Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 583/2016
Az.: 82.4
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.11.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
23.11.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 3. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für den
Zeitraum 01.07.2016 bis 30.09.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan 2016 inkl. Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner
Sitzung vom 27.4.2016 beschlossen. Mit der Umsetzung von sog. Sondermaßnahmen konnte erst
nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 begonnen werden.
Im Bereich des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung übersteigen die Umsatzerlöse die Ansätze für das 3. Quartal deutlich. Dies ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass
der Kaufpreis für das Grundstück Stadtgarten im 1. Quartal 2016 gezahlt wurde. Derzeit stehen
allerdings keine Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung zu Verfügung. Trotzdem werden die Erlöse in 2016 den Ansatz übersteigen.
Im Betriebszweig Gebäude und Neubau sieht zurzeit alles nach einer planmäßigen Entwicklung im
Jahr 2016 aus.
Die Abweichung bei den Personalkosten ergibt sich aus der Tatsache, dass die Einmalzahlungen
im November in einer Summe ausgezahlt werden. In der Loga Hochrechnung werden diese über
die Gesamtbezüge monatlich verrechnet. Ein gesonderter Ausweis der Einmalzahlungen findet in
der Hochrechnung nicht statt. Zum Jahresende gleicht sich das wieder aus.
(Erner)
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