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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37"; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, "Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/ I 9 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 08.10.2003 Vorlagen-Nr.: 84/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 10.11.2003 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, „Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37“; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09. 07. 2003 über die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragenen Anregungen entschieden. Gleichzeitig wurde die Offenlage beschlossen. Zu Ihrer Orientierung ist nochmals eine verkleinerte Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes als Anlage 1 beigefügt. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 01.09. bis einschließlich 01. 10. 2003. Während der Offenlage sind die nachstehend aufgeführten Anregungen eingegangen, über die nunmehr vor dem Satzungsbeschluss im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB endgültig zu entscheiden ist: 1.) Anregungen der Eheleute Kalkbrenner gemäß Schreiben vom 04. 09. 2003, (siehe Anlage 2) 2) Anregung des StUA Aachen gemäß Schreiben vom 29. 09. 2003, (Anlage 3) Zu den Anregungen nehme ich wie folgt Stellung: Die Eheleute Kalkbrenner hatten bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung angeregt, die Firsthöhe von 9,50 m auf 10,50 m zu erhöhen und dies damit begründet, dass wegen der Grundwasserverhältnisse der Keller möglichst hoch aus dem Erdreich hinausragen sollte. Ich habe Ihnen seinerzeit vorgeschlagen, dieser Anregung nicht zu folgen, da zum einen Grundwasserprobleme in diesem Grundstücksbereich bisher gar nicht aufgetreten sind und zum anderen das Grundstück 0,90 m tiefer als OK Gehweg und 0,75 m tiefer als OK Straße liegt. Dementsprechend wurde in der Sitzung am 09. 07. 2003 die Anregung der Eheleute Kalkbrenner zurückgewiesen. Im Schriftsatz vom 04. 09. 2003 tragen die Eheleute Kalkbrenner nunmehr neue Argumente vor, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: -2- 1.) Bei der bisherigen Entscheidung wurden die vorhandenen Firsthöhen der nachstehend aufgeführten Wohngebäude zugrunde gelegt: 1. 2. 3. Blumenweg 8: Kelterstraße 152: Kelterstraße 154: 10,98 m, 9,43 m, 8,42 m. Zwischenzeitlich wurden weitere Firsthöhen örtlich ermittelt, und zwar 4. 5. 6. 7. Kelterstraße 138: Kelterstraße 143: Kelterstraße 162: Kelterstraße 166: 12,56 m, 10,70 m, 10,27 m, 10,31 m. Die Lage der betroffenen Objekte habe ich in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte (Anlage 4) entsprechend gekennzeichnet. Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB würden alle Objekte in die Betrachtung mit einbezogen, sodass bei der Frage des sich Einfügens auf dem Grundstück der Eheleute Kalkbrenner durchaus Wohnhäuser mit einer Firsthöhe von 12,50 m entstehen könnten. Dies soll sicherlich und unstrittig durch konkrete Festsetzungen im Bebauungsplan verhindert werden. Andererseits stellt sich die Frage, ob es städtebaulich in der Tat nicht vertretbar wäre, hier eine Firsthöhe von 10,50 m zuzulassen. Ob diese von zukünftigen Bauherren tatsächlich ausgenützt würde, bliebe abzuwarten. Im Hinblick auf die Möglichkeit, im Dachgeschoss eine Einliegerwohnung zu errichten, würde sich die Erhöhung der Firsthöhe sicherlich positiv auswirken. Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen nunmehr vor, da städtebaulich durchaus vertretbar, der Anregung der Eheleute Kalkbrenner stattzugeben und die Firsthöhe in diesem Bereich auf maximal 10,50 m festzusetzen. 2.) Die Stellungnahme des StUA zum Immissionsschutz war nicht anders zu erwarten. Das StUA verkennt hierbei wie so oft, dass die prognostizierten Konflikte im ländlichen Bereich immer vorhanden sind. Darüber hinaus wird verkannt, dass durch den konkreten Bebauungsplan gar keine zusätzlichen Baumöglichkeiten eröffnet werden und der vorhandene Betrieb seit Jahrzehnten ausschließlich von Wohnbebauung umgeben ist. Bezüglich des vorhandenen Betriebes ist es noch nie zu Nachbarschaftsbeschwerden gekommen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Landwirtschaftskammer Rheinland im Verfahren keine Bedenken erhoben hat. Der vorhandene Betrieb genießt Bestandsschutz. Da sich die Situation für den vorhandenen Betrieb durch die Aufstellung des Bebauungsplanes aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht verschlechtert, werden die ohnehin nur allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen zurückgewiesen. Abschließend schlage ich Ihnen vor, den Bebauungsplan nunmehr als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - wie bisher - -3- III. Beschlussvorschlag: „1. Der Anregung der Eheleute Kalkbrenner, die maximale Firsthöhe auf 10,50 m zu erhöhen, wird stattgegeben, da eine derartige Firsthöhe durchaus städtebaulich vertretbar ist. 2. Die allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen hinsichtlich des Immissionsschutzes werden zurückgewiesen, da sich die planungsrechtliche Situation für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht verändert. 3. Der Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________