01.2015 nahme
Urlaub
798.152,40
75.976,63
geleistete Überstunden
198.262,20
36.852,84
externe Beratung
Altersteilzeit
GPA-Prüfung
Verlustausgleich Bäder
Konzessionsabgabe Wasser
25.000,00
allg.
Invest. pauschale/Feuerschutzpauschale
2.500,00
103.876,48
162.189,96
12.500,00
37.500,00
198.900,00
198.900,00
47.628,01
166.388,81
285.452,59 1.878.678,20
1.844.520,40 251.294,79
noch nicht ausgezahlte
Beihilfen
Umsatzsteuer DSD bis 2010
4.979,45
166.467,98 108.154,50
54.400,00
drohende Verluste bei ADV
722.175,77
1.000,00
3.500,00
aktive Beamte Feuerwehr
Stand
31.122015
27.200,00
27.200,00
52.853,66
5.225,65
285.727,51
2.875,01
288.602,52
17.493,57
17.493,57
434.588,77
429.874,97
4.713,80
34.553,34
Kreisleitstellengebühr
46.319,32
11.765,98
§ 2 Versorgunslastenverteilungsgesetz
755.903,00
4.765,00
Regressansprüche Osttangente
600.000,00
600.000,00
Beratung Gesamtabschluss
3.000,00
3.000,00
Ausbau Sirenen Feuerwehr
30.692,83
30.692,72
0,11
Rückstellung REVG
39.510,00
39.510,00
0,00
Windkraitkonzentrationszone
40.000,00
39.769,80
230,20
Masterplan Liblar 2014
50.000,00
50.000,00
0,00
Gewerbesteuerrückerstattung
Verzinsung
Gewerbesteuererstattung
Summe
805.765,00
2.003.876,16
2.003.876,16
741.229,00
850.642,00 1.591.871,00
Umsetzung Tarifvertrag Sozialund Erziehungsdienst
Überschuss Sozialhilfe-HH
54.627,00
29.613,29
8.417.659,45 636.965,08
145.000,00
145.000,00
124.578,07
154.191,36
47.605,99 1.586.881,24 9.319.969,62
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherunq
Unter
diesem
(53.470.000,00 EUR)
Bilanzposten
werden
die
Kassenkredite
ausgewiesen. Von den Kassenkrediten wurden
6.320.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen und 2.150.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Immobilien gewährt.
Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre.
Verbindlichkeiten aus Lieferunqen und Leistungen
Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2015, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen die Kernverwaltung und
den Sozialhilfehaushalt.
Sonstiqe Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Gehaltsverbindlichkeiten einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, noch nicht zugeordnete
Zahlungseingänge sowie Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag ein-
000029
Bilanz-Entwurf 31.12.2015
Anhang
gegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden.
Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen
Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen
Übermittagsbetreuung SEK I (arch Gym Lechenich)
Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar
Inklusion
EUR
70.377,50
3.208,31
3.750,00
10.000,00
6.666,67
8.333,33
3.000,00
105.335,81
Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- (71.223,07
EUR) und Wartungsverträgen (47.096,78 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt.
IV.
Behandlung des Jahresfehlbetrages
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR zu verzeichnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen.
Anlagenspiegel der Stadt Erftstadt gemäß Anlage 23 Gem HVO
AneChaf
01,01.2015
OUR
1.1 Jrnmaterielle Vermögensgegenstande
75.63967
rune- und Herstellungskosten
Suchwerte
Abschreibungen
Zugang
Abgang
Umbuchungen
OUR
EUR
OUR
24.35751 "_5221,
,
00
31,12.2015
EUR
01.01.2015
OUR
Zuschreibungen
OUR
Zunang
OUR
31,12.2015
OUR
Abeang
OUR
31.12.2015
OUR
_1224e
-
28.450,83
31.12.2014
OUR
12.007,54
1.2 Sachanlagen
1,2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstückseleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Baden
145,571,17
145,571,17
48,878.23
1,2,5 Kunstgegenstande und Kulturdenkrnaler
236.638,00
239.638.00
-
1.2.6 Maschlnen und technische Anlagen, Fahrzeuge
3.387.646,34
435,355,90
1.2,7 5e1r1ebs- und Geschaftsausstattung
5,698.213,95
575,329.58
1,2.8 Gelelstete Anzahlungen und Anlagen im Bau
188,508,54
2222,22,05.
-
1.819.865,54
57,596.49
8.610,26
.
97.582,68
88.592.94
239.836,00
238.636.00
-
3,033,002.32
- 1.595.213.39
200.456,20
-
- 1,083,669,59
1,945,332.73
1,902,432.95
54,729.52
6,215,813.94
- 2,862,467.09
395,941.83
48.342,00
- 3.199.086,92
3.017.747,02
2.833.746,81
- 105,285,53
63.243,01
168.508.54
83.243,01
160.508.54
-4.971.816,40
5.359.941,44
-
_
- 7,427,000.00
..
- 7,427,000.00
50,000,00
373,996.00
213,446,860,78
03.392,34
50.000.00
373,995.00
220,873,666.79
61,953.60
150.000,00
500.000,00
565,052.09
588.106,39
210.100.900,02
221.845.003,80
-
• .9.ma5_.
_j5
8,08
10.497,209,44
-4.569.959,71 __....18223.2.1
0,06
40.342,00
12.2,12,21.
1.3 Finanzanlagen
1,3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1,3.2 Beteilinungen
1.3.3 Sendersermögen
1.3,4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1,3,5 Ausleihungen
1.3.5,3 verbundene Unternehmen
1,3.5.3 an Sondervermügen
1.3.5.4 Sonstlge Ausleihungen
50.000,00
373.995,00
220,073.688,79
61,953,80
21.438.68
586,106,39
150.000,00
500,000,00
45.001,69
221.945.803,89
231,688.019,48
50,000,00
373.985,00
220,073,660.70
03,352,34
-
65,335,19
150.000,00
500,000,00
565,952,89
716.440 34
-65.335,18
222.506.900,02
0,00
-7,421.505,00
1.751,483,49
-230.897,23
233.188.805,74
4.570.200,84
-8.117.922,61
-
0,00
_221
5,00
5122100
1120.
.
_...2,122..01
-12.404.995,91
020.555.381,20
_22.222Leei
ees-ee,
c.
Abschreibunqstabelle
Haupt- Untertyp
typ
imM
EDV
iMM
ND
Sachkonten
Rahmentabelle
Nr. / ND i. J.
Afasätze nach NKF
Lizenzen
Computer
Drucker jeglicher Art
Bildschirme jeglicher Art
Notebook, Laptop
komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie
Tastatur und Maus
Scanner
Server
Software
Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte,
Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher;
Brenner
Abfallbehälter von -70-
8
4
4
4
4
4
0111000 Imm.VG
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
4
4
8
4
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Com outer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. /Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
10
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10 - 12 Jahre
10
4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
BCJE
Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre
Außenspielgeräte
Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke....
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. /10-20 Jahre
5.13 Büromöbel /13 Jahre
BUR
Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon
8
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811150 Büroausstattuno
0811150 Büroausstattung
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre
5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre
5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre
5.36 Kopiergeräte 7 Jahre
4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre
5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre
5.32 Handy 5 Jahre
EKL
Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche
8
FUK
Handfunkgeräte, Hörer
8
HAU
Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner,
Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte
9
INS
Instrumente aller Art und Zubehör wie Koffer, Notenständer
u. ä.
10
0811300 sonstige
BGA
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
KUG
künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe
10
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
LEH
Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5
keine MöbelLiteratur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect.
4
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
COM
DRU
MON
NOT
PC
SCA
SER
SOF
ZUB
BGA
Inventargüter
ABF
AUS
LIT
Kai/Inventargut-Typen-konten
15
0811300 sonstige
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
BGA
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre
7.30 Kühlschränke 10 Jahre
7.45 Staubsauger 7 Jahre
7.55 Wäschetrockner 8 Jahre
7.56 Waschmaschinen 10 Jahre
8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 Jahre
8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre
8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre
5.44 Lehr-und Lernmaterial/ 3-5 Jahre
Abschreibungstabelle
Haupt- Untertyp
typ
BGA
Inventargüter
ND
Rahmentabelle
Nr. / ND I. J.
MED
Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV
7
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
MEL
Meldeempfänger der Löschgruppen
8
OPT
optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7
Zubehör (Tische), Projektor
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
RAU
SPI
Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko,
10
Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten
sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10
Tresore
Spielzeug
8
SPO
Sport- und Spielgeräte
12
RDG
Rettungsdienstgeräte 7 Ausstattung
10
WER
8
20
SIC
INF
FRE
Werkzeuge aller Art wie: Schrauber, Bohrer, Schubkarre,
Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc.
Wartehallen
FUH
RET
Fahrzeuge Rettungsdienst
8
FEU
Fahrzeuge Feuerschutz
15
BUS
Kleinbus
10
PKW
TA
Sachkonten
8
SON
Kindersitze
8
TRA
Transportwagen, Stuhlkarre
10
BV
Telefonanlagen, Sirenen
Lastenaufzug, Hebebühne
15
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0511000 Bauten auf
fremden
Grund
0711150 Fahrzeuge
Rettungsdienst
0711200 Fahrzeuge
Feuerwehr
0711250 PKW/
Kleinbus
0711250 PKW/
Kleinbus
0711350 Fahrzeugzusätze
0711300 sonstige
Fahrzeuge
0711100 Betriebsvorrichtungen
Afasätze nach NKF
5.03 Audiogeräte /7-10 Jahre
5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre
5.15 CD-Player/ 7 Jahre
5.20 DVD-Player / 7 Jahre
5.61 Radios / 7 Jahre
5.64 Recorder / 7 Jahre
5.84 Verstärker! 7 Jahre
5.86 Videogeräte /7-10 Jahre
5.28 Funksprechgeräte / 8 Jahre
5.35 Kommunikationsendgeräte /8 Jahre
5.06 Beamer / 7-8 Jahre
5.18 Diaprojektor! 8 Jahre
5.26 Fotogeräte / 7Jahre
5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre
5.82 Tresore 23 - 30 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte
8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre
Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre
1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre
4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
4.168 Werkzeuge / 8-11 Jahre
6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen,
Rettungsransporter 6-8 Jahre
6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre
6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre
6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre
6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre
6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre
3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre
3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre
6.21 Kleintransporter 10 Jahre
L.-..)
CD
CD
CD
c)4
Kai/Inventargut-Typen-konten
ND
Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
E
1
1.
1.2 Steuern
1.3 Forderungen aus Transferleistungen
1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
1 bis 5 Jahre
e
3
mehr als 6 Jahre
E
4
e
5
0,00€
961.690,85€
0,00€
3.105.225,50€
0,00€
0,00€
229.328,87€
413.729,13€
0,00 E
0,00 E
342.496,54 E
1.152.064,46€
1.152.064,46€
0,00€
0,00€
30.195,01€
721,72 E
721,72 E
0,00 E
0,00 E
5,259,72 E
20.141,11€
20.141,11€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 E
0,00€
0,00 E
0,00 E
0,00 E
2.346.718,93€
2.346.718,93€
0,00€
0,00€
210,15€
354.848,31 E
354.848,31 E
0,00 e
0,00 E
1.047.503,48 E
7.492.314,44 €
7.492.314,44 €
0,00€
0,00€
5.721.910,12 €
249.051,99€
249.051,99€
2.939.663,81€
2.939.663,81€
15.374,98€
15.374,98€
413.729,13 E
0,00€
Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
3.
bis zu 1 Jahr
E
2
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren und Beiträge
2.
mit einer Restlaufzeit von
Sonstige Vermögensgegenstände
4. Summe aller Forderungen
Verbindlichkeitenspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
E
1
1.
2.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1
von verbundenen Unternehmen
2.2
von Beteiligungen
2.3
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
2.4
vom privaten Kreditmarkt
2.5
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3.
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
vom öffentlichen Bereich
3.1
3.2
vom privaten Kreditmarkt
4.
Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen
5.
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
8.
Summe aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
€
2
1 bis 5 Jahre
€
3
mehr als 5 Jahre
€
4
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
E
5
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00 E
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 E
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
53.470.000,00 €
0,00€
53.470.000,00 €
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00 €
0,00€
44.280.000,00 €
0,00 €
1.663.938,59 €
690.261,79€
1.273.619,50 €
0,00 €
1.505.606,73€
690.261,79€
1.273.619,50 €
0,00 €
0,00 E
158.331,86€
0,00€
0,00 E
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00 €
816.732,18 €
1.111.599,79€
2.765.923,69 E
57.097.819,88 E
56.939.488,02 E
158.331,86 E
0,00 E
48.974.255,66 E
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
STAD %\
ERFTSTAD\
Lagebericht
zum Jahresabschluss
31.12.2015
Entwurf
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Laciebericht
000036
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Kommune vermittelt wird.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für
die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden
Annahmen sind anzugeben.
1.
Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt
Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG
NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen.
Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre
Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf
Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für
Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der achte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach
dem NKF aufstellt.
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
000037
Die Struktur der Bilanz
2.
Bilanzkennzahlen:
31.12.2014
31.12.2015
Aktiva
EUR
EUR
1.
Anlagevermögen
1.1
2.
3.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagevermögen
1.3
Finanzanlagevermögen
28.451
0,01
12.008
5.356.941
2,28
5,139.917
2,19
215.169.909
91,54
221.945.804
94,53
220.555.301
93,83
227.097.729
96,72
20.684
0,01
8.826
0,00
7.492.314
3,19
5.721.910
2,44
-
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
0,01
5.256.068
2,24
281,742
0,12
12.769.066
5,43
6.012.478
2,56
1.737.263
0,74
1.684.711
0,72
235.061.630
100,00
234.794.918
100,00
106.073.960
45,13
116.778.616
49,74
5.176.306
2,20
5.455.965
2,32
57.288.239
24,37
55.075,927
23,46
Passiva
1.
Eigenkapital
2.
Sonderposten
3.
Rückstellungen
2.1
Pensionsrückstellungen
2,2
Instandhaltungsrückstellungen
2,3
Sonstige Rückstellungen
4.
Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
-
-
-
9.319.970
3,96
8.417.659
3,59
66.608.209
28,34
63.493.586
27,04
57.097.819
24,29
0,04
48.974.256
20,86
105.336
92.495
0,04
235.061.630
100,00
234.794.918
100,00
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 235.061.630 EUR (31.12.2014: 234.794.918 EUR).
Das Eigenkapital hat einen Anteil von 45,13 % (31.12.2014: 49,74 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote).
Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig
finanziert sind. Er beträgt 76,24 % (31.12.2014: 77,64 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz
ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen
Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind.
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x
100). Sie beträgt 93,83 % (31.12.2014: 96,72 %).
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (24,22 %;
31.12.2014: 20,79 %). Auch diese Kennzahl lässt sich night direkt aus der Struktur der
Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote« sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen.
3.
Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,83 %; 31.12.2014:
96,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu
gehören
• Immaterielle Vermögensgegenstände
• Sachanlagen sowie
• Finanzanlagen.
Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,28%; 31.12.2014:2,19 %) fällt im Vergleich
zum Finanzanlagevermögen (91,54 %; 31.12.2014: 94,53 %) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird.
Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR). Dem stehen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber.
Die Finanzanlagen setzen sigh zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge-
Stadt Erftstadt
00003
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Laqebericht
wiesen.
Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital
angesetzt.
Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten
Substanzwert bewertet, korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der
Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012
geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung
überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken entstanden auf Grund der andauernden Verlustsituation Substanzwertverluste, in deren Höhe eine außerplanmäßige
Abschreibung von 7.427.000,00 EUR erforderlich war.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes nachrangiges Darlehen.
Die Ausleihungen an Sondervermögen resultieren aus einem den Stadtwerken gewährten Kassenkredit.
Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz.
Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,43 % (31.12.2014:
2,56 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2015: 0,01 %; 31.12.2014: 0,00
%), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2015: 3,19 %;
31.12.2014: 2,44 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2015: 0,00 %;
31.12.2014: 0,00%) sowie die liquiden Mittel (31.12.2015: 2,24 %; 31.12.2014: 0,12
%).
Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen,
der dem Anhang beigefügt ist.
4.
Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde.
Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten
sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermö-
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
000
genswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanzwird ein Eigenkapital
in Höhe von 106.073.960 EUR (31.12.2014: 116.778.616 EUR) bilanziert.
Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag".
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals
gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der
allgemeinen Zuweisungen.
Berechnung der Ausgleichsrücklage:
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008
85.831.318€
Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals)
28.610.439€
Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre
RE 2007 54.743.651 €
RE 2006 49.003.084€
RE 2005 44.139.599€
147.886.334€
Durchschnitt der drei Jahre
49.295.445€
Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts)
16.431.816€
Höhe der Ausgleichsrücklage
16.431.815€
Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009
(9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der
Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel
des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag
von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet.
Der Jahresfehlbetrag belief sich im Berichtsjahr auf 3.277.655,66 EUR.
Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und
nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung
erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.779.526,58 EUR
(31.12.2014: 4.456.075,73 EUR) aus.
In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 66.608.209 EUR = 28,34 %
Stadt Erftstadt
000i1
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
(31.12.2014: 63.493.586,45 = 27,04 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel
führen.
Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 66.608.209 EUR = 24,29 %
(31.12.2014:48.9747.256 EUR =27,04 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2015: 53.470.000,00 EUR; 31.12.2014:
44.280.000,00 EUR) ins Gewicht.
5.
Erläuterung der Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und
5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt.
Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von
-2.745.851,59 zu verzeichnen. Davon entfallen vor allem 1.986.395,86 EUR auf die
Gewerbesteuer.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bewegen sich nahezu auf Planungsniveau.
Die sonstigen Transfererträge lagen um 1.698.518,38 EUR über den Planansätzen.
Mehr-Erträge konnten sigh insbesondere auf Grund der Zunahme der Asylanten
(1.169.080,05 EUR) und bei der Hilfe zur Erziehung (311.135,81 EUR) vereinnahmt
werden.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von
426.070,22 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden
Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der
Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 232.341,74, deren Auflösung erforderlich war, um im Berichtsjahr entstandene Mehr-Aufwendungen auszugleichen.
Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sigh nahezu plangemäß.
Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des
Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe
(2.414.963,99 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Aufwendungen in
Höhe von insgesamt 25.118,96 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
0000
gegenläufigen Entwicklungen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 755.632,08 EUR unter dem
Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (481.867,75 EUR). Auch die Wasserversorgung
der Stadtwerke konnte den Planansatz (192.600,00 EUR) nicht an den Kernhaushalt
abführen, da sie den steuerlichen Mindestgewinn night erwirtschaftete.
Die Personalaufwendungen liegen um 153.167,16 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung für
Beschäftigte (343.930,00 EUR) sowie bei Zuführung zur Beihilferückstellung
(192.923,00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen.
Die Versorgungsaufwendungen liegen um 315.851,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (107.607,00 EUR)
und Beihilferückstellung (208.244,00 EUR) für Versorgungsempfänger.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.086.684,50 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind u. a. insbesondere niedrigere Bewirtschaftungskosten und niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und
bei der Schülerbeförderung.
Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen waren leicht rückläufig. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 663.222,17 EUR niedergeschlagen. Von
den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 853.447,94 EUR aufgelöst.
Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.426.159,35 EUR) sind die Transferaufwendungen um 826.595,71 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 23.383.348,00 EUR,
auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 1.019.778,30 EUR und
auf die Gewerbesteuerumlage 1.049.771,77 EUR.
Die sonstigen Aufwendungen lagen um 515.678,28 EUR unter dem Planansatz. Die
größte Verbesserung war bei den Geschäftsaufwendungen (298.305,86 EUR) zu verzeichnen.
Die Finanzerträge entwickelten sigh überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 458.434,00 EUR.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für Gewerbesteuerforderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt
niedrigerer ausgefallen.
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
000043
Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.277.655,66 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 6.194.789,38
EUR.
Kennzahlen der Ergebnisrechnung
Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden:
Die Steuerguote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt
56,55 % (2014: 56,25 %).
Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft
sich auf 22,88 % (2014: 22,82 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt
von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,35 % (2014: 24,06 %).
Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen
an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,85 % (2014: 9,65 %) zu
verzeichnen.
Die Abschreibungslastguote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den
Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR) auf das Anlagevermögen. Die
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 663.797,30 EUR (2014: 568.749,93 EUR). Daraus ergibt
sich eine Abschreibungslastquote von 104,90% (2014: 106,97 %).
Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,83 % (2014: 48,59 %).
Die Zinslastguote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 1,11 % (2014: 0,96 %).
Die Ergebnisguote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf
2,03 % (2014: 130,04 %).
6.
Erläuterung der Finanzrechnunq
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
000044
geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung und
Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt.
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 5.256.067,85 EUR (31.12.2014:
281.741,76 EUR).
Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8
gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetrieben ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert.
7.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sigh night ergeben.
8.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt
Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Die aktuellen Steuerschätzungen (Mai 2016) sehen höhere Einnahmen vor. Die Regionalisierung der Ergebnisse liegt noch night vor. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen
aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren mittel- und unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere mit einem Anstieg des Einkommen- und Umsatzsteueranteil sowie mit höheren Einnahmen aus der Gewerbesteuer kann gerechnet
werden.
In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis
2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der
Höhe der Schlüsselzuweisung. Nach dem Investitionsförderungsgesetz sind Investitionen nach dem 01.07.2015 förderfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt wird diese
Mittel hauptsächlich für die Umsetzung des Masterplans Liblar einsetzen.
Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt. Danach nimmt es für die Renovierung
einen Investitionskredit bei der NRW. Bank ab 2017 von je 500 Mio. EUR p.a. auf, den
es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu renovieren, will das Land
die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die 2
Mrd. EUR erhalten die Kommunen also zins- und tilgungsfrei.
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
00004
Das Berichtsjahr war stark geprägt durch den Zustrom der Flüchtlinge. Für die Erstaufnahme im Wege der Amtshilfe konnten die Aufwendungen in voller Höhe mit der Bezirksregierung abgerechnet werden. Nach der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Asylbeschleunigungsgesetzes hat die Bezirksregierung eine höhere
Asyl-Leistungspauschale 2015 geleistet, so dass das Defizit bei diesem Produkt abgemildert werden konnte. Die Bundes- und Landesregierung haben bereits erklärt, dass
auch zukünftig mit höheren Erstattungen im Flüchtlings-/Asylbereich gerechnet werden
kann. Zuletzt am 07. Juli 2016 hat der Bund sich bereit erklärt, die Kosten für die Unterbringung von anerkannten Asylanten für die Dauer von drei Jahren vollständig zu
übernehmen.
Möglicherweise ist bei den Schlüsselzuweisungen langfristig mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die Schuldenbremse, nach
der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird, dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre, die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt würde.
Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt
hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite
zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2015 auf 53,470 Mio. EUR. Die
Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich
damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit
entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die
Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko
zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt einen Teil ihrer Kassenkredite mittelfristig festgeschrieben.
Als Fazit lässt sigh festhalten, dass auf Grund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich
seit Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Daher werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese
Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die
ein Stuck Lebensqualität bedeuten.
Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept
genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 night mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wird voraussichtlich im Dezember 2016 verabschiedet.
Auch hier geht die Stadt von einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts
aus. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges
000046
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Laaebericht
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht
werden darf.
Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.277.655,66 EUR ist
durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage
wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt. Sofern bei
der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde.
9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes
Name
Beruf
Erner, Volker
Bürgermeister
Lüngen, David
Hallstein, Monika
Knips, Dirk
Erster Beigeordneter
Techn. Beigeordnete
Kämmerer
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
von verselbstständigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH,
chen,
Erftverband,
Radio Eilt GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW,
KSK Köln —Regionalbeirat,
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
000047
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt:
Beruf
Name
Andres, Dagmar
Arens, Heinz
Bohlen, Bernd
Mitglied des Landtages
Rentner
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter
Bohlen, Lisa
Studentin
Busch, Axel
DiplomVerwaltungswirt
Eckhoff, Ulrich
Diplom-Ingenieur
Engelhardt,
Matthias
Angestellter
Erhard, Axel
Verwaltungswirt
Esser,
Ulrike
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in
Organen
ten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffent- sonstiger
licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form
ternehmen
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (Ste1110,
KSK Köln —Regionalbeirat,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Rat der Gemeinden Europas
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, NordrheinWestfälischer Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH,
Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund
Sekretärin
Selbstständig
Foken-Brook,
Birgit
Heerz,Lisa-Maria Verwaltungsbeamtin
Verwaltungsbeamter
Heiken, Horst
Herwartz, Michael Bewährungshelfer
Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt
Eduard
Holtz, Franz
Lehrer
lber, Miriam
Controllerin
Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund, Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeindebund
NRW
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
Name
Beruf
lsakeit, Peter
Rechtsanwalt
Junker, Ute
Hausfrau
Jüssen, Frank
Jütebock, Jutta
000 C 4 8
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125
Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in
ten Aufgabenbereichen Organen
der Gemeinde in öffent- sonstiger
licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form
ternehmen
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH,
Rat der Gemeinden Europas
Stellv.
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH —Stellv.-,
Rat der Gemeinden Europas —
Stellv.-
Legal Investigator
Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin
Kircharz, Christian Angestellter
Kolbe, Martin
KSK Köln —Regionalbeirat VilleStellv.
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, Verbandswasserwerk
Euskirchen
Krankenpfleger
Loosen, Susanne Bürokauffrau
Mechernich, Theo Beamter, Stadt Köln
Molitor, Gabriele
PR-Journalistin
Morgen, Patrick
Maurer
Mörs, Heinz
Pensionär
NeisseHommelsheim ,
Carla
Dipl.-Wirtschaftsjuristin
Peppel, Brigitte
Petschellies, Ralf
Rentnerin
Dipl.-Wirtschaftsjurist
Städte- und Gemeindebund
NRW,Nordrhein-Westfälischer
Städteund Gemeindebund
Schöffe am Landgericht Köln;
Erftverband;
Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses,
Verbandswasserwerk Euskirchen
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
(REVG), Kreisverkehrsgesellschaft REVG
Städte- und Gemeindebund
NRW
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH,
Erftverband —Stellv.-,
Umweltnetzwerk Erftstadt
,Wirtschaftförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
VR-Bank
Rhein-Erft e.
G.
Immobilien
Burg Konradsheim
GmbH
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
Name
Beruf
Pieper, Raymond
Rechtsanwalt
Film- und Projektionsleiterin
Schmalen, Michael Unternehmensberater
Sand, Marion
Schmalen,
Thomas
Student
Schmidt, Franz
Immobilienmakler
Hans- Rentner
Schmidt,
Joachim
Rentner
Schmitz, Fred
Diplom-Ingeneur
SchnatbaumLaumann, Lars
Schreiber, Jürgen Diplom-Ingenieur
Siebolds, Claudia Beamtin
Vianden, Norbert
Immobilienverwalter
Walther, Knut
Weber, Friedrich
Dipl.-Ingenieur
Agrarbetriebswirt
VVintz, Reiner
Wintz, Renate
Diplom Agrar- und
VVirtschaftsingenieur
Hausfrau
Zerres, Alfred
Rentner
Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter
red
Zimmermann,
Helmut
Rentner
0000
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
MitgliedMitgliedschaft in Organen von verselbständig- schaft in
ten Aufgabenbereichen Organen
der Gemeinde in öffent- sonstiger
licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form
ternehmen
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Städte- und Gemeindebund
NRW
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
AWO, Helios
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte- und Gemeindebund,
Erftverband
Städte- und Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, NordrheinWestfälischer Städte-und Gemeindebund
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Energiegesellschaft GmbH,
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
KSK Köln — Regionalbeirat-,
Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.),
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
KSK Köln —Regionalbeirat-,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
VR-Bank
Stadt Erftstadt
Bilanz-Entwurf zum 31.12.2015
Lagebericht
Name
Dr. Zoll,
Rüdiger
Beruf
Wolf- Arzt im Ruhestand
000050
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
Erftstadt, 30. September 2016
(rips, Kämmerer)
Erner, Bürgermeister)