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Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Änderung der "Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen" vom 08.03.1974)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Änderung der "Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen" vom 08.03.1974) Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Änderung der "Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen" vom 08.03.1974)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 11.06.2003 Vorlagen-Nr.: 64/2003 - Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 12.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Zustimmung zur Änderung der „Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen“ vom 08.03.1974 I. Sach- und Rechtslage: In den Sitzungsvorlagen Nr. 23/2003 sowie in deren 1. Ergänzung war bereits darüber berichtet worden, dass beabsichtigt ist, sich für die Beibehaltung des Schulstandortes Boich zur Fortführung der Gereonschule als „Verbundschule“ mit den Förderungssparten Lb und Sb auszusprechen, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Kommunen, die Schüler/-innen in diese Schule entsenden, dem Schulverband beitreten oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung alle anfallenden Kosten, einschließlich der investiven Kosten, gemeinsam tragen. Der Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen ist zwischenzeitlich auch erklärtes Ziel aller in Frage kommenden Kommunen, und zwar der Stadt Heimbach sowie auch der Gemeinden Hürtgenwald (neu) und Vettweiß. Die erforderlichen Beschlüsse wurden z. T. bereits gefasst bzw. stehen noch rechtzeitig vor der Sommerpause zur Beschlussfassung an. Von einem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird ausgegangen. In diesem Zusammenhang ist es aber auch erforderlich, die nunmehr schon seit fast 30 Jahren bestehende „Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen“ in 5 Paragrafen zu korrigieren bzw. zu modifizieren. Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Vorlage für den Schulverband Kreuzau-Nideggen zu entnehmen. Gemäß § 8 dieser Satzung sind Satzungsänderungen auch von den jeweiligen Mitgliedskommunen zu beschließen. Demgemäß soll hiermit verfahren werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. -2III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich mit der 1. Satzung zur Änderung der „Satzung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen“ vom 08.03.1974 in der vorgelegten Form einverstanden.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________