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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z3 /
V 165/2005
Datum: 15.03.2006
Az.: 20/He
Abteilung: 20
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO
NRW
Begründung:
Bis zum 15.03.2006 gingen folgende weitere Stellungnahmen ein:
a) Schreiben der Stadt Schleiden vom 02.03.2006 – Anlage 1
b) Schreiben der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 13.03.2006 – Anlage 2
Der Beschluss des Kreistages ist in Abhängigkeit von den zu treffenden Haushaltsentscheidungen
zu fassen.
In Anbetracht der vorgelegten Veränderungslisten und der bisherigen Diskussionen in den
Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
„Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit den Vorlagen Z1 bis Z 3 zu
V 165/2006 vorgelegt wurden, werden zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss
Berücksichtigung finden.“
Begründung:
Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der seitens der Städte und Gemeinden
vorgetragenen Argumente.
Soweit pauschal gefordert wird, die Kreisumlage nicht zu erhöhen, wird verkannt, unter welchen
Konditionen der Haushaltsausgleich der Vorjahre erreicht werden konnte. Dass eine Rücklage, die
zur Entlastung der Kreisumlage eingesetzt wurde, dann nicht mehr zur Verfügung steht, wenn sie
aufgebraucht ist, kann bei der Bewertung des Haushalts nicht außer acht gelassen werden.
Insofern sind differenzierte Betrachtungen und Bewertungen gefordert.
Der Forderung, der Kreis möge ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, ist mit dem
(Sachstand: von der CDU-Fraktion beantragten, von den anderen Fraktionen im Ausschuss für
Planung, Umwelt und Verkehr begrüßten) Handlungsrahmen zur Konsolidierung des
Kreishaushalts Rechnung getragen. Eine stringente Haushaltskonsolidierung wurde aber auch
bereits vorher verfolgt, wie am Beispiel der durchgeführten und den Bürgermeistern bekannten
Aufgabenkritik deutlich wird.
Soweit über ein Haushaltssicherungskonzept hinaus gefordert wird, einen unausgeglichenen
Haushalt aufzustellen, ist dies abzulehnen, da damit keinerlei Probleme gelöst werden.
Seite - 2 Soweit in Stellungnahmen auf den Hebesatz Bezug genommen wird, besteht im Kreistag
Einvernehmen, dass angesichts sich jährlich ändernder Umlagegrundlagen eine Betrachtung und
Bewertung der absoluten Deckungslücke weitaus sinnvoller ist. Demzufolge beinhalten auch die
Beschlüsse über die Zielvorstellungen künftiger Haushalte absolute Zahlen und keine Hebesätze.
Insofern erübrigen sich wie auch in Vorjahren Gewinner-Verlierer-Rechnungen aufgrund
geänderter Umlagegrundlagen.
Unverständlich erscheint die Schilderung des Volumens des Verwaltungshaushaltes in der
Stellungnahme der Kollegialen Konferenz. Unabhängig davon, dass seit 2005 der komplette
ARGE-Haushalt im Kreishaushalt abgebildet wird (in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen) und
daher der wesentliche Grund der Volumenserhöhung bereits genannt ist, besitzt die Größe
„Volumen“ keinerlei Aussagekraft im Hinblick auf etwaige Einsparpotentiale. Auf die dezidierte
Darstellung der Zusammensetzung des Ausgabevolumens innerhalb des Vorberichts des
Haushaltsentwurfs (der den Bürgermeistern am 26.01.2006 zur Verfügung gestellt wurde) sei
ergänzend hingewiesen.
Die Belastung des Kreishaushaltes im Bereich Soziales erfordert entgegen der Behauptung der
Kollegialen Konferenz sehr wohl einen Teil des Mehrbedarfs. Dass sich daraus der komplette
Mehrbedarf herleitet, ist unsinnig und wurde kreisseitig auch nicht behauptet.
Der von den Bürgermeistern formulierte Eindruck, der Kreis plane in 2006 eine
Personalvermehrung um 9,77 Stellen, während andere Kreise - z.B. der Kreis Heinsberg Planstellen in erheblichem Umfange zur Disposition stellten, entbehrt jeder Grundlage. Diese
Interpretation zur Stellenentwicklung des Kreises wird offensichtlich aus einem Vergleich des
Stellensolls 2006 mit dem Stellenist zum Vorjahresstichtag abgeleitet. Wie aus der nachfolgenden
Darstellung ersichtlich ist, bewegt sich sowohl die Zahl der Planstellen als auch die der besetzten
Stellen nach unten:
2005
Stellen lt. Stellenplan
Besetzte Stellen zum Stichtag
30.6./1.10. d. Vorjahres
Differenz
578
2006
(Entwurf)
577,22
Veränderung
zum Vorjahr
- 0,78
571
7
(=1,2%)
567,45
9,77
(=1,7%)
- 3,55
Die im Stellenplan auszuweisende Stellenbesetzung zu einem Vorjahresstichtag ist eine
Momentaufnahme, die stark von den Zufälligkeiten der Personalfluktuation abhängt und deshalb
als Vergleichsmaßstab wenig geeignet ist.
Der Kreis Heinsberg beziffert seine voraussichtliche Personalfluktuation im 10-Jahres Zeitraum ab
2005 auf 126 Mitarbeiter/innen und hat sich die Zielsetzung gegeben, bei jeder frei werdenden
Stelle zu prüfen, wie die Wiederbesetzung vermeidbar ist. Ein Potential wird dort auch im
sukzessiven Outsourcing der Gebäudereinigung gesehen – eine Maßnahme, die in der
Kreisverwaltung Euskirchen bereits seit Jahren abgeschlossen ist. Ständige Aufgabenkritik, die
einzelfallbezogene Prüfung der Notwendigkeit von Stellenwiederbesetzungen und wirtschaftlicher
Alternativen dazu sowie absoluter Vorrang interner Besetzung, sind in der Kreisverwaltung
Euskirchen eine Selbstverständlichkeit.
Nicht zutreffend ist die Aussage der Bürgermeister, dass den Kommunen mit
Haushaltsicherungskonzept (HSK) Beamtenbeförderungen untersagt seien. Selbst bei nicht
genehmigungsfähigem HSK gibt es (nach Ablauf von 2 Jahren) Beförderungsmöglichkeiten. Auf
eine Wiederholung der Erlasslage durch das Innenministerium sei an dieser Stelle verzichtet. Die
hausinternen Restriktionen der Beförderungspraxis des Kreises gehen übrigens seit Jahren über
die durch das Innenministerium zugelassene Beförderungseinschränkung hinaus. Basis für alle
Seite - 3 Beförderungen ist die analytische Stellenbewertung.
Beamten/Beamtinnen unter Stellenwert besoldet.
Derzeit
werden
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der
125
Der Forderung nach einer Aussetzung der Tilgung innerer Darlehen wird seitens des Kreistages
entsprochen. Die Auswirkungen, die diese Aussetzung auf die Kreisumlage nach Einführung des
NKF haben wird, sollte dabei allen Städten und Gemeinden bekannt sein. Für den NKFHaushaltsausgleich wird nämlich die Höhe der Abschreibungen ein beeinflussender Faktor sein.
Soweit vorher –mit Ausnahme der kostenrechnenden Einrichtungen– keinerlei Tilgung die
Kreisumlage belastet, hat dies zur Folge, dass entsprechende Mehrbelastungen entstehen
werden, ohne dass dann eine Einflussmöglichkeit besteht.
Soweit gefordert wird, den Zinssatz für die Verzinsung innerer Darlehen zu reduzieren, ist
zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angesprochenen Thema offensichtlich nicht
um die Verzinsung innerer Darlehen, sondern um die Verzinsung der Deponierücklage handelt.
Dass der Landrat den Bürgermeistern bereits Mitte Dezember in einer Bürgermeisterkonferenz von
seinen Bemühungen, den Zinssatz zu senken, berichtet hat, und dies auch in der
Informationsveranstaltung am 26.01.2006 wiederholt wurde, ist bekannt. Im Ergebnis wurde eine
entsprechende Anpassung bereits in der 1. Veränderungsliste vorgenommen. Nach wie vor
werden die Mittel der Deponierücklage bestmöglich angelegt, die Zinseinnahmen kommen der
Kreisumlage zu Gute.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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