Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
22.06.15, 13:33
Aktualisiert
22.06.15, 13:33
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Kennzahlenübersicht zum Jahresabschluss
I. Analysebereich: "Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation"
1. Aufwandsdeckungsgrad:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im
operativen Kernbereich der Gemeinde die Erträge ausreichen. Sie lässt damit auch eine Aussage
über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Das finanzielle Gleichgewicht wird
durch eine vollständige Deckung erreicht. Die Kennzahl zeigt an, ob der Haushaltsausgleich
bereits aus eigener Kraft mit dem ordentlichen Ergebnis erzielt werden kann.
Berechnung: Ordentliche Erträge x 100 / Ordentliche Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu berücksichtigen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Aufwandsdeckungsgrad = 74.895.615,07 € x 100 / 83.231.905,25 € = 89,98 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
92,96 %
2010
88,67 %
2011
86,33 %
2012
88,87%
2013
89,98 %
2. Eigenkapitalquote 1:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Berechnung = Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme" ist die
Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu verstehen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Eigenkapitalquote 1 = 50.988.821,50 € x 100 / 357.507.573,66 € = 14,26 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
31,62 %
2010
29,05 %
2011
21,39 %
2012
17,16 %
2013
14,26 %
3. Eigenkapitalquote 2:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Eigenkapitalquote 2 misst den Anteil des „wirtschaftlichen" Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den
Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der
Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital" um diese „langfristigen" Sonderposten
erweitert.
Berechnung = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 / Bilanzsumme
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO
zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme" ist die Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4
GemHVO zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Eigenkapitalquote 2 = (50.988.821,50 € + 62.708.143,35 € + 36.588.475,6 €) x100 /
357.507.573,66 € = 42,04 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
60,89 %
2010
57,80 %
2011
49,90 %
2012
45,64 %
2013
42,04 %
4. Fehlbetragsquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen,
bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein.
Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Sofern die Kommune ein positives Jahresergebnis erzielt hat, sollte die
Kennzahl trotzdem berechnet werden. Im Ergebnis führt dies zu einer „negativen Fehlbetragsquote", die als „Überschussquote" interpretiert werden kann.
Berechnung = negatives Jahresergebnis x 100 / (Allgemeine Rücklage + Ausgleichsrücklage)
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Negatives/positives Jahresergebnis" ist die
Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis nach § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
(Ergebnisrechnung) bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan) zu erfassen, sofern
noch keine Ergebnisrechnung vorliegt. Unter der Wertgröße „Ausgleichsrücklage" ist der Ansatz
des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO zu berücksichtigen. Unter der Wertgröße
„Allgemeine Rücklage" ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs.4 GemHVO zu einzurechnen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Fehlbetragsquote = 11.133.910,29 € x 100 / (62.122.731,79 € + 0,00 €) = 17,92 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
9,06 %
2010
11,34 %
2011
16,11 %
2012
16,53 %
2013
17,92 %
II. Analysebereich: „Kennzahlen zur Vermögenslage"
5. Infrastrukturquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her.
Berechnung = Infrastrukturvermögen x 100 / Bilanzsumme
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen" sind die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme" ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Infrastrukturquote = 140.314.977,96 € x 100 / 357.507.573,66 € = 39,25 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
44,86 %
2010
43,69 %
2011
42,57 %
2012
39,84 %
2013
39,25 %
6. Abschreibungsintensität:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt
durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. In diese Kennzahl fließen sowohl die
bilanziellen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen ein.
Berechnung = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 / Ordentliche
Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan), die mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen, zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen
nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. nach § 38 Abs. 1 S. 3 (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Abschreibungsintensität = 9.839.467,82 € x 100 / 83.231.905,25 € = 11,82 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
13,63 %
2010
12,64 %
2011
12,24 %
2012
12,02 %
2013
11,82 %
7. Drittfinanzierungsquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen
Hinweis, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung des jährlichen Haushaltes durch Abschreibungen mindern. Damit wird auch deutlich, in welchem Ausmaß Dritte an
der Finanzierung des abnutzbaren Vermögens beteiligt waren und inwieweit die Gemeinde von
der Drittfinanzierung abhängig ist. In die Kennzahl fließen die Erträge aus der Auflösung der
Sonderposten für Zuwendungen, für Beiträge, für den Gebührenausgleich und sonstiger Sonderposten ein. Mit den bilanziellen Abschreibungen werden sowohl die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen als auch auf die Finanzanlagen erfasst.
Berechnung = Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 / Bilanzielle Abschreibungen
auf Anlagevermögen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten"
sind Erträge zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Bilanzposten nach § 41 Abs.
4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan)
- Kontengruppe 41 und 43 - der Muster zur GO und GemHVO. Unter der Wertgröße "Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13
GemHVO (Ergebnisplan) mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45
GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel nicht vor, kann hilfsweise auf die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Drittfinanzierungsquote = (2.569.707,25 € +1.240.907,79 € +366.066,87 €) x 100 /
9.839.467,82 € = 42,45 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
36,26 %
2010
36,67 %
2011
37,41 %
2012
40,22 %
2013
42,45 %
8. Investitionsquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Kommune neu investiert, um dem
Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibungen entgegen zu wirken.
Berechnung = Bruttoinvestitionen x 100 / (Abgänge + bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen)
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bruttoinvestitionen" ist die Summe der Zugänge und Zuschreibungen des Anlagevermögens zu verstehen, die dem Anlagenspiegel nach § 45
GemHVO zu entnehmen ist. Diesem sind ebenfalls die Werte für die Abgänge und Abschreibungen auf Anlagevermögen zu entnehmen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Investitionsquote = (9.969.897,29 € + 0,00) x 100 / (282.177,63 € + 9.839.467,82 €)
= 98,50 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
90,57 %
2010
53,68 %
2011
121,17 %
2012
103,29 %
2013
98,50 %
III. Analysebereich: „Kennzahlen zur Finanzlage"
9. Anlagendeckungsgrad 2:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2" gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig finanziert sind.
Berechnung = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100
/ Anlagevermögen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO
zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital" sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben (Verbindlichkeitenspiegel). Unter der Wertgröße „Anlagevermögen" sind die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Anlagendeckungsgrad 2 = (50.988.821,50 € + 62.708.143,35 € + 36.588.475,60 €
+ [12.378.110,69 € + 24.828.865 € + 204.359,05 €]) x 100 /
341.504.525,72 € = 54,96 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
89,34 %
2010
86,26 %
2011
79,41 %
2012
75,55 %
2013
54,96 %
10. Dynamischer Verschuldungsgrad:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält.
Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus
ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und
damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die
Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen
(Entschuldungsdauer).
Berechnung = Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung)
Die Effektivverschuldung berechnet sich dabei wie folgt:
Gesamtes Fremdkapital
./. Liquide Mittel
./. kurzfristige Forderungen
= Effektive Verschuldung
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital" die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3., 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel" ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen.
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen" sind die Teilansätze der Bilanzposten nach §
41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben.
Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als
Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung)" ist der nach § 3 Abs. 2
Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Dynamischer Verschuldungsgrad = (174.765.754,48 € – 21.182,77 € - 14.923.277,10 €) / 1.951.838,54 €
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
2010
2011
2012
2013
Negativer Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Aufgrund der Tatsache, dass der Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in
den Jahren 2009 bis 2013 negativ war, ist eine Berechnung der Werte für diese Jahre nicht zielführend, da sich eine theoretische negative „Entschuldungsdauer“ errechnet.
11. Liquidität 2. Grades:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität" der Kommune.
Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch
die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können.
Berechnung = (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel" ist der Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen" ist der die Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.1 und 2.2.2 GemHVO
unter Einbeziehung der Spalte „Restlaufzeit bis zu einem Jahr" des Forderungsspiegels gemäß §
46 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten" ist der Ansatz
der Bilanzposition nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO unter Einbeziehung der Spalte „Restlaufzeit bis zu einem Jahr" zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Liquidität 2. Grades = (21.182,77 € + 14.923.277,10 €) x 100 / 116.746.361,54 € = 12,80%
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
14,55 %
2010
15,98 %
2011
11,93%
2012
25,79 %
2013
12,80 %
12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet
wird.
Berechnung = kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 / Bilanzsumme
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten" sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr gemäß Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO haben. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme" ist die Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 116.746.361,54 € x 100 / 357.507.573,66 € = 32,66 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
11,27 %
2010
15,23 %
2011
19,35%
2012
19,68 %
2013
32,66 %
13. Zinslastquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
(ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Berechnung = Finanzaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen" sind die Aufwendungen
für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan)
bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Zinslastquote = 2.873.147,55 € x 100 / 83.231.905,25 € = 3,45 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
7,25 %
2010
3,24 %
2011
4,38%
2012
3,75 %
2013
3,45 %
IV. Analysebereich: „Kennzahlen zur Ergebnisrechnung"
14. Netto-Steuerquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Netto-Steuerquote gibt an, wie groß der Anteil der gemeindlichen Steuererträge an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist.
Berechnung = (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) x 100 /
(ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit)
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge" sind die Erträge aus Steuern und
ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Dann werden noch jeweils die Gewerbesteuerumlage
und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug gebracht. Unter der
Wertgröße „Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Netto-Steuerquote = (36.065.152,10 € - 1.113.569,00 € - 1.081.753,00 €) x 100 /
(74.895.615,07 € - 1.113.569,00 € - 1.081.753,00 €) = 46,59 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
44,55 %
2010
48,38%
2011
47,22 %
2012
47,26 %
2013
46,59 %
15. Zuwendungsquote:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Berechnung = Erträge aus Zuwendungen x 100 / ordentliche Erträge
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Erträge aus Zuwendungen" sind die zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den
allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen
und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.
Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge" sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Zuwendungsquote = 10.580.171,08 € x 100 / 74.895.615,07 € = 14,13 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
17,86 %
2010
13,54 %
2011
12,92 %
2012
14,60 %
2013
14,13 %
16. Personalintensität:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl
dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal
aufgewendet wird. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im operativen Kernbereich der Gemeinde die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch die Personalaufwendungen
gebunden werden. Sie lässt damit bedingt auch eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des
Verwaltungshandelns zu.
Berechnung = Personalaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Personalaufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Personalintensität = 17.111.534,51 € x 100 / 83.231.905,25 € = 20,56 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
21,78 %
2010
20,21 %
2011
19,47 %
2012
20,43 %
2013
20,56 %
17. Sach- und Dienstleistungsintensität:
1. Erläuterung der Kennzahl:
Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß
sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Berechnung = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 / ordentliche
Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"
sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. §
38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche
Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Sach- und Dienstleistungsintensität = 12.747.832,76 € x 100 / 83.231.905,25 € = 15,32 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
14,78 %
2010
12,58 %
2011
15,67 %
2012
16,90 %
2013
15,32 %
18. Transferaufwandsquote
1. Erläuterung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen
und den ordentlichen Aufwendungen her.
Berechnung = Transferaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Transferaufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen" sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu berücksichtigen.
2. Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich:
Transferaufwandsquote = 36.269.894,55 € x 100 / 83.231.905,25 € = 43,58 %
3. Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2013
2009
33,63 %
2010
38,74 %
2011
43,86 %
2012
42,88 %
2013
43,58 %