Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 156/2005
08.11.2005
Az.: 60.11
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.11.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60.11
Die Vorlage berührt nicht den Etat
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Seite - 2 Begründung:
Aufgrund der grundlegend geänderten gesetzlichen Vorgaben in der Abfallwirtschaft zum
01.06.2005 wurde der Erlass einer neuen Gebührensatzung (Anlage 2) erforderlich. Grundlage
hierfür ist die neue Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 3) für das Jahr 2006.
Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Regelungen der Gebührensatzung ist als Anlage
1 beigefügt.
Ergänzend zu diesen Unterlagen ist auf folgendes hinzuweisen:
Ab 01.06.2005 werden im AWZ folgende Entsorgungsanlagen weiterbetrieben:
1. Umschlaganlage
2. Kompostwerk
3. Sondermüllzwischenlager
Jede einzelne Anlage ist zukünftig für sich kostendeckend zu führen. Die hierfür erforderliche Gebühr für 2006 ist ebenfalls in der Anlage I ausgewiesen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)