Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage V 156/2005
Gegenüberstellung
Bisherige Fassung
§ 4 Abs. 1a
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1a
Gebühr für abzulagernde Abfälle zur
Beseitigung
Gebühr für Abfälle zur Beseitigung aus
privaten Haushalten und Gewerbe
Gebühr pro t
§ 4 Abs. 1b
Gebühr pro t
157,70 €
Mineralische Abfälle sind in der neuen
Gebührensatzung nicht mehr enthalten, da
diese nicht zur Entsorgung in der MVA
zugelassen sind.
§ 4 Abs. 1b
151,60 €
Gebühr für mineralische Abfälle
Gebühr pro t
§ 4 Abs. 1a und 1b
95,50 €
Sortieranlagenreste und Abfälle aus
gewerblicher Sammlung (Abfall zur
Ablagerung)
Gebühr pro t
Sortieranlagenreste und Abfälle aus
gewerblicher Sammlung (Abfall zur
Beseitigung)
151,60 €
§ 4 Abs. 1c
Gebühr pro t
§ 4 Abs. 1c
Für abzulagernde Abfälle, die vom
Abfallbesitzer unmittelbar den
Abfallentsorgungsanlagen angeliefert werden
beträgt die Gebühr
Für Abfälle zur Beseitigung, die von privaten
Haushalten unmittelbar am
Abfallwirtschaftszentrum angeliefert werden,
beträgt die Gebühr
bis 1 m³
bis 1 m³ und maximal
200 kg Gewicht
§5
95,50 €
10,00 €
§ 4 Abs. 1a
190,00 €
10,00 €
Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle war
Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle sind
bis zum 31.05.2005 ein Abfall zur Ablagerung nunmehr ein Abfall zur Beseitigung
Gebühr pro t
151,60 €
Gebühr pro t asbesthaltige Abf.
Mineralwolle
§ 6 Abs. 1a
Kompostierbare Bioabfälle
116,10 €
Gebühr pro t
§ 6 Abs. 1c
§ 6 Abs. 1a
Kompostierbare Bioabfälle
Gebühr pro t
§ 6 Abs. 1d
PKW/Krad ohne Felgen
PKW/Krad mit Felgen
LKW/Landmaschinen etc. o. Felgen
LKW/Landmaschinen etc. m. Felgen
2,40 €
4,50 €
7,40 €
9,60 €
PKW/Krad ohne Felgen
PKW/Krad mit Felgen
LKW/Landmaschinen etc.
bis Standhöhe 1,80 o. Felgen
€
LKW/Landmaschinen etc.
bis Standhöhe 1,80 m. Felgen
€
LKW/Landmaschinen etc.
größer als 1.80 m Standhöhe
o. Felgen
€
LKW/Landmaschinen etc.
größer als 1,80 m Standhöhe
m. Felgen
173,10 €
202,10 €
99,50 €
3,20 €
8,20 €
20,00
25,00
50,00
60,00
§ 6 Abs. 1e
€
§ 6 Abs. 1d
Bodenaushub
Bodenaushub
Preis pro t
Nicht geregelt
1,50 € Preis pro t
€
§ 6 Abs. 1f
2,60
Verwertung von Papier
Gebühr pro t
€
35,00