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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden;
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 54/2002 Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 9BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 06. 2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung sowie Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 die Verwaltung ermächtigt, die Bürgerbeteiligung durchzuführen und das Ergebnis dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben. Die Mindestplaninhalte wurden wie folgt festgelegt: Gebietscharakter: WA, Geschossigkeit: II, maximale Firsthöhen: 12,00 m für die Bebauung entlang der „Maubacher Straße“, 9,50 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“, Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16 m, GRZ 0,4, GFZ 0,8. Nach entsprechender vorheriger öffentlicher Bekanntmachung wurde die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung am 13. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Das Ergebnis wollen Sie bitte der beigefügten Niederschrift entnehmen. Der betroffene Grundstückseigentümer hat verschiedene Anregungen vorgetragen, wobei er auch selbst die Auffassung vertritt, auf eine im Vorfeld diskutierte innere Erschließung zu verzichten. In der Bürgerbeteiligung wurde weiter diskutiert, eventuell Stellplätze und Garagen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke festzusetzen. Hierauf sollte jedoch wegen einer besseren Gartennutzung verzichtet werden. Aufgrund der Vorgaben gemäß Ratsbeschluss ist im weiteren Verfahren über die Anregung des Grundstückseigentümers, nämlich die vorgesehene Firsthöhe entlang der „Kelterstraße“ von 9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen, zu entscheiden. Er begründet dies damit, dass wegen der Grundwasserverhältnisse der Keller möglichst hoch aus dem Erdreich hinausragen sollte. -2Ich schlage Ihnen vor, dieser Anregung nicht zu folgen und es bei der vorgesehenen maximalen Firsthöhe von 9,50 m zu belassen, da zum einen Grundwasserprobleme in diesem Grundstücksbereich bisher gar nicht aufgetreten sind und zum anderen das Grundstück 0,90 m tiefer als OK Gehweg und 0,75 m tiefer als OK Straße liegt. Eine Ausfertigung des Bebauungsplanentwurfes mit allen darin enthaltenen Festsetzungen ist zu Ihrer Information als Anlage beigefügt. Neben dem vorgenannten Beschluss sollte nunmehr auch der Beschluss zur Durchführung der Offenlage gefasst werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Wie bisher-. III. Beschlussvorschlag: „1. Die anlässlich der Bürgerbeteiligung vom Grundstückseigentümer vorgetragene Anregung, die maximale Firsthöhe für eine Bebauung entlang der „Kelterstraße“ von 9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen, wird abgelehnt. 2. Die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der dazugehörigen Begründung wird beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlagen- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________