Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
24.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 394/2016
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 03.08.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
01.09.2016
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
28.09.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2017 an Sportanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat
der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbe-
darf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2017" aufgelistet sind, im Jahr 2017 auch zu realisieren.
Hinsichtlich der im Bauprogramm 2017 vorgesehenen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen:
-
Dreifachhalle Liblar, Alarmierungs- und Brandmeldeanlage
Vor wenigen Jahren habe ich für die Dreifachhalle ein Brandschutzkonzept erstellen lassen. In
diesem Konzept wurde gefordert, mittelfristig in der Halle eine Brandmelde- und Alarmierungsanlage nachzurüsten. Im Rahmen der Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen
Hauptschule habe ich prüfen lassen, welche Kosten für die Aufrüstung der Halle entstehen.
Der Neubau der ehemaligen Hauptschule erhält jetzt eine Alarmierungsanlage. Die Dreifachhalle sollte jetzt auf diese Anlage aufgeschaltet werden.
-
Dreifachhalle Liblar, Brandschutzmaßnahmen
Das für die Dreifachhalle erstellte Brandschutzkonzept fordert die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in verschiedenen schritten. Mit den jetzt veranschlagten Mitteln werden alle Maßnahmen, die im Konzept gefordert wurden, umgesetzt.
Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien
durch den Rat der Stadt.
(Erner)
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