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Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs- verordnung NRW (EigVO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs-        verordnung NRW  (EigVO NRW)) Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebs-        verordnung NRW  (EigVO NRW))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 432/2016 Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.08.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 21.09.2016 Bemerkungen zur Kenntnis 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteiljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. In der Planung weist der Wirtschaftsplan 2016 im Ergebnis einen Fehlbetrag i.H.v. minus EUR 2.150.000,- aus. Dieser Fehlbetrag wird jedoch vollständig durch den Kernhaushalt, erstmals ab dem Jahr 2015, gedeckt. Die Ergebnisentwicklung Stand 30.06.2016 lässt erwarten, dass der Eigenbetrieb das vor bezifferte Planminus wird einhalten können. Tendenziell scheint sich im Vergleich zur Ergebnisplanung des Wirtschaftsplans 2016 eine Ergebnisverbesserung abzuzeichnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der Ausführung des Wirtschaftsplanes 2016 – abgesehen von bestehenden Verpflichtungen - im Wesentlichen erst nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen am 27.04.2016 begonnen werden konnte. Insofern bleiben die Ergebnisauswirkungen der hieraus resultierenden zeitlichen Verschiebung für das 2. Halbjahr 2016 abzuwarten. Ergebnisprognosen für das gesamte Wirtschaftsjahr 2016 durch lineare Fortschreibung bzw. Hochrechnung des Halbjahresergebnisses 2016 bergen daher noch Schwankungen und Unsicherheiten in sich, so dass sich das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 erst in den Folgeberichten zuverlässiger abschätzen lässt. Gleichwohl zeigt sich momentan eine insgesamt positiv einzuschätzende Ergebnisentwicklung. Erstmals wird in diesem Bericht unterjährig über den Ausführungsstand von Maßnahmen und Projekten des laufenden Wirtschaftsjahres sowie über eingetretene oder absehbare Entwicklungen zum Berichtszeitpunkt 30.06.2016 informiert. Die Verwaltung hatte bereits in Aussicht gestellt und angekündigt, die Politik künftig auch hierüber zwei Mal jährlich im Zuge des vierteljährlichen Berichtswesens in Kenntnis zu setzen. Die bisherige Ergebnisentwicklung 2016 und der Bericht über den Ausführungs- und Planungsstand in einzelnen Projekten und Maßnahmen für den Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016 ergibt sich aus den dieser Vorlage beigefügten Anlagen. In Vertretung (Hallstein) -2-