Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
2. Ergänzung
54/2002
Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 9BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 06. 2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle
Nr. 176/37;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 die Verwaltung ermächtigt,
die Bürgerbeteiligung durchzuführen und das Ergebnis dem Rat vor der Offenlage bekannt zu
geben.
Die Mindestplaninhalte wurden wie folgt festgelegt:
Gebietscharakter:
WA,
Geschossigkeit:
II,
maximale Firsthöhen:
12,00 m für die Bebauung entlang der „Maubacher Straße“,
9,50 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“,
Dachform:
geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °,
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16 m,
GRZ 0,4,
GFZ 0,8.
Nach entsprechender vorheriger öffentlicher Bekanntmachung wurde die Bürgerbeteiligung im
Rahmen einer Bürgerversammlung am 13. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Das
Ergebnis wollen Sie bitte der beigefügten Niederschrift entnehmen.
Der betroffene Grundstückseigentümer hat verschiedene Anregungen vorgetragen, wobei er auch
selbst die Auffassung vertritt, auf eine im Vorfeld diskutierte innere Erschließung zu verzichten.
In der Bürgerbeteiligung wurde weiter diskutiert, eventuell Stellplätze und Garagen im rückwärtigen
Bereich der Grundstücke festzusetzen. Hierauf sollte jedoch wegen einer besseren Gartennutzung
verzichtet werden.
Aufgrund der Vorgaben gemäß Ratsbeschluss ist im weiteren Verfahren über die Anregung des
Grundstückseigentümers, nämlich die vorgesehene Firsthöhe entlang der „Kelterstraße“ von 9,50
m auf 10,50 m zu erhöhen, zu entscheiden. Er begründet dies damit, dass wegen der
Grundwasserverhältnisse der Keller möglichst hoch aus dem Erdreich hinausragen sollte.
-2Ich schlage Ihnen vor, dieser Anregung nicht zu folgen und es bei der vorgesehenen maximalen
Firsthöhe von 9,50 m zu belassen, da zum einen Grundwasserprobleme in diesem
Grundstücksbereich bisher gar nicht aufgetreten sind und zum anderen das Grundstück 0,90 m
tiefer als OK Gehweg und 0,75 m tiefer als OK Straße liegt.
Eine Ausfertigung des Bebauungsplanentwurfes mit allen darin enthaltenen Festsetzungen ist zu
Ihrer Information als Anlage beigefügt. Neben dem vorgenannten Beschluss sollte nunmehr auch
der Beschluss zur Durchführung der Offenlage gefasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Wie bisher-.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die anlässlich der Bürgerbeteiligung vom Grundstückseigentümer vorgetragene
Anregung, die maximale Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Kelterstraße“ von
9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen, wird abgelehnt.
2. Die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der dazugehörigen
Begründung wird beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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