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Beschlussvorlage GB (Ernennung des Kreisbrandmeisters sowie der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Ernennung des Kreisbrandmeisters sowie der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister) Beschlussvorlage GB (Ernennung des Kreisbrandmeisters sowie der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 177/2006 03.02.2006 Az.: 32.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Ernennung des Kreisbrandmeisters sowie der beiden stellvertretenden Kreisbrandmeister Sachbearbeiter/in: Hr. Wolff Tel.: 228 Abt.: 32.2 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: I. V. gez. Steffens Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Herr Kreisbrandinspektor Udo Bernd Crespin wird mit Wirkung vom 07.04.2006 für die Dauer von 6 Jahren zum Kreisbrandmeister des Kreises Euskirchen ernannt. Herr Stadtbrandinspektor Peter Pesch, geb. 26.03.1956, und Herr Gemeindebrandinspektor Manfred Schlierf, geb. 17.08.1954, werden mit Wirkung vom 07.04.2006 zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern des Kreises Euskirchen jeweils für die Dauer von 6 Jahren ernannt. Seite - 2 Begründung: Nach § 34 Abs. I FSHG ernennt der Kreistag zur Unterstützung des Landrates auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Wehrführer im Kreis angehört hat, einen Kreisbrandmeister sowie seine Stellvertreter zum Ehrenbeamten auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die Freiwillige Feuerwehren sowie bei den dem Kreis nach § 1 FSHG obliegenden Aufgaben, u.a. der Leitung und Koordinierung des Einsatzes bei Großschadensereignisses, der Unterhaltung einer Leitstelle und gemeinsamer Einrichtungen für den Feuerschutz (hier: Brandschutzzentrum Schleiden). Die Amtszeit der derzeitigen Amtsträger endet am 06.04.2006. Am 01.02.2006 erfolgte die Anhörung der Wehrführer durch den Bezirksbrandmeister. Dieser schlägt Herrn Udo Bernd Crespin erneut für das Amt des Kreisbrandmeisters vor. Für die Ämter der stellvertretenden Kreisbrandmeister schlägt der Bezirksbrandmeister, nachdem sich Herr Karl Georg Hardy aus persönlichen Gründen nicht mehr für das Ehrenamt zur Verfügung gestellt hat, Herrn Peter Pesch erneut sowie Herrn Manfred Schlierf vor. Alle 3 vorgeschlagenen Personen haben die persönliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Funktionen bewiesen, sodass die entsprechenden Ernennungsurkunden auszuhändigen sind. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)