Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/E 6, 5. Ä.
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
28/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau im
Bereich
der
"Peter-Schlack-Straße"
gegenüber
der
Einmündung
"Heribertstraße";
hier:
Satzungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 05. 1996 für den o. a. Geltungsbereich den
Aufstellungsbeschluß gefaßt.
Für die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzellen Nr. 389 und 435, sollten nunmehr folgende Festsetzungen
getroffen werden:
1.
2.
3.
4.
Festsetzung einer maximalen Zweigeschossigkeit,
Änderung der bisherigen Festsetzung "Flachdach" in "geneigtes Dach" ohne Begrenzung der Dachneigung mit
Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m OK Straße vor Gebäudemitte,
Festsetzung der GZR 04 und GFZ 08,
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 23. 10. 1997 (Vorlage-Nr. 156/97) habe ich Sie darüber in
Kenntnis gesetzt, daß trotz mehrerer Gespräche mit der Eigentümerin eine einvernehmliche Regelung nicht erzielt
werden konnte.
Der von mir alternativ unterbreitete Beschlußvorschlag wurde jedoch einstimmig nicht angenommen. Gleichzeitig
wurde die Verwaltung ermächtigt, erneute Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin zu führen.
Diese Verhandlungen wurden inzwischen zum Abschluß gebracht.
Die Grundstückseigentümerin hat nunmehr mit Schreiben vom 30. 03. 1998 ihr Einverständnis zu den ursprünglich
beschlossenen Änderungen erklärt.
Aufgrund dieses Verhandlungsergebnisses kann nunmehr der Satzungsbeschluß gefaßt werden.
Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage nochmals eine Ablichtung aus dem B-Plan beigefügt. Hieraus können Sie
auch die bisherigen Festsetzungen ersehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Veröffentlichung stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlußvorschlag:
"Die 5. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil
Kreuzau, im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße", wird
als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen."
Der Gemeindedirektor
i.V.
2
- Winter - Anlage -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: