Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 432/2016
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
21.09.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteiljährlich über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
In der Planung weist der Wirtschaftsplan 2016 im Ergebnis einen Fehlbetrag i.H.v. minus EUR
2.150.000,- aus. Dieser Fehlbetrag wird jedoch vollständig durch den Kernhaushalt, erstmals ab
dem Jahr 2015, gedeckt.
Die Ergebnisentwicklung Stand 30.06.2016 lässt erwarten, dass der Eigenbetrieb das vor
bezifferte Planminus wird einhalten können. Tendenziell scheint sich im Vergleich zur Ergebnisplanung des Wirtschaftsplans 2016 eine Ergebnisverbesserung abzuzeichnen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der Ausführung des Wirtschaftsplanes 2016 – abgesehen
von bestehenden Verpflichtungen - im Wesentlichen erst nach Beschlussfassung des Rates der
Stadt Erftstadt über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen am 27.04.2016
begonnen werden konnte. Insofern bleiben die Ergebnisauswirkungen der hieraus resultierenden
zeitlichen Verschiebung für das 2. Halbjahr 2016 abzuwarten. Ergebnisprognosen für das gesamte
Wirtschaftsjahr 2016 durch lineare Fortschreibung bzw. Hochrechnung des Halbjahresergebnisses
2016 bergen daher noch Schwankungen und Unsicherheiten in sich, so dass sich das
voraussichtliche Jahresergebnis 2016 erst in den Folgeberichten zuverlässiger abschätzen lässt.
Gleichwohl zeigt sich momentan eine insgesamt positiv einzuschätzende Ergebnisentwicklung.
Erstmals wird in diesem Bericht unterjährig über den Ausführungsstand von Maßnahmen und
Projekten des laufenden Wirtschaftsjahres sowie über eingetretene oder absehbare Entwicklungen
zum Berichtszeitpunkt 30.06.2016 informiert. Die Verwaltung hatte bereits in Aussicht gestellt und
angekündigt, die Politik künftig auch hierüber zwei Mal jährlich im Zuge des vierteljährlichen
Berichtswesens in Kenntnis zu setzen.
Die bisherige Ergebnisentwicklung 2016 und der Bericht über den Ausführungs- und Planungsstand in einzelnen Projekten und Maßnahmen für den Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016
ergibt sich aus den dieser Vorlage beigefügten Anlagen.
In Vertretung
(Hallstein)
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