Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.08.16, 15:01
Aktualisiert
17.10.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 407/2016
Az.: 66 19-3373
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.3 - Datum: 09.08.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.08.2016
beschließend
08.11.2016
beschließend
Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Vermeidung von Durchgangverkehr in der nördlichen Innenstadt von Lechenich soll die
Schloßstraße in Höhe Steinstraße/ Franz-Busbach-Straße durch umlegbare oder herausnehmbare
Poller gesperrt werden. Zur besseren Beurteilung der Sachlage wird vor dem nächsten Sitzungstermin zu einem Ortstermin eingeladen. Die Beschlussfassung erfolgt hiernach in der Sitzung.
Begründung:
Aufgrund von mehreren Beschwerden durch Anwohner der nördlichen Innenstadt von Lechenich
hatte ich die Polizei gebeten, mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Diese wurden
allerdings bisher nur sehr zögerlich durchgeführt, da die Polizei die Auffassung vertritt, dass die
Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb in den „Verkehrsberuhigten Bereichen“ der nördlichen
Innenstadt von Lechenich nicht hinreichend gegeben ist. Die Polizei hat zur Vermeidung des vorhandenen Durchgangverkehrs vor allem eine Änderung der Verkehrsführung gefordert. Ansonsten
stellt sie die rechtmäßige Ausweisung des „Verkehrsberuhigten Bereichs“ grundsätzlich in Frage.
Auch einige Anwohner der Schloßstraße fordern Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr.
Um zu vermeiden, dass ich die bisherige Verkehrsanordnung (Vb – Bereich) aufgrund der
vorgenannten Bedenken zurücknehmen müsste und diese ggf. in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln wäre, schlage ich vor, in der Schloßstraße zwischen den Einmündungen Steinstraße/ FranzBusbach-Straße eine Durchfahrtsperre einzubauen (umlegbare oder herausziehbare Poller). Die
Durchgangsverkehre von der Frenzenstraße über die Schloßstraße in Richtung Bonner Straße
(Markt) und von der Bonner Straße über die Steinstraße und Franz-Busbach-Straße in Richtung
Frenzenstraße könnten durch diese Maßnahme unterbunden werden. Die Anlieferverkehre der
Geschäfte wären von dieser Absperrmaßnahme nicht betroffen, da sie weiterhin durchgehend
angefahren werden können (keine Wendemanöver erforderlich).
In einer Stellungnahme der Feuerwehr spricht sich diese gegen eine Sperrung der Schloßstraße
aus. Hierdurch würde der Feuerwehr- und Rettungsdienst behindert. Sie befürwortet eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Franz-Busbach-Straße. Hierdurch ließe sich jedoch der
Durchgangsverkehr von der Frenzenstraße über die Schloßstraße. zur Bonner Str. (Markt) nicht
vermeiden. Den Anwohnern geht es aber insbesondere darum, den vorhandenen Durchgangsverkehr zu verdrängen und die bestehende Anordnung als „Verkehrsberuhigten Bereich“ beizubehalten. Eine flexible Abpollerung wäre somit eine Kompromisslösung, den Wünschen und Forderungen der Anwohner weitest möglich und rechtlich vertretbar entsprechen zu können.
In Vertretung
(Lüngen)
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