Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
12.06.15, 14:10
Aktualisiert
24.06.15, 17:02
Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 und Entlastung des Bürgermeisters) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 und Entlastung des Bürgermeisters) Sitzungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 und Entlastung des Bürgermeisters)

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 14 Az.: Amt 14 Wd Jülich, 11.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 292/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 15.06.2015 Stadtrat 25.06.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 und Entlastung des Bürgermeisters Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011 in der Fassung vom 22.08.2014. 3. Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Jülich zum 31.12.2011. Begründung: Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2009 besteht gem. § 95 Abs.1 GO NRW die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Den mit Datum vom 22.08.2014 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Jülich zum 31.12.2011 hatte der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 25.08.2014 zur Prüfung gem. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Örtliche Prüfung Gem. § 101 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW). Der Jahresabschluss und der Anhang sind gem. § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob  sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Jülich vermitteln und  die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Jahresrechnung nebst Anhang und Lagebericht vom 22.08.2014 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Über die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde ein Prüfbericht gefertigt, der allen Ratsmitgliedern der Stadt Jülich in elektronischer Form zugeleitet wird. Bestätigungsvermerk Die örtliche Rechnungsprüfung hat gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein eingeschränktes Testat erteilt. Gem. § 101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Dieser Bestätigungsvermerk wird der Originaldokumentation des Jahresabschlusses beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 über den Prüfbericht beraten. Die Unterzeichnung des eingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Vorsitzenden ist im Anschluss erfolgt. Feststellung des Abschlusses und Entlastung des Bürgermeisters Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensermittlung, die Bewertung und den Ansatz in der Jahresrechnung anzusehen. Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt der Jahresabschluss als endgültig abgeschlossen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 292/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 292/2015 Seite 3