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Beschlussvorlage (Breitbandausbau Niederberg, Borr und Scheuren - Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 562/2016 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 20.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 16.11.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Breitbandausbau Niederberg, Borr und Scheuren - Aktueller Sachstand Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht zum aktuellen Sachstand bzgl. des Breitbandausbaus der südlichen Stadtteile Niederberg, Borr und Scheuren sowie die weiteren Schritte werden vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung soweit zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit dem Bewilligungsbescheid vom 14. März des Jahres hat die Stadt Erftstadt Fördermittel in Höhe von insgesamt € 25.000,-- für externe Planungs – und/oder Beratungsleistungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin erhalten. Im Anschluss daran sind Angebote verschiedener Beratungsbüros eingeholt und geprüft worden. Dabei ist die Wahl auf die Fa. TE Consult gefallen, welche Anfang Juni des Jahres von der Stadtverwaltung mit der Vorbereitung und Abwicklung des gesamten Verfahrens beauftragt worden ist. Erster Schritt dabei war die Durchführung des Markterkundungs- und Interessensbekundungsverfahren im Sommer. Mit diesem, vom Fördergeber zwingend vorgeschriebenen Verfahren wird geprüft, a) ob die in Rede stehenden Orte versorgt sind und, b) ob ein Netzbetreiber die Absicht hat, die in Rede stehenden Bereiche innerhalb der kommenden 36 Monate eigenwirtschaftlich auszubauen. Die Markterkundung und Interessenbekundung für die drei Ortschaften wurde parallel auf der städtischen Homepage sowie auf www.breitbandausschreibungen.de Mitte Juli veröffentlicht. Mit Datum 19. August 2016 liefen beide Verfahren aus. Auf die beiden parallel laufenden Verfahren haben sich    Eifel.Net Telekom Deutschland Unitymedia gemeldet. Die Eifel.Net teile schriftlich mit, dass man die in den Ortschaften Niederberg und Borr mit den vorhandenen Kabelverzweigern (auch KVZ genannt = grauen Kästen am Straßenrand) mittels der VDSL2-Vectoringtechnik erschlossen habe. Gemäß den Angaben, werden in Niederberg und Borr (wo die KVZ stehen) 50 Mbit/s erreicht. Scheuren bleibt bei der Versorgung durch die Eifel.Net mit einem Download von unter 16 Mbit/s jedoch außen vor. Diese Aussage stimmt auch mit den Angaben im Infrastrukturatlas der Bundesregierung überein. Laut Aussage der Deutschen Telekom ist aufgrund der bestehenden KVZ-Standorte ein eigenwirtschaftlicher Ausbau jedoch nicht möglich. Daher liegen nach heutigem Stand bei der Deutschen Telekom für den genannten Planungszeitraum von drei Jahren auch keine Ausbauplanungen mit den geforderten Bandbreiten für das angefragte Gebiet vor. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens hat die Telekom Deutschland jedoch ein unverbindliches Angebot für einen FTTH-Ausbau gemacht. Mit FTTH (Fiber To The Home) wird die Ausbauvariante bezeichnet, bei der Glasfaser bis an den Hausanschluss gelegt wird. Aber auch dieser Ausbau ist wegen der aktuellen Versorgungssituation nicht förderfähig. Die Unitymedia wäre zwar bereit, den Breitbandausbau ohne den Einsatz öffentlicher Mittel voranzutreiben. Dies würde aber ausschließlich für den Ortsteil Niederberg gelten. Zudem ist ein von Unitymedia durchgeführter Ausbau nicht förderfähig, da aufgrund der Verwendung der TVAnschlüsse für die Breitbandversorgung die Technikneutralität nicht gegeben ist. Ein möglicher Netzzugang für Dritte ist damit ausgeschlossen. Ein Ausbau kann somit nur in Eigenwirtschaftlichkeit erfolgen. Unitymedia hat bislang aber keine rechtsverbindliche Aussage getroffen, dass innerhalb der nächsten drei Jahre ein eigenfinanziertes Netz im Fördergebiet in Betrieb genommen werden soll. Man zeigt sich jedoch insofern gesprächsbereit, dass man bei einer 40 %-igen Quote an Vorverträgen sowie einem noch festzulegenden (privaten) Baukostenzuschuss über einen Ausbau durchaus nachdenken würde. Ein konkreter Ausbauwille seitens der Unitymedia lässt sich daraus aber dennoch nicht ableiten. Als Ergebnis kann man somit feststellen:   Für Niederberg und Borr liegt kein Marktversagen vor, da mindestens ein Versorger, in diesem Fall also die Eifel.Net, eine Versorgung mit bis zu 50 Mbit/s im Download sicherstellt. Für Scheuren mit seinen 19 Haushalten liegt dagegen ein Marktversagen vor. Ein förderfähiger Ausbau ist in diesem Bereich somit realisierbar. Nach Abschluss der beiden Verfahren wurde auf gemeinsame Initiative der beiden Ortsbürgermeister und des Bürgermeisters nach den Sommerferien am 29. September ein Infoabend im -2- Feuerwehrgerätehaus in Borr durchgeführt. Teilnehmer waren Bürgerinnen und Bürger aus den drei Ortsteilen, der Bürgermeister der Stadt Erftstadt, die beiden Ortsbürgermeister sowie jeweils ein Vertreter der Fa. TE Consult und der städtischen Wirtschaftsförderung. Nach der Präsentation des Sachstandes durch die Fa. TE Consult diskutierten alle Teilnehmer sehr angeregt. Im Vorfeld zu diesem Termin wurde am 27. September 2016 eine Messung der übertragbaren Bandbreite in Borr durchgeführt. Eifel.Net hatte hierfür für einen existierenden ADSL-Kunden in Borr einen VDSL-Einschub in dem DSLAM in Borr eingebaut und geschaltet. Die Messung durch die Eifel.Net fand in Gegenwart der TE Consult und eines Mitarbeiters der städtischen Wirtschaftsförderung in der Wohnung des Teilnehmers statt. Das Ergebnis bestätigte die bisherige Aussage von Eifel.Net und der im Breitbandatlas gemachten Angaben, dass Borr und Niederberg als ausreichend versorgt gelten. Mit dem Abschluss des Markterkundungs- und Interessensbekundungsverfahren wird nun die nächste Phase eingeleitet. Folgende Schritte werden dabei jetzt zeitnah und zügig umgesetzt: 1. Die Stadt Erftstadt wird für den unterversorgten Ortsteil Scheuren eine Ausschreibung vorbereiten. Diese muss anbieter- und technikneutral formuliert werden. Auch diese Ausschreibung wird auf dem Portal www.breitbandausschreibungen.de sowie der städtischen Homepage veröffentlicht. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt acht Wochen. 2. Auf Basis des Ausschreibungsergebnisses wird ein Förderantrag auf Basis des Breitbandprogramms des Landes NRW [Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum] gestellt. Aufgrund der Versorgungslage und der Größe von Scheuren wird das Landesprogramm dem aktuellen Bundesprogrammes vorgezogen. Die Höhe der Förderung beträgt aber auch hier 90 %. Für den möglichen Ausbau von Scheuren, muss ein Glasfaserkabel verlegt werden. Von dieser Strecke können auch Niederberg und Borr profitieren. Für diese mögliche Verlegung wurde bereits die tatsächliche Situation einer passiven Infrastruktur / Leerrohre vor Ort geprüft. Hierzu wurden Gespräche mit den Versorgungsträgern (GVG und Westnetz) sowie dem städtischen Eigenbetrieb Straßen geführt. Leider liegt keine passive Infrastruktur vor. Weder von Niederberg über Borr nach Scheuren, noch von Friesheim nach Niederberg. Diese Angaben decken sich im Übrigen auch mit den Angaben des Infrastrukturatlasses des Bundes. Unabhängig von den beiden oben genannten Schritten wird der Kontakt zu den Netzbetreibern in der Sache auch weiterhin intensiv gepflegt. Der Personenkreis aus der Veranstaltung am 29. September 2016 soll noch vor dem Weihnachtsfest (spätestens aber im Januar) zu einer zweiten Informationsveranstaltung an gleicher Stelle in Borr eingeladen werden. (Erner) -3-