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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ Erftstadt-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 511/2016 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 06.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 16.11.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Nikolausstraße/ Erftstadt-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 900,00 € Folgekosten in €: Tiefbauarbeiten (Gehweg) Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 3110031 (Baumpflege) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Robinien (Robinia pseudoacacia, StU 1,91 m und 1,39 m) wird laut § 6 Abs. (1) c), d) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die im Straßenzug der Nikolausstraße/ E.-Gymnich stehenden Bäume sind von einem externen Baumkontrolleur einer Regelkontrolle unterzogen worden. Gem. dem Kontrollergebnis liegen an den beiden vor Hausnr. 46 stehenden Robinien umfangreiche Schäden vor, die eine Fällung erfordern. Neben den Schäden an den Bäumen (Rissbildungen, offenliegende Faulstellen), die die Fällung zur Herstellung der Verkehrssicherheit notwendig machen, besteht auch die Problematik des Wur- zelwachstums. Trotz mehrfacher Ausbesserung der Unebenheiten konnte kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Teilweise sind nicht unerhebliche Stolperstellen im Gehwegbereich vorhanden. Weiterhin ist die Grundstücksnutzung für den direkten Anlieger aufgrund zahlreicher Wurzelschösslinge stark beeinträchtigt. Im gesamten Grundstücksbereich sind Robinienschösslinge nachzuweisen, wodurch dem Anlieger ein unverhältnismäßiger Reinigungsaufwand entsteht. Dem 2015 gestellten Antrag der Anlieger zur Fällung sämtlicher Bäume in der Nikolausstraße ist nicht zugestimmt worden (Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 15.09.2015, B 325/2015). Aus der betreffenden Stellungnahme der Verwaltung ging hervor, dass einige der Bäume aufgrund von Schäden in den kommenden Jahren zu fällen sind. Hierzu zählten auch die zwei nun beschriebenen Robinien vor der Nikolausstraße 46. Fast ausnahmslos werden an den übrigen Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zur Ausführung kommen. Eine Ersatzbepflanzung an gleicher Stelle ist nicht vorgesehen, da die Beete zu klein dimensioniert sind. Zudem wird der Straßenabschnitt als Schulweg (Verbindungsweg zwischen dem Neubaugebiet und der Grundschule bzw. der KiTa) genutzt. Daher sind künftige, gleichgelagerte Schäden zu vermeiden. Es ist jedoch vorgesehen, an anderer Stelle Bäume nachpflanzen zu lassen (u.a. in der Balkhausener Straße). In Vertretung (Hallstein) -2-