Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
10.11.15, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 65 Az.: Heu/Wo
Jülich, 15.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 416/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
23.11.2015
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Ergebnisse
Künftige Nutzung des Hexenturms Jülich, Brandschutzmaßnahmen
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, Planungskosten in Höhe von 15.000,00 € für eine Entwurfsplanung
einschl. Kostenberechnung für Brandschutzmaßnahmen Hexenturm in den Haushaltsentwurf 2016
aufzunehmen.
Begründung:
Der Kunstverein Jülich e.V. sowie die KG „Ulk“ beabsichtigen, den Hexenturm künftig gemeinsam
zu nutzen. Hierfür haben beide Vereine ein Nutzungskonzept vorgelegt.
Der Kunstverein möchte im Wesentlichen Ausstellungen, Workshops und Tagesveranstaltungen
durchführen.
Bei der KG „Ulk“ sind monatliche Mitgliederversammlungen und Nutzung als Ausstellungsfläche
zur Darstellung der Geschichte des Vereins angedacht.
Auf Grundlage der vorgelegten Nutzungskonzepte wurde hinsichtlich der Ertüchtigung des Brandschutzes von einem Sachverständigenbüro ein Maßnahmenkatalog mit erster Gobkostenschätzung
erarbeitet.
Um die vor beschriebenen Nutzungen beider Vereine zu realisieren, sind in brandschutztechnischer
Hinsicht im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage
- Einbau von T30-RS Türanlagen
- bel. Rettungswegkennzeichnung
- brandschutztechnische Ertüchtigung/Abschottung zum angrenzenden Hotel
- Ertüchtigung des Treppenaufgangs
Vom Ing.-Büro wurden zwei Varianten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung erarbeitet. Die
erste Variante sieht zu den vorgenannten Maßnahmen eine Entfluchtung des Gebäudes über die
vorhandenen Fenster vor. Diese Variante ist mit der Grobkostenschätzung von 73 T € hinterlegt. Bei
der zweiten Variante erfolgt zusätzlich der Einbau einer Rauchdruckanlage (RDA) im Bereich des
Treppenaufgangs. Hier beträgt die Kostenschätzung 124 T €.
Die vorgenannten Kosten sind erste Schätzungen. Um für eine solche Maßnahme eine Kostenberechung zu erarbeiten, sind weitere Detailplanungen erforderlich. Sämtliche Arbeiten und Eingriffe in
der Bausubstanz sind mit der Denkmalpflege abzustimmen. Insbesondere Verkabelungen von
Brandmeldeanlage, Einbau von Rauchschutztüren, Brandabschottungen können nicht, wie bei anderen Gebäuden, ohne weiteres umgesetzt werden. Eine Bewertung der Denkmalpflege kann erst dann
erfolgen, wenn eine detaillierte Planung Art und Umfang der baulichen Maßnahme darlegt.
Die Planung ist erforderlich um letztendlich die wirtschaftlichste Lösung zu erarbeiten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Mittel gem. Beschlussentwurf bereit zu stellen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 416/2015
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