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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 156/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 156/2005) Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 156/2005)

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Anlage zur Vorlage V 156/2005 Gegenüberstellung Bisherige Fassung § 4 Abs. 1a Neue Fassung § 4 Abs. 1a Gebühr für abzulagernde Abfälle zur Beseitigung Gebühr für Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten und Gewerbe Gebühr pro t § 4 Abs. 1b Gebühr pro t 157,70 € Mineralische Abfälle sind in der neuen Gebührensatzung nicht mehr enthalten, da diese nicht zur Entsorgung in der MVA zugelassen sind. § 4 Abs. 1b 151,60 € Gebühr für mineralische Abfälle Gebühr pro t § 4 Abs. 1a und 1b 95,50 € Sortieranlagenreste und Abfälle aus gewerblicher Sammlung (Abfall zur Ablagerung) Gebühr pro t Sortieranlagenreste und Abfälle aus gewerblicher Sammlung (Abfall zur Beseitigung) 151,60 € § 4 Abs. 1c Gebühr pro t § 4 Abs. 1c Für abzulagernde Abfälle, die vom Abfallbesitzer unmittelbar den Abfallentsorgungsanlagen angeliefert werden beträgt die Gebühr Für Abfälle zur Beseitigung, die von privaten Haushalten unmittelbar am Abfallwirtschaftszentrum angeliefert werden, beträgt die Gebühr bis 1 m³ bis 1 m³ und maximal 200 kg Gewicht §5 95,50 € 10,00 € § 4 Abs. 1a 190,00 € 10,00 € Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle war Asbesthaltige Abfälle und Mineralwolle sind bis zum 31.05.2005 ein Abfall zur Ablagerung nunmehr ein Abfall zur Beseitigung Gebühr pro t 151,60 € Gebühr pro t asbesthaltige Abf. Mineralwolle § 6 Abs. 1a Kompostierbare Bioabfälle 116,10 € Gebühr pro t § 6 Abs. 1c § 6 Abs. 1a Kompostierbare Bioabfälle Gebühr pro t § 6 Abs. 1d PKW/Krad ohne Felgen PKW/Krad mit Felgen LKW/Landmaschinen etc. o. Felgen LKW/Landmaschinen etc. m. Felgen 2,40 € 4,50 € 7,40 € 9,60 € PKW/Krad ohne Felgen PKW/Krad mit Felgen LKW/Landmaschinen etc. bis Standhöhe 1,80 o. Felgen € LKW/Landmaschinen etc. bis Standhöhe 1,80 m. Felgen € LKW/Landmaschinen etc. größer als 1.80 m Standhöhe o. Felgen € LKW/Landmaschinen etc. größer als 1,80 m Standhöhe m. Felgen 173,10 € 202,10 € 99,50 € 3,20 € 8,20 € 20,00 25,00 50,00 60,00 § 6 Abs. 1e € § 6 Abs. 1d Bodenaushub Bodenaushub Preis pro t Nicht geregelt 1,50 € Preis pro t € § 6 Abs. 1f 2,60 Verwertung von Papier Gebühr pro t € 35,00