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Sitzungsvorlage (Antrag 11/2015 (B90/Die Grünen) - Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
15.06.15, 19:50
Sitzungsvorlage (Antrag 11/2015 (B90/Die Grünen) - Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH) Sitzungsvorlage (Antrag 11/2015 (B90/Die Grünen) - Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fi. Jülich, 09.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 286/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Antrag 11/2015 (B90/Die Grünen) - Umbesetzung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH Anlg.: -1I 30 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich beruft Herrn Siegfried Faust als originäres Mitglied und Herrn StV Jürgen Laufs als stellvertretendes Mitglied (persönlicher Vertreter) im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH ab. 2. Nach entsprechender Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Jülich Herrn StV Jürgen Laufs als originäres Mitglied und Herrn Carsten Wolf als stellvertretendes Mitglied (persönlicher Vertreter) in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH. Begründung: In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 25.06.2014 wurden Herr Siegfried Faust als originäres Mitglied und Herr Jürgen Laufs als persönlicher Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH berufen. Zum 15.05.2015 hat Herr Faust sein Ratsmandat niederlegt. Alleine durch das Ausscheiden aus der Vertretung der Stadt Jülich verliert er jedoch nicht automatisch seine Zugehörigkeit zu dem Gremium. Eine Abberufung ist grundsätzlich nur aus sachlichen, im Zusammenhang mit einem Amt bestehenden Gründen zulässig. Ein Verzicht aus freiwilligen Beweggründen ist jederzeit möglich. Am 12.06.2015 teilte Herr Faust mit, dass er auf seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich ebenfalls freiwillig verzichtet. Die Nachfolgeregelung ist in § 50 Abs. 4 GO NRW normiert. Demnach wird der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW benannt. Das Vorschlagsrecht hat die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 286/2015 x nein nein Seite 2