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Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße"; hier: Satzungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße";
hier: Satzungsbeschluß) Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße";
hier: Satzungsbeschluß)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/E 6, 5. Ä. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 28/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße"; hier: Satzungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 05. 1996 für den o. a. Geltungsbereich den Aufstellungsbeschluß gefaßt. Für die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzellen Nr. 389 und 435, sollten nunmehr folgende Festsetzungen getroffen werden: 1. 2. 3. 4. Festsetzung einer maximalen Zweigeschossigkeit, Änderung der bisherigen Festsetzung "Flachdach" in "geneigtes Dach" ohne Begrenzung der Dachneigung mit Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m OK Straße vor Gebäudemitte, Festsetzung der GZR 04 und GFZ 08, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 23. 10. 1997 (Vorlage-Nr. 156/97) habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, daß trotz mehrerer Gespräche mit der Eigentümerin eine einvernehmliche Regelung nicht erzielt werden konnte. Der von mir alternativ unterbreitete Beschlußvorschlag wurde jedoch einstimmig nicht angenommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, erneute Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin zu führen. Diese Verhandlungen wurden inzwischen zum Abschluß gebracht. Die Grundstückseigentümerin hat nunmehr mit Schreiben vom 30. 03. 1998 ihr Einverständnis zu den ursprünglich beschlossenen Änderungen erklärt. Aufgrund dieses Verhandlungsergebnisses kann nunmehr der Satzungsbeschluß gefaßt werden. Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage nochmals eine Ablichtung aus dem B-Plan beigefügt. Hieraus können Sie auch die bisherigen Festsetzungen ersehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Veröffentlichung stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlußvorschlag: "Die 5. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der "Peter-Schlack-Straße" gegenüber der Einmündung "Heribertstraße", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Gemeindedirektor i.V. 2 - Winter - Anlage - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: