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Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft) Beschlussvorlage (3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 583/2016 Az.: 82.4 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.11.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 23.11.2016 Bemerkungen zur Kenntnis 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.09.2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zu unterrichten. Der Wirtschaftsplan 2016 inkl. Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung vom 27.4.2016 beschlossen. Mit der Umsetzung von sog. Sondermaßnahmen konnte erst nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 begonnen werden. Im Bereich des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung übersteigen die Umsatzerlöse die Ansätze für das 3. Quartal deutlich. Dies ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass der Kaufpreis für das Grundstück Stadtgarten im 1. Quartal 2016 gezahlt wurde. Derzeit stehen allerdings keine Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung zu Verfügung. Trotzdem werden die Erlöse in 2016 den Ansatz übersteigen. Im Betriebszweig Gebäude und Neubau sieht zurzeit alles nach einer planmäßigen Entwicklung im Jahr 2016 aus. Die Abweichung bei den Personalkosten ergibt sich aus der Tatsache, dass die Einmalzahlungen im November in einer Summe ausgezahlt werden. In der Loga Hochrechnung werden diese über die Gesamtbezüge monatlich verrechnet. Ein gesonderter Ausweis der Einmalzahlungen findet in der Hochrechnung nicht statt. Zum Jahresende gleicht sich das wieder aus. (Erner) -2-