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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 156/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

GB IV/60 Verwaltung/Finanzen Anlage 3 zu V G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2006 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2006 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Siedlungsabfälle b) Gewerbeabfälle c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2006 2.1 2.2 2.3 2.4 2.6 Bodenaushub Bioabfall Grünabfall Bauschutt (sortiert) Altreifen 2.6.1 Lkw 2.6.2 Pkw 48.000 t 500 t 120 t 45 t 20.000 t 23.000 t 2.000 t 1.000 t 450 Stück 2200 Stück 3. Schadstoffhaltige Abfälle 3.1 3.2 3.3 3.5 Leuchtstoffröhren/Quecksilberdampflampen Kühlgeräte TV-Geräte/Monitore Elektronikschrott Sondermüll aus Haushaltungen und Kleingewerbe 4. Abschreibung Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis Abschreibungen refinanziert. 2.650,00 Stck 1.000 Stck. 1.600 Stck. 70 t 112 t zum 31.05.2005 durch Neu abzuschreiben ist der Umbau des Kompostwerkes, da dieses voraussichtlich im Frühjahr 2006 in Betrieb genommen wird. Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten. 5. Kalkulatorische Verzinsung Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch Abschreibungen refinanziert. Hierfür sind daher keine Kalkulatorische Verzinsungen anzusetzen. Der Kalkulatorischen Verzinsung unterliegt jedoch der Umbau des Kompostwerkes. II Gebührenbedarfsberechung A) Investitionssummen Kompostwerk a) Abschreibungszeitraum 20 Jahre Investitionssumme Bauteil 1.000.000,00 € b) Abschreibungszeitraum 8 Jahre Investitionssumme Maschinenteil, Siebanlage 2.676.089,53 € Gesamtsumme 3.676.089,53 € Die Kostenansätze beruhen auf Schätzungen des Planungsbüros bzw. auf dem Ausschreibungsergebnis. B) Abschreibungen Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume ergibt sich gem. Anlagenachweis 2006 ein anzusetzender Abschreibungsbetrag in Höhe von 1. 384.511,19 € Ausgaben In der Gebührenbedarfsberechnung wurden Personal- und Betriebskosten für folgende Leistungen eingerechnen: Konzeptionierung und Planung der Abfallwirtschaft im Kreis Euskirchen Information und Beratung der Abfallerzeuger Verwertung und Vermarktung von Bio- und Gartenabfällen Entsorgung von Siedlungsabfällen Verwertung von Glas-, Papier-, Metall- und sonstigen Abfällen Verwertung von Elektronikschrott Für diese Leistungen fallen im Jahr 2006 voraussichtlich die Kosten gem. Anlage I dieser Kalkulation an. 2) Einnahmen a) Benutzungsgebühren Restabfall b) Bio- und Grünabfälle c) Sondermüll d) Asbest e) Mineralwolle Fehlbedarf = 11.966.078,00 € 7.664.600,00 € 2.397.900,00 € 263.209,00 € 20.772,00 € 9.094,50 € 10.355.575,50 € 1.610.502,50 € III Erläuterungen zur Kalkulation der Gebühren für Restabfall a) Siedlungsabfälle Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 190,00 €/t (s. Anlage I) zu erheben. Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall in 2006 um 4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden Fehlbetrag durch Rücklagenentnahme zu decken. Danach wird für den Siedlungsabfall eine Gebühr in Höhe von erhoben. 157,70 €/t b) Gewerbeabfälle Für Gewerbeabfälle aus Sortieranlagen und gewerblicher Sammlung wird eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 190,00 € erhoben. c) Asbestabfälle/Mineralwolle Beide Abfallarten sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert und bei entsprechender Menge zur Entsorgungsanlage angeliefert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten der Zwischenlagerung hinzuzurechnen. Entsprechend der Anlage I sind folgende Gebühren festzulegen: asbesthaltige Abfälle Mineralwolle 173,10 €/t 202,10 €/t IV. 1. Nebenkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2006 verwertbare Abfälle und Sonderabfälle Recycling von Bauschutt a) Menge des Recyclingmaterials - Bauschutt 1000 t 2. b) Selbstkosten Personal- und Maschinenkosten AWZ (geschätzt) 5,00 €/t c) Fremdkosten des Recyclingunternehmens - bei Bauschutt (Mauerwerk + Betonbrocken) - Zuschlag für Übergrössen 5,20 €/t 1,34 €/t d) Gesamtkosten für - Bauschutt - Zuschlag für Übergrössen 10,20 €\t 1,34 €/t e) Als Gebühren sind anzusetzen für - Bauschutt - bei Übergröße 10,20 €/t 11,60 €\t Kompostierung von Grünabfällen/Bio-Abfall aus Haushaltungen In Verfolgung der gesetzlichen Vorgaben setzt der Kreis entsprechend seinem Abfallwirtschaftskonzept auf die stoffliche Verwertung der Abfälle und insoweit bezüglich organischer Abfallstoffe auf die biologische Behandlung als Alternative zur Verbrennung. Das hierzu konzipierte Kompostwerk ist am 01.01.1995 in Betrieb gegangen, so dass im Kreis Euskirchen ab diesem Zeitpunkt flächendeckend die Grün- und Bioabfallsammlung eingeführt wurde. Da zudem im Hinblick auf die Einbeziehung des Gesamtkreises nach Inbetriebnahme der biologischen Aufbereitungsanlage der Bürger für die Wiederverwertung auch weiterhin sensibilisiert werden soll, wird für die kompostierfähigen Abfälle eine Gebühr von Bioabfälle 99,50 €/t Grünabfälle 54,70 €/t vorgegeben ( s. auch Anlage I) Hierdurch wird der Priorität der Verwertung und der ordnungspolitischen Steuerung auf dem Wege des Gebührenabstandsgebotes zur Restmüllentsorgung Rechnung getragen. 3. Verwertung von Altglas, Altmetall und Altpapier a) Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen auf der ZMM nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. b) Altpapier aus Gewerbe Die Verwertung von Altpapier aus Gewerbe liegt nicht in der Zuständigkeit des Kreises. Die Mitbenutzung der entsprechenden Einrichtungen kann nur durch Zahlung einer kostendeckenden Gebühr erfolgen. Für die Entsorgung von durchschnittlich 4 t Altpapier (1 Container) ist ein LKW mit Fahrer ca. 2 Std. im Einsatz. Einsatzstunde LKW und Fahrer geschätzt Somit entstehen pro Containerabfuhr Kosten i. H. von 60,00 €/Stunde 120,00 € Somit ergeben sich pro t 30,00 € Kosten. Der weitere Verwaltungsaufwand (z. B. Verwiegen, Vorhalten von Containern Erstellung der Rechnung an Verwerter sowie kassenmäßige Abwicklung) werden mit ca. 5,00 € die t nur grob geschätzt. Danach ist die Erhebung einer Gebühr in Höhe von für Altpapier aus Gewerbebetrieben erforderlich 35,00 €/t 4. Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Der Verwerter nimmt aber seit längerer Zeit - entgegen früheren Gepflogenheiten - keine Reifen mit Felgen mehr, so dass die Felgen auf der Deponie entfernt und separat der Wiederverwertung zugeführt werden müssen. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: PKW-Reifen o. F. LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m 1,43 €/Stck. 15,72 €/Stck. 47,15 €/Stck. An Selbstkosten fallen an: PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW-Reifen o.F. bis 180 m Standhöhe LKW-Reifen m.F. bis 180 m Standhöhe LKW-Reifen o.F. grösser als 1,80 Standhöhe LKW-Reifen m.F. grösser als 1,80 Standhöhe 1,80 €/Stck. 6,80 €/Stck. 4,28 €/Stck. 9,28 €/Stck. 2,85 €/Stck. 12,85 €/Stck. Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt: PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge LKW/Landmaschinen etc.ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Grösse Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe 3,20 €/Stck. 8,20 €/Stck. 20,00 €/Stck. 25,00 €/Stck. 50,00 €/Stck. 60,00 €/Stck. V. Sonderabfälle und Recyclingabfälle aus Gewerbebetrieben sowie aus Haushaltungen und Schulen 1. Leuchtstoffröhren 2. Fremdkosten 0,50 €/Stck. Personal- und Sachkosten AWZ Gesamtkosten 1,20 €/Stck. 1,70 €/Stck. zu erhebende Gebühr 1,70 €/Stck. Kühlgeräte aus Haushaltungen und Gewerbe a) Anzahl der Kühlgeräte 14.000 Stck b) Personalkosten 0,5 Facharbeiter = 41.000 €/a bei 14.000 Stück Kühlgeräten 3. 1,46 €/Stck. c) Fremdkosten 9,86 €/Stck. 11,32 €/Stck. d) zu erhebende Gebühr 11,50 €/Stck TV-Geräte, Computermonitore Im Zuge der notwendigen Schadstoffentfrachtung der Abfälle zur Beseitigung und dem Erfordernis, der stofflichen Verwertung die erste Priorität einzuräumen, ist auch der sog. "Elektronikschrott" separat zu erfassen, zwischen zu lagern und die Reststoffe nach vorausgegangener Aufbereitung einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Der Kreis Euskirchen hat daher erstmals 1992 analog der Kühlgeräteentsorgung diese Abfälle angenommen und deren Entsorgung (nicht Deponie) unter Inanspruchnahme entsprechender Fachfirmen veranlasst. Da längerfristige Erfahrungen noch nicht vorliegen, erfolgt die Gebührenbemessung analog der Kühlgeräteentsorgung. Hiernach ergeben sich: a) Selbstkosten 2,90 €/Stck. b) Fremdkosten 7,12 €/Stck. 10,02 €/Stck. zu erhebende Gebühr: 4. 10,00 €/Stck. Elektronikschrott a) Selbstkosten 0,01 €\kg b) Fremdkosten 0,05 €\kg zu erhebende Gebühr: 0,06 €\kg Für den gesamten Bereich Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. 5. Sonstige Sonderabfälle a) Arten und Menge der Sonderabfälle - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben Gesamtmenge Sondermüll 3.400,00 kg 420,00 kg 31.000,00 kg 2.150,00 kg 22.200,00 kg 1.430,00 kg 2.000,00 kg 130,00 kg 50.000,00 kg 112.730,00 kg b) Fremdkosten/Entsorgung - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben 0,46 €\kg 2,35 €\kg 0,59 €\kg 1,19 €\kg 0,83 €\kg 2,35 €\kg 0,22 €\kg 2,35 €\kg 1,13 €\kg 7,93 €\kg 0,41 €\kg c) In der Anlage II sind die gesamten Personal- und Sachkosten für das Sondermüllzwischenlager ausgewiesen. Diese wurden prozentual der Fremdkosten auf die einzelnen Abfallarten umgelegt. d) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben Gebühr pro kg 1,60 €\kg 8,00 €\kg 2,00 €\kg 4,10 €\kg 2,85 €\kg 8,00 €\kg 0,80 €\kg 8,00 €\kg 3,90 €\kg 15,00 €\kg 1,50 €\kg VI. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde daher im politischen Konsens eine Gebühr von 2,60 €/t festgesetzt