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Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
15.06.15, 19:50
Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014)) Sitzungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 03.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 159/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014) Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 1 Abs. 1 Satz 1 Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister - im Falle ihrer / seiner Verhinderung die / der allgemeine Vertreter(in) - beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er den Rat wenigstens alle zwei Monate einberufen. § 24 Abs. 3 Satz 3 (neu) Zu den Aufgaben der Schriftführung gehören insbesondere: a) die Unterstützung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in geschäftsmäßiger Hinsicht bei der Vorbereitung und der Durchführung von Sitzungen b) die Überwachung des Wahl- und Abstimmungsverfahrens und die Feststellung des Stimmergebnisses , c) die Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen. § 27 Abs. 3 Die Beschlussfähigkeit von Ausschüssen ist über § 8 Abs. 1 Satz 2 dieser Geschäftsordnung hinaus nur dann gegeben, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen bzw. Bürger (stimmberechtigte Ausschussmitglieder nach § 58 Abs. 3 GO) übersteigt. Sollte der Ausschuss nicht beschlussfähig sein, ist ein neuer Termin anzusetzen. Ausschüsse gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgehalten ist. Begründung: zu § 1) Der Gesetzgeber hat keine ausdrückliche Regelung im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters getroffen. Bei Betrachtung des Wortlautes des § 67 Abs. 1 Satz 2 GO NRW fällt auf, dass der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters den Bürgermeister lediglich bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation vertritt. Insofern erscheint es folgerichtig, dass der Bürgermeister im Verhinderungsfall bei der Ladung durch den allgemeinen Vertreter nach § 68 GO NRW vertreten wird. Dieser Auffassung folgt auch der überwiegende Teil der Literatur. zu § 24) Bisher fehlte es an einer eindeutigen Festschreibung, welche Aufgaben die Schriftführung tatsächlich beinhaltet. Auch im Hause bestanden hierzu unterschiedliche Auffassungen. Der neu eingefügte Satz 3 dient der Klarstellung der bisherigen Praxis bei der Stadt Jülich. Im Übrigen finden sich derartige Funktionsbeschreibungen auch in den Geschäftsordnungen anderer Kommunen in NRW (z.B. Grevenbroich) wieder. zu § 27) Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die Sitzung bei fehlender Beschlussfähigkeit neu zu terminieren ist. Ein Raum für behelfsmäßige Konstrukte, wonach sachkundige Bürger auf einen möglichen Teilnahmeverzicht an der Sitzung angesprochen werden, besteht nicht. Dieses Vorgehen beschneidet die originären Ausschussmitglieder in ihren Mitwirkungsrechten und stellt die im Ausschuss getroffenen Beschlüsse in Frage. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 159/2015 x nein nein Seite 2