Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 /
V 146/2005
Datum: 29.11.2005
Az.: 20/811-06/12
Abteilung: 20
Gründung der KEV-Netz GmbH
Begründung:
Nach Abstimmung des Gesellschaftsvertrages mit der RWE und der KEV-Geschäftsführung wird
dieser in der aktuellen Entwurfsfassung anliegend vorgelegt.
Die Frage einer etwaigen Verlustausgleichsverpflichtung ist im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt.
Diese wird in einen gesondert abzuschließenden Gewinnabführungsvertrag aufgenommen.
Bisherige Verpflichtungen auf der Ebene Kreis/KEV/ENE KG werden nicht tangiert. Eine Pflicht zur
unbeschränkten Verlustübernahme durch den Kreis Euskirchen besteht nach wie vor nicht.
Der Aufsichtsrat der KEV GmbH wird sich mit der Thematik in seiner Sitzung am 02.12.2005
befassen.
Name der neuen Gesellschaft soll sein:
„Kreis-Energie-Verteilnetz Gesellschaft mit beschränkter Haftung“
Daher schlage ich folgende Änderung des Beschlusswortlauts vor:
„Der Kreistag stimmt der Gründung der Kreis-Energie-Verteilnetz Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zu.“
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)