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Sitzungsvorlage (Künftige Nutzung des Hexenturms Jülich, Brandschutzmaßnahmen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
10.11.15, 10:52
Sitzungsvorlage (Künftige Nutzung des Hexenturms Jülich, Brandschutzmaßnahmen) Sitzungsvorlage (Künftige Nutzung des Hexenturms Jülich, Brandschutzmaßnahmen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 65 Az.: Heu/Wo Jülich, 15.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 416/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 23.11.2015 TOP Ergebnisse Künftige Nutzung des Hexenturms Jülich, Brandschutzmaßnahmen Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, Planungskosten in Höhe von 15.000,00 € für eine Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung für Brandschutzmaßnahmen Hexenturm in den Haushaltsentwurf 2016 aufzunehmen. Begründung: Der Kunstverein Jülich e.V. sowie die KG „Ulk“ beabsichtigen, den Hexenturm künftig gemeinsam zu nutzen. Hierfür haben beide Vereine ein Nutzungskonzept vorgelegt. Der Kunstverein möchte im Wesentlichen Ausstellungen, Workshops und Tagesveranstaltungen durchführen. Bei der KG „Ulk“ sind monatliche Mitgliederversammlungen und Nutzung als Ausstellungsfläche zur Darstellung der Geschichte des Vereins angedacht. Auf Grundlage der vorgelegten Nutzungskonzepte wurde hinsichtlich der Ertüchtigung des Brandschutzes von einem Sachverständigenbüro ein Maßnahmenkatalog mit erster Gobkostenschätzung erarbeitet. Um die vor beschriebenen Nutzungen beider Vereine zu realisieren, sind in brandschutztechnischer Hinsicht im Wesentlichen folgende Maßnahmen durchzuführen: - Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage - Einbau von T30-RS Türanlagen - bel. Rettungswegkennzeichnung - brandschutztechnische Ertüchtigung/Abschottung zum angrenzenden Hotel - Ertüchtigung des Treppenaufgangs Vom Ing.-Büro wurden zwei Varianten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung erarbeitet. Die erste Variante sieht zu den vorgenannten Maßnahmen eine Entfluchtung des Gebäudes über die vorhandenen Fenster vor. Diese Variante ist mit der Grobkostenschätzung von 73 T € hinterlegt. Bei der zweiten Variante erfolgt zusätzlich der Einbau einer Rauchdruckanlage (RDA) im Bereich des Treppenaufgangs. Hier beträgt die Kostenschätzung 124 T €. Die vorgenannten Kosten sind erste Schätzungen. Um für eine solche Maßnahme eine Kostenberechung zu erarbeiten, sind weitere Detailplanungen erforderlich. Sämtliche Arbeiten und Eingriffe in der Bausubstanz sind mit der Denkmalpflege abzustimmen. Insbesondere Verkabelungen von Brandmeldeanlage, Einbau von Rauchschutztüren, Brandabschottungen können nicht, wie bei anderen Gebäuden, ohne weiteres umgesetzt werden. Eine Bewertung der Denkmalpflege kann erst dann erfolgen, wenn eine detaillierte Planung Art und Umfang der baulichen Maßnahme darlegt. Die Planung ist erforderlich um letztendlich die wirtschaftlichste Lösung zu erarbeiten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Mittel gem. Beschlussentwurf bereit zu stellen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 416/2015 Seite 2