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Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
20.10.16, 13:25
Aktualisiert
20.10.16, 13:25
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 247/2016 1. Ergänzung Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 27.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.11.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 vorberatend Rat 13.12.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 300.000 € Erträge in €: 150.000 € FInK plus fallbezogene Abrechnung über die Kassen Kostenträger: 060365010 Sachkonto: 4211000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ab 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der aktuelle Sachstand bezüglich der Finanzierung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen möglichst hohen Refinanzierungsanteil für die Therapeuten über die verbliebene LVR Förderung sowie die Abrechnung mit den Krankenkassen zu erhalten. 3. In den Kitas Friesheim, Theodor-Heuss-Straße und Lechenich-Süd fließt die neue FInk Pauschale in die Finanzierung der therapeutischen Arbeit. 4. Restmittel für die therapeutischen Kräfte werden auch zukünftig durch Personalmittel weiter finanziert. 5. Die Verwaltung wird beauftragt weitere mögliche Fördermittel zu beantragen. Begründung: Im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen wurde die Situation der Therapeutinnen in den städtischen Kindertageseinrichtungen erörtert. Die Verwaltung hat zu dem komplexen Sachverhalt umfangreich Stellung genommen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.04.16 beschlossen, auf die Eintragung eines KW-Vermerkes bei den Stellen der Therapeutinnen in den Kindertagesstätten für das Jahr 2016 zu verzichten. Ab dem 01.08.2015 gewährt der LVR freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel 5.000 € (FInK) pro anerkannt behindertem Kind. Hiervon müssen bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung pro Kind mindestens 3,9 zusätzliche Fachkraftstunden pro Woche vorgehalten werden. Anstelle von Fachkräften können auch Motopädinnen und Motopäden gefördert werden. Darüber hinaus können auch therapeutische Kräfte für interdisziplinäre Tätigkeiten (pädagogische Anteile, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Beratung von Eltern) finanziert werden. In den drei bestehenden städtischen integrativen Kindertagesstätten wird die FInK-Pauschale weiterhin in die Gehaltskosten der festangestellten therapeutischen Mitarbeiterinnen einfließen. Personalkosten bestehen in Höhe von rund 300.000 €, davon sind 150.000 € über die FInK-Pauschale refinanziert. Die Kitas Friesheim und Lechenich-Süd sind als Ort der Heilmittelabgabe anerkannt. Die erforderlichen Institutionskennzeichen zur Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern wurden über die ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erteilt. Mit dem Landesverband der Krankenkassen wurden zwischenzeitlich Verträge über die Heilmittelabgabe in Kindergärten und Kindertagesstätten für Kinder in der inklusiven Förderung abgeschlossen. Für die Einrichtungen in Friesheim und Lechenich-Süd besteht die Möglichkeit der Abrechnung von stimm-, sprech und sprachtherapeutischen Leistungen. Für die Kita Friesheim darüber hinaus die Möglichkeit der Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen durch die dort tätige Krankengymnastin. Die Vergütungen erfolgen wie folgt: Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Erstuntersuchung/Befunderhebung 52.65 € Einzelbehandlung 28,94 € Beratung und Anleitung der Bezugsperson 7,24 € Physiotherapie Bewegungstherapie 4,62 € Bewegungstherapie als Gruppenangebot je Person 2,72 € Krankengymnastik 12,09 € Die AOK hat mit Schreiben vom 11.07.16 mitgeteilt, dass die Logopädin in der Kita TheodorHeuss-Straße nach den Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V nicht zu den zulassungsfähigen Berufsgruppen zählt, da ihr ein abschließendes Zertifikat fehlt. Versucht wird aktuell über eine Härtefallreglung des LVR für Therapeuten, eine weitere Finanzierung für diese Kollegin zu erhalten. Der Antrag auf Härtefallregelung zur Übernahme der Finanzierung einer Sprachtherapeutin, deren Ausbildung nicht den Zulassungsempfehlungen des § 124 Abs. 4 SBG V entspricht, liegt dem Landschaftsverband Rheinland zur Entscheidung vor. -2- Die Verwaltung wird ab dem laufenden Kita Jahr die erbrachten Leistungen der Therapeuten auf der Basis einer Heilmittelverordnung abrechnen, um damit neben der FInK-Pauschale einen weiteren Refinanzierungsanteil zu erhalten. Die Firma Optica wird zum Inkasso der Rezepte für Logopädie und Physiotherapie beauftragt. Die Firma bietet diese Dienstleistung der Abrechnung, der gemäß Kassenverordnungen durchgeführten Therapien, für 0,79% der Gesamtbruttoforderung an. Ein zusätzlicher Stellenanteil innerhalb der Verwaltung ist somit für diese Aufgabe nicht erforderlich und vorgesehen. In der Kita Friesheim hat am 27.04.16 der Rat der Kindertageseinrichtung getagt und dieser hat sich einvernehmlich für den weiteren Einsatz der Therapeuten ausgesprochen. Im Rahmen des Netzwerks Kinderzukunft am Marienhospital in Brühl wird derzeit die Antragstellung für ein Modellvorhaben vorbereitet, welches ggf. zusätzlich auch übertragbar ist auf die Finanzierung der Therapeuten in den Kitas. Hintergrund dieses Modellvorhabens sind die Finanzierung sektorenübergreifender neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen, insbesondere auch in Kooperation von Gesundheits- und Jugendhilfe. Sobald die nächste Ausschreibung für den Bereich Kinder und Jugend erfolgt, wird die Verwaltung prüfen, ob eine Antragstellung für zusätzliche Fördermittel möglich ist. Im Hinblick auf die Novellierung des SGB VIII und die ersten bekannten Entwürfe wird zukünftig ein besonderer Schwerpunkt gerade auch im Bereich der Eingliederungshilfe liegen und solche interdisziplinäreren Kooperations- und Versorgungsstrukturen einen besonderen Fokus erhalten. Die Kinderärzte sind in einem Gespräch von der Verwaltung über das veränderte Finanzierungsmodell informiert worden. Es besteht bei den Kinderärzten eine grundsätzliche Offenheit zur Unterstützung der Absicherung der therapeutischen Arbeit und auch eine hohe Wertschätzung der inklusiven, therapeutischen Arbeit in den Einrichtungen. Die besondere Bedeutung der Therapeuten in den Einrichtungen wurde in diversen Stellungnahmen umfangreich beschrieben. Den beigefügten Listen ist beispielhaft für die Kita Lechenich-Süd zu entnehmen, in welchem Umfang betroffene Kinder von den Therapieangeboten profitieren. Gleichzeitig aufgelistet sind die Anteile von Gruppentherapien und der Anteil der pädagogischen inklusiven Unterstützung der Gruppen. Teilhabe von Kindern mit inklusivem Bedarf wird durch diese Maßnahmen erst möglich. In Vertretung (Lüngen) -3-