Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 511/2016
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 06.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
16.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ Erftstadt-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 900,00 €
Folgekosten in €:
Tiefbauarbeiten (Gehweg)
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
3110031 (Baumpflege)
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Robinien (Robinia pseudoacacia, StU 1,91 m und 1,39 m) wird laut § 6 Abs.
(1) c), d) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die im Straßenzug der Nikolausstraße/ E.-Gymnich stehenden Bäume sind von einem externen
Baumkontrolleur einer Regelkontrolle unterzogen worden. Gem. dem Kontrollergebnis liegen an
den beiden vor Hausnr. 46 stehenden Robinien umfangreiche Schäden vor, die eine Fällung erfordern.
Neben den Schäden an den Bäumen (Rissbildungen, offenliegende Faulstellen), die die Fällung
zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendig machen, besteht auch die Problematik des Wur-
zelwachstums. Trotz mehrfacher Ausbesserung der Unebenheiten konnte kein zufriedenstellendes
Ergebnis erzielt werden. Teilweise sind nicht unerhebliche Stolperstellen im Gehwegbereich vorhanden.
Weiterhin ist die Grundstücksnutzung für den direkten Anlieger aufgrund zahlreicher Wurzelschösslinge stark beeinträchtigt. Im gesamten Grundstücksbereich sind Robinienschösslinge
nachzuweisen, wodurch dem Anlieger ein unverhältnismäßiger Reinigungsaufwand entsteht.
Dem 2015 gestellten Antrag der Anlieger zur Fällung sämtlicher Bäume in der Nikolausstraße ist
nicht zugestimmt worden (Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom
15.09.2015, B 325/2015). Aus der betreffenden Stellungnahme der Verwaltung ging hervor, dass
einige der Bäume aufgrund von Schäden in den kommenden Jahren zu fällen sind. Hierzu zählten
auch die zwei nun beschriebenen Robinien vor der Nikolausstraße 46.
Fast ausnahmslos werden an den übrigen Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zur Ausführung
kommen. Eine Ersatzbepflanzung an gleicher Stelle ist nicht vorgesehen, da die Beete zu klein
dimensioniert sind. Zudem wird der Straßenabschnitt als Schulweg (Verbindungsweg zwischen
dem Neubaugebiet und der Grundschule bzw. der KiTa) genutzt. Daher sind künftige, gleichgelagerte Schäden zu vermeiden. Es ist jedoch vorgesehen, an anderer Stelle Bäume nachpflanzen zu
lassen (u.a. in der Balkhausener Straße).
In Vertretung
(Hallstein)
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