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Sitzungsvorlage (Zurückweisung der Einwendung gegen den Haushalt 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
24.06.15, 09:22
Aktualisiert
24.06.15, 09:22
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 23.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 298/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Zurückweisung der Einwendung gegen den Haushalt 2015 Anlg.: -1StaMa II/Bet. 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Die Einwendung gegen den Haushalt 2015 betreffend die Zahlung des Betriebskostenzuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH in Höhe von 600.000 € wird zurückgewiesen. Begründung: Nach § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung für die Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich auszulegen. Innerhalb einer Frist haben Einwohner und Abgabepflichtige die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushalt vorzubringen. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Haushaltsentwurfes 2015 erfolgte mit dem Amtsblatt vom 29.05.2015. Die Frist zur Vorbringung o.g. Einwendungen wurde darin auf die Zeit vom 01.06. bis 15.06.2015 festgelegt. Mit beigefügtem Schreiben vom 05.06.2015 bringt -erstmals seit vielen Jahren- ein Einwohner eine Einwendung vor. Die Einwendung richtet sich gegen die Zahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von zur Zeit 605.000 € (Stand Entwurf, Kürzung auf 600.000 € gemäß Fraktionsanträgen) an die Brückenkopfpark Jülich gGmbH. § 80 Absatz 3 der GO NRW regelt weiterhin, dass der Rat vor Beschluss über den Haushalt in öffentlicher Sitzung über die Einwendung beschließen muss. Die Verwaltung schlägt vor, die Einwendung zurückzuweisen. Der Brückenkopfpark ist entstanden im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms Jülich’98 und der Landesgartenschau. Ziel war damals insbesondere die Inwertsetzung des historischen Bauwerks Brückenkopf und die Schaffung eines attraktiven Naherholungsangebots. So hat sich der Park auch als Naherholungsangebot und Veranstaltungsort mit überregionaler Bedeutung etabliert. Er ist wesentlicher Bestandteil der touristischen Infrastruktur der Stadt Jülich und im Innovationsraum Indeland der Innovationsregion Rheinisches Revier. Mit Blick auf den Strukturwandel der Region und die Entwicklung der Stadt Jülich ist der weitere Ausbau einer touristischen Infrastruktur unabdingbar. Der Park war Voraussetzung für die Ansiedlung des Jugendgästehauses und trägt in hohem Maße zum Erfolg der Einrichtung bei. Der Brückenkopfpark ist Imageträger für die Stadt Jülich und als nichtkommerzielles Freizeitangebot auf Zuwendungen angewiesen, dafür können Familien zu moderaten Preisen die gesamte Infrastruktur nutzen. Die in der Eingabe gemachten Angaben entsprechen in großen Teilen nicht der Realität. Die angesprochenen steigenden Besucherzahlen wären zwar wünschenswert, widersprechen jedoch den Zahlen der Buchführung. Der Park ist trotz des Angebotes des Energie-Erlebnis-Pavillons weiterhin stark von der Witterung abhängig. Somit bedeuten Freiluftveranstaltungen immer auch ein hohes finanzielles Risiko. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat versucht die Geschäftsführung den goldenen Mittelweg zwischen sicheren Pachteinnahmen bei Fremdveranstaltungen und dem geplanten Ausbau eigener Veranstaltungen zu finden. Eine Miete für Büroräume fällt nicht an, lediglich die Nebenkosten sind gemäß dem tatsächlichen Verbrauch zu zahlen. Durch die Verpachtung der Blumenhalle konnten weitere sichere Einnahmen für den Park gesichert werden, welche während der eigenen Vermarktung so nicht erzielt wurden. Die Entwicklung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig kontrolliert. Die Anregung bezüglich des Internetauftritts und des Auftritts in den sozialen Medien wurde an die Geschäftsführung weitergeleitet. In den letzten Aufsichtsratssitzungen wurde ein Konzept über die zukünftige Entwicklung des Parks eingehend diskutiert. Erste Teile sollen zeitnah umgesetzt werden. Aufgrund der engen finanziellen Rahmenbedingungen werden die Maßnahmen aber in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden. Alle Maßnahmen dienen der Attraktivierung des Parks und langfristig der Sicherung und Steigerung der Einnahmesituation. Dass die Geschäftsführung des Parks auf dem richtigen Wege zu sein scheint, mögen folgende Zahlen verdeutlichen: Seit 2001 bis dato sank der städtische Zuschuss von rund 1,2 Mio. € auf 605.000 € in 2014. Dies sind gut 50%. Trotz steigender Kosten in allen Bereichen konnte die Umsatzerlösquote (ohne städtischen Zuschuss) von 25% auf 50% gesteigert und die Fehbetragsquote von rund 42 % in 2001 auf unter 5% seit 2012 gesenkt werden. Der Park scheint auf dem richtigen Weg zu sein. Er braucht weiterhin Zeit zur Entwicklung. Mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes und dem darin abgebildeten Zuschussbeträgen soll ein planbares Umfeld zur Gesundung des Parks sichergestellt werden. Sitzungsvorlage 298/2015 Seite 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 298/2015 Seite 3