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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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GB IV/60
Verwaltung/Finanzen
Anlage 3 zu V
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2006
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
1.
1.1
Grundlagen
Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2006
Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung)
a) Siedlungsabfälle
b) Gewerbeabfälle
c) Asbestabfälle
d) Mineralwolle
2.
Abfallaufkommen (verwertbar) 2006
2.1
2.2
2.3
2.4
2.6
Bodenaushub
Bioabfall
Grünabfall
Bauschutt (sortiert)
Altreifen
2.6.1 Lkw
2.6.2 Pkw
48.000 t
500 t
120 t
45 t
20.000 t
23.000 t
2.000 t
1.000 t
450 Stück
2200 Stück
3.
Schadstoffhaltige Abfälle
3.1
3.2
3.3
3.5
Leuchtstoffröhren/Quecksilberdampflampen
Kühlgeräte
TV-Geräte/Monitore
Elektronikschrott
Sondermüll aus Haushaltungen und Kleingewerbe
4.
Abschreibung
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis
Abschreibungen refinanziert.
2.650,00 Stck
1.000 Stck.
1.600 Stck.
70 t
112 t
zum
31.05.2005 durch
Neu abzuschreiben ist der Umbau des Kompostwerkes, da dieses voraussichtlich im
Frühjahr 2006 in Betrieb genommen wird.
Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten.
5.
Kalkulatorische Verzinsung
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch
Abschreibungen refinanziert. Hierfür sind daher keine Kalkulatorische Verzinsungen
anzusetzen.
Der Kalkulatorischen Verzinsung unterliegt jedoch der Umbau des Kompostwerkes.
II
Gebührenbedarfsberechung
A) Investitionssummen Kompostwerk
a) Abschreibungszeitraum 20 Jahre
Investitionssumme Bauteil
1.000.000,00 €
b) Abschreibungszeitraum 8 Jahre
Investitionssumme Maschinenteil, Siebanlage
2.676.089,53 €
Gesamtsumme
3.676.089,53 €
Die Kostenansätze beruhen auf Schätzungen des Planungsbüros bzw. auf dem
Ausschreibungsergebnis.
B) Abschreibungen
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume ergibt sich
gem. Anlagenachweis 2006 ein anzusetzender Abschreibungsbetrag in Höhe von
1.
384.511,19 €
Ausgaben
In der Gebührenbedarfsberechnung wurden Personal- und Betriebskosten für
folgende Leistungen eingerechnen:
Konzeptionierung und Planung der Abfallwirtschaft im Kreis Euskirchen
Information und Beratung der Abfallerzeuger
Verwertung und Vermarktung von Bio- und Gartenabfällen
Entsorgung von Siedlungsabfällen
Verwertung von Glas-, Papier-, Metall- und sonstigen Abfällen
Verwertung von Elektronikschrott
Für diese Leistungen fallen im Jahr 2006 voraussichtlich die Kosten gem. Anlage I
dieser Kalkulation an.
2)
Einnahmen
a) Benutzungsgebühren Restabfall
b) Bio- und Grünabfälle
c) Sondermüll
d) Asbest
e) Mineralwolle
Fehlbedarf =
11.966.078,00 €
7.664.600,00 €
2.397.900,00 €
263.209,00 €
20.772,00 €
9.094,50 €
10.355.575,50 €
1.610.502,50 €
III
Erläuterungen zur Kalkulation der Gebühren für Restabfall
a) Siedlungsabfälle
Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 190,00 €/t (s. Anlage I) zu erheben.
Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung
in Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall
in 2006 um 4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden Fehlbetrag
durch Rücklagenentnahme zu decken.
Danach wird für den Siedlungsabfall eine Gebühr in Höhe von
erhoben.
157,70 €/t
b) Gewerbeabfälle
Für Gewerbeabfälle aus Sortieranlagen und gewerblicher Sammlung wird eine
kostendeckende Gebühr in Höhe von
190,00 €
erhoben.
c) Asbestabfälle/Mineralwolle
Beide Abfallarten sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen.
Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert und bei entsprechender Menge
zur Entsorgungsanlage angeliefert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten der Zwischenlagerung hinzuzurechnen.
Entsprechend der Anlage I sind folgende Gebühren festzulegen:
asbesthaltige Abfälle
Mineralwolle
173,10 €/t
202,10 €/t
IV.
1.
Nebenkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2006
verwertbare Abfälle und Sonderabfälle
Recycling von Bauschutt
a) Menge des Recyclingmaterials
- Bauschutt
1000 t
2.
b) Selbstkosten
Personal- und Maschinenkosten AWZ (geschätzt)
5,00 €/t
c) Fremdkosten des Recyclingunternehmens
- bei Bauschutt (Mauerwerk + Betonbrocken)
- Zuschlag für Übergrössen
5,20 €/t
1,34 €/t
d) Gesamtkosten für
- Bauschutt
- Zuschlag für Übergrössen
10,20 €\t
1,34 €/t
e) Als Gebühren sind anzusetzen für
- Bauschutt
- bei Übergröße
10,20 €/t
11,60 €\t
Kompostierung von Grünabfällen/Bio-Abfall aus Haushaltungen
In Verfolgung der gesetzlichen Vorgaben setzt der Kreis entsprechend seinem
Abfallwirtschaftskonzept auf die stoffliche Verwertung der Abfälle und insoweit
bezüglich organischer Abfallstoffe auf die biologische Behandlung als Alternative zur
Verbrennung. Das hierzu konzipierte Kompostwerk ist am 01.01.1995 in Betrieb
gegangen, so dass im Kreis Euskirchen ab diesem Zeitpunkt flächendeckend die
Grün- und Bioabfallsammlung eingeführt wurde.
Da zudem im Hinblick auf die Einbeziehung des Gesamtkreises nach Inbetriebnahme
der biologischen Aufbereitungsanlage der Bürger für die Wiederverwertung auch
weiterhin sensibilisiert werden soll, wird für die kompostierfähigen Abfälle eine Gebühr
von
Bioabfälle 99,50 €/t
Grünabfälle 54,70 €/t
vorgegeben ( s. auch Anlage I)
Hierdurch wird der Priorität der Verwertung und der ordnungspolitischen Steuerung
auf dem Wege des Gebührenabstandsgebotes zur Restmüllentsorgung Rechnung
getragen.
3.
Verwertung von Altglas, Altmetall und Altpapier
a)
Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist
mit größeren Zuliefermengen auf der ZMM nicht mehr zu rechnen, so dass nur
Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden.
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer
Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet.
b)
Altpapier aus Gewerbe
Die Verwertung von Altpapier aus Gewerbe liegt nicht in der Zuständigkeit
des Kreises. Die Mitbenutzung der entsprechenden Einrichtungen kann nur
durch Zahlung einer kostendeckenden Gebühr erfolgen.
Für die Entsorgung von durchschnittlich 4 t Altpapier (1 Container) ist ein
LKW mit Fahrer ca. 2 Std. im Einsatz.
Einsatzstunde LKW und Fahrer geschätzt
Somit entstehen pro Containerabfuhr Kosten i. H. von
60,00 €/Stunde
120,00 €
Somit ergeben sich pro t 30,00 € Kosten.
Der weitere Verwaltungsaufwand (z. B. Verwiegen, Vorhalten von Containern
Erstellung der Rechnung an Verwerter sowie kassenmäßige Abwicklung)
werden mit ca. 5,00 € die t nur grob geschätzt.
Danach ist die Erhebung einer Gebühr in Höhe von
für Altpapier aus Gewerbebetrieben erforderlich
35,00 €/t
4.
Altreifen
Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Der
Verwerter nimmt aber seit längerer Zeit - entgegen früheren Gepflogenheiten - keine
Reifen mit Felgen mehr, so dass die Felgen auf der Deponie entfernt und separat der
Wiederverwertung
zugeführt
werden
müssen.
Die
Selbstkosten
(Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten
umgelegt.
An Entsorgungskosten fallen an:
PKW-Reifen o. F.
LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m
LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m
1,43 €/Stck.
15,72 €/Stck.
47,15 €/Stck.
An Selbstkosten fallen an:
PKW-Reifen o.F.
PKW-Reifen m.F.
LKW-Reifen o.F. bis 180 m Standhöhe
LKW-Reifen m.F. bis 180 m Standhöhe
LKW-Reifen o.F. grösser als 1,80 Standhöhe
LKW-Reifen m.F. grösser als 1,80 Standhöhe
1,80 €/Stck.
6,80 €/Stck.
4,28 €/Stck.
9,28 €/Stck.
2,85 €/Stck.
12,85 €/Stck.
Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt:
PKW/Krad ohne Felge
PKW/Krad mit Felge
LKW/Landmaschinen etc.ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Grösse Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe
3,20 €/Stck.
8,20 €/Stck.
20,00 €/Stck.
25,00 €/Stck.
50,00 €/Stck.
60,00 €/Stck.
V.
Sonderabfälle und Recyclingabfälle aus Gewerbebetrieben sowie aus
Haushaltungen und Schulen
1.
Leuchtstoffröhren
2.
Fremdkosten
0,50 €/Stck.
Personal- und Sachkosten AWZ
Gesamtkosten
1,20 €/Stck.
1,70 €/Stck.
zu erhebende Gebühr
1,70 €/Stck.
Kühlgeräte aus Haushaltungen und Gewerbe
a) Anzahl der Kühlgeräte
14.000 Stck
b) Personalkosten
0,5 Facharbeiter = 41.000 €/a
bei 14.000 Stück Kühlgeräten
3.
1,46 €/Stck.
c) Fremdkosten
9,86 €/Stck.
11,32 €/Stck.
d) zu erhebende Gebühr
11,50 €/Stck
TV-Geräte, Computermonitore
Im Zuge der notwendigen Schadstoffentfrachtung der Abfälle zur Beseitigung und
dem Erfordernis, der stofflichen Verwertung die erste Priorität einzuräumen, ist auch
der sog. "Elektronikschrott" separat zu erfassen, zwischen zu lagern und die
Reststoffe nach vorausgegangener Aufbereitung einer gesonderten Entsorgung
zuzuführen.
Der Kreis Euskirchen hat daher erstmals 1992 analog der Kühlgeräteentsorgung
diese Abfälle angenommen und deren Entsorgung (nicht Deponie) unter
Inanspruchnahme entsprechender Fachfirmen veranlasst. Da längerfristige
Erfahrungen noch nicht vorliegen, erfolgt die Gebührenbemessung analog der
Kühlgeräteentsorgung.
Hiernach ergeben sich:
a) Selbstkosten
2,90 €/Stck.
b) Fremdkosten
7,12 €/Stck.
10,02 €/Stck.
zu erhebende Gebühr:
4.
10,00 €/Stck.
Elektronikschrott
a) Selbstkosten
0,01 €\kg
b) Fremdkosten
0,05 €\kg
zu erhebende Gebühr:
0,06 €\kg
Für den gesamten Bereich Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der
Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die
Restmüllgebühr abzuwickeln.
5.
Sonstige Sonderabfälle
a) Arten und Menge der Sonderabfälle
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
Gesamtmenge Sondermüll
3.400,00 kg
420,00 kg
31.000,00 kg
2.150,00 kg
22.200,00 kg
1.430,00 kg
2.000,00 kg
130,00 kg
50.000,00 kg
112.730,00 kg
b) Fremdkosten/Entsorgung
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
0,46 €\kg
2,35 €\kg
0,59 €\kg
1,19 €\kg
0,83 €\kg
2,35 €\kg
0,22 €\kg
2,35 €\kg
1,13 €\kg
7,93 €\kg
0,41 €\kg
c) In der Anlage II sind die gesamten Personal- und Sachkosten für das
Sondermüllzwischenlager ausgewiesen. Diese wurden prozentual der Fremdkosten
auf die einzelnen Abfallarten umgelegt.
d) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
Gebühr
pro kg
1,60 €\kg
8,00 €\kg
2,00 €\kg
4,10 €\kg
2,85 €\kg
8,00 €\kg
0,80 €\kg
8,00 €\kg
3,90 €\kg
15,00 €\kg
1,50 €\kg
VI.
Bodenaushub
Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert,
sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern
dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht
mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten
nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die
Rekultivierungsvorgaben
differenziert
zu
betrachten
ist.
Soweit
nach
Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese
an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt
aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im
notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft
unabdingbar.
Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht,
ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist
ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu
betreiben.
Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde daher im politischen Konsens eine Gebühr
von
2,60 €/t
festgesetzt