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Beschlussvorlage (Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.08.16, 15:01
Aktualisiert
17.10.16, 18:41
Beschlussvorlage (Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr) Beschlussvorlage (Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 407/2016 Az.: 66 19-3373 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.3 - Datum: 09.08.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 31.08.2016 beschließend 08.11.2016 beschließend Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Vermeidung von Durchgangverkehr in der nördlichen Innenstadt von Lechenich soll die Schloßstraße in Höhe Steinstraße/ Franz-Busbach-Straße durch umlegbare oder herausnehmbare Poller gesperrt werden. Zur besseren Beurteilung der Sachlage wird vor dem nächsten Sitzungstermin zu einem Ortstermin eingeladen. Die Beschlussfassung erfolgt hiernach in der Sitzung. Begründung: Aufgrund von mehreren Beschwerden durch Anwohner der nördlichen Innenstadt von Lechenich hatte ich die Polizei gebeten, mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Diese wurden allerdings bisher nur sehr zögerlich durchgeführt, da die Polizei die Auffassung vertritt, dass die Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb in den „Verkehrsberuhigten Bereichen“ der nördlichen Innenstadt von Lechenich nicht hinreichend gegeben ist. Die Polizei hat zur Vermeidung des vorhandenen Durchgangverkehrs vor allem eine Änderung der Verkehrsführung gefordert. Ansonsten stellt sie die rechtmäßige Ausweisung des „Verkehrsberuhigten Bereichs“ grundsätzlich in Frage. Auch einige Anwohner der Schloßstraße fordern Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr. Um zu vermeiden, dass ich die bisherige Verkehrsanordnung (Vb – Bereich) aufgrund der vorgenannten Bedenken zurücknehmen müsste und diese ggf. in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln wäre, schlage ich vor, in der Schloßstraße zwischen den Einmündungen Steinstraße/ FranzBusbach-Straße eine Durchfahrtsperre einzubauen (umlegbare oder herausziehbare Poller). Die Durchgangsverkehre von der Frenzenstraße über die Schloßstraße in Richtung Bonner Straße (Markt) und von der Bonner Straße über die Steinstraße und Franz-Busbach-Straße in Richtung Frenzenstraße könnten durch diese Maßnahme unterbunden werden. Die Anlieferverkehre der Geschäfte wären von dieser Absperrmaßnahme nicht betroffen, da sie weiterhin durchgehend angefahren werden können (keine Wendemanöver erforderlich). In einer Stellungnahme der Feuerwehr spricht sich diese gegen eine Sperrung der Schloßstraße aus. Hierdurch würde der Feuerwehr- und Rettungsdienst behindert. Sie befürwortet eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Franz-Busbach-Straße. Hierdurch ließe sich jedoch der Durchgangsverkehr von der Frenzenstraße über die Schloßstraße. zur Bonner Str. (Markt) nicht vermeiden. Den Anwohnern geht es aber insbesondere darum, den vorhandenen Durchgangsverkehr zu verdrängen und die bestehende Anordnung als „Verkehrsberuhigten Bereich“ beizubehalten. Eine flexible Abpollerung wäre somit eine Kompromisslösung, den Wünschen und Forderungen der Anwohner weitest möglich und rechtlich vertretbar entsprechen zu können. In Vertretung (Lüngen) -2-