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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006;
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z3 / V 165/2005 Datum: 15.03.2006 Az.: 20/He Abteilung: 20 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006; Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW Begründung: Bis zum 15.03.2006 gingen folgende weitere Stellungnahmen ein: a) Schreiben der Stadt Schleiden vom 02.03.2006 – Anlage 1 b) Schreiben der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister vom 13.03.2006 – Anlage 2 Der Beschluss des Kreistages ist in Abhängigkeit von den zu treffenden Haushaltsentscheidungen zu fassen. In Anbetracht der vorgelegten Veränderungslisten und der bisherigen Diskussionen in den Ausschüssen wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden, die dem Kreistag mit den Vorlagen Z1 bis Z 3 zu V 165/2006 vorgelegt wurden, werden zurückgewiesen, soweit sie nicht im Haushaltsbeschluss Berücksichtigung finden.“ Begründung: Der Beschlussvorschlag erfolgt in Würdigung der seitens der Städte und Gemeinden vorgetragenen Argumente. Soweit pauschal gefordert wird, die Kreisumlage nicht zu erhöhen, wird verkannt, unter welchen Konditionen der Haushaltsausgleich der Vorjahre erreicht werden konnte. Dass eine Rücklage, die zur Entlastung der Kreisumlage eingesetzt wurde, dann nicht mehr zur Verfügung steht, wenn sie aufgebraucht ist, kann bei der Bewertung des Haushalts nicht außer acht gelassen werden. Insofern sind differenzierte Betrachtungen und Bewertungen gefordert. Der Forderung, der Kreis möge ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, ist mit dem (Sachstand: von der CDU-Fraktion beantragten, von den anderen Fraktionen im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr begrüßten) Handlungsrahmen zur Konsolidierung des Kreishaushalts Rechnung getragen. Eine stringente Haushaltskonsolidierung wurde aber auch bereits vorher verfolgt, wie am Beispiel der durchgeführten und den Bürgermeistern bekannten Aufgabenkritik deutlich wird. Soweit über ein Haushaltssicherungskonzept hinaus gefordert wird, einen unausgeglichenen Haushalt aufzustellen, ist dies abzulehnen, da damit keinerlei Probleme gelöst werden. Seite - 2 Soweit in Stellungnahmen auf den Hebesatz Bezug genommen wird, besteht im Kreistag Einvernehmen, dass angesichts sich jährlich ändernder Umlagegrundlagen eine Betrachtung und Bewertung der absoluten Deckungslücke weitaus sinnvoller ist. Demzufolge beinhalten auch die Beschlüsse über die Zielvorstellungen künftiger Haushalte absolute Zahlen und keine Hebesätze. Insofern erübrigen sich wie auch in Vorjahren Gewinner-Verlierer-Rechnungen aufgrund geänderter Umlagegrundlagen. Unverständlich erscheint die Schilderung des Volumens des Verwaltungshaushaltes in der Stellungnahme der Kollegialen Konferenz. Unabhängig davon, dass seit 2005 der komplette ARGE-Haushalt im Kreishaushalt abgebildet wird (in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen) und daher der wesentliche Grund der Volumenserhöhung bereits genannt ist, besitzt die Größe „Volumen“ keinerlei Aussagekraft im Hinblick auf etwaige Einsparpotentiale. Auf die dezidierte Darstellung der Zusammensetzung des Ausgabevolumens innerhalb des Vorberichts des Haushaltsentwurfs (der den Bürgermeistern am 26.01.2006 zur Verfügung gestellt wurde) sei ergänzend hingewiesen. Die Belastung des Kreishaushaltes im Bereich Soziales erfordert entgegen der Behauptung der Kollegialen Konferenz sehr wohl einen Teil des Mehrbedarfs. Dass sich daraus der komplette Mehrbedarf herleitet, ist unsinnig und wurde kreisseitig auch nicht behauptet. Der von den Bürgermeistern formulierte Eindruck, der Kreis plane in 2006 eine Personalvermehrung um 9,77 Stellen, während andere Kreise - z.B. der Kreis Heinsberg Planstellen in erheblichem Umfange zur Disposition stellten, entbehrt jeder Grundlage. Diese Interpretation zur Stellenentwicklung des Kreises wird offensichtlich aus einem Vergleich des Stellensolls 2006 mit dem Stellenist zum Vorjahresstichtag abgeleitet. Wie aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich ist, bewegt sich sowohl die Zahl der Planstellen als auch die der besetzten Stellen nach unten: 2005 Stellen lt. Stellenplan Besetzte Stellen zum Stichtag 30.6./1.10. d. Vorjahres Differenz 578 2006 (Entwurf) 577,22 Veränderung zum Vorjahr - 0,78 571 7 (=1,2%) 567,45 9,77 (=1,7%) - 3,55 Die im Stellenplan auszuweisende Stellenbesetzung zu einem Vorjahresstichtag ist eine Momentaufnahme, die stark von den Zufälligkeiten der Personalfluktuation abhängt und deshalb als Vergleichsmaßstab wenig geeignet ist. Der Kreis Heinsberg beziffert seine voraussichtliche Personalfluktuation im 10-Jahres Zeitraum ab 2005 auf 126 Mitarbeiter/innen und hat sich die Zielsetzung gegeben, bei jeder frei werdenden Stelle zu prüfen, wie die Wiederbesetzung vermeidbar ist. Ein Potential wird dort auch im sukzessiven Outsourcing der Gebäudereinigung gesehen – eine Maßnahme, die in der Kreisverwaltung Euskirchen bereits seit Jahren abgeschlossen ist. Ständige Aufgabenkritik, die einzelfallbezogene Prüfung der Notwendigkeit von Stellenwiederbesetzungen und wirtschaftlicher Alternativen dazu sowie absoluter Vorrang interner Besetzung, sind in der Kreisverwaltung Euskirchen eine Selbstverständlichkeit. Nicht zutreffend ist die Aussage der Bürgermeister, dass den Kommunen mit Haushaltsicherungskonzept (HSK) Beamtenbeförderungen untersagt seien. Selbst bei nicht genehmigungsfähigem HSK gibt es (nach Ablauf von 2 Jahren) Beförderungsmöglichkeiten. Auf eine Wiederholung der Erlasslage durch das Innenministerium sei an dieser Stelle verzichtet. Die hausinternen Restriktionen der Beförderungspraxis des Kreises gehen übrigens seit Jahren über die durch das Innenministerium zugelassene Beförderungseinschränkung hinaus. Basis für alle Seite - 3 Beförderungen ist die analytische Stellenbewertung. Beamten/Beamtinnen unter Stellenwert besoldet. Derzeit werden 34 der 125 Der Forderung nach einer Aussetzung der Tilgung innerer Darlehen wird seitens des Kreistages entsprochen. Die Auswirkungen, die diese Aussetzung auf die Kreisumlage nach Einführung des NKF haben wird, sollte dabei allen Städten und Gemeinden bekannt sein. Für den NKFHaushaltsausgleich wird nämlich die Höhe der Abschreibungen ein beeinflussender Faktor sein. Soweit vorher –mit Ausnahme der kostenrechnenden Einrichtungen– keinerlei Tilgung die Kreisumlage belastet, hat dies zur Folge, dass entsprechende Mehrbelastungen entstehen werden, ohne dass dann eine Einflussmöglichkeit besteht. Soweit gefordert wird, den Zinssatz für die Verzinsung innerer Darlehen zu reduzieren, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angesprochenen Thema offensichtlich nicht um die Verzinsung innerer Darlehen, sondern um die Verzinsung der Deponierücklage handelt. Dass der Landrat den Bürgermeistern bereits Mitte Dezember in einer Bürgermeisterkonferenz von seinen Bemühungen, den Zinssatz zu senken, berichtet hat, und dies auch in der Informationsveranstaltung am 26.01.2006 wiederholt wurde, ist bekannt. Im Ergebnis wurde eine entsprechende Anpassung bereits in der 1. Veränderungsliste vorgenommen. Nach wie vor werden die Mittel der Deponierücklage bestmöglich angelegt, die Zinseinnahmen kommen der Kreisumlage zu Gute. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)