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Sitzungsvorlage (Entsendung von Vertreter/-innen zur Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
15.06.15, 19:50
Sitzungsvorlage (Entsendung von Vertreter/-innen zur Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren) Sitzungsvorlage (Entsendung von Vertreter/-innen zur Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 10.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 291/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Entsendung von Vertreter/-innen zur Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren Anlg.: 30 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt, die nachfolgenden Vertreter/-innen der Stadt Jülich für die Dauer der Wahlperiode in die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren zu entsenden: Ordentliche Mitglieder Stellvertreter/-innen Bürgermeister Heinrich Stommel Dezenentin Katarina Esser ___________________________ ________________________ ___________________________ ________________________ Begründung: Zum 31.07.2015 wird der bestehende Zweckverband Schulverband Schirmerschule aufgelöst. Hintergrund ist die Gründung eines neuen, kreisweiten Förderschulzweckverbandes. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 einstimmig beschlossen, dem neuen „Förderschulzweckverband im Kreis Düren“ beizutreten. Gemäß § 7 der Satzung des neuen Förderschulzweckverbandes besteht die Schulverbandsversammlung aus je drei Vertretern je Verbandsmitglied. Nach § 15 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit § 7 der Zweckverbandssatzung werden die vertretungsberechtigten Personen und deren Stellvertreter druch die Vertretungskörperschaft (=den jeweiligen Rat) aus dessen Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Da mehr als ein Vertreter zu entsenden ist, muss nach dem GkG der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 291/2015 Seite 2