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Kommune
Jülich
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Datum
25.06.2015
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21.05.15, 17:02
Aktualisiert
21.05.15, 17:02
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Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Februar 2015
Erläuterung
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Einleitung
2
1.1
Beschreibung der Planung
2
1.2
Gesetzliche Grundlage
2
1.3
Arbeitsmethoden
3
2.
Ausgangssituation / Bestandserfassung
4
2.1
Planerische Vorgaben
4
2.2
Naturräumliche Einheit
4
2.3
Klima
4
2.4
Boden
4
2.5
Wasser
4
2.6
Relief
5
2.7
Potentielle natürliche Vegetation
5
2.8
Reale Vegetation
5
2.9
Fauna
5
2.10
Landschaftsbild
6
2.11
Schutzgebiete
6
3.
Eingriffsproblematik
7
3.1
Auswirkung und Bewertung der Eingriffe
7
3.2
Zusammenfassende Betrachtung der Eingriffe
8
4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
8
4.1
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
8
4.2
Ausgleichsmaßnahmen
9
5.
Bilanzierung
10
5.1
Flächenbilanz
10
5.2
Ökologische Bilanz
10
5.3
Eingriffsbilanzierung
11
Anlage
Artenschutzprüfung Stufe 1
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 27.10.2014
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
E-Mail: ing.buero-behler@t-online.de
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Bebauungsplan Jülich Nr. 79, 6.Änderung „Königskamp II“
Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.
Einleitung
1.1
Beschreibung der Planung
Februar 2015
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich Nr. 79, 6. Änderung "Königskamp II" beschlossen.
Ziel der Änderung ist es, den Bau eines Gebäudes des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt (DLR), in dem ein modularer Hochleistungsstrahler entwickelt
und gebaut werden soll, zu ermöglichen.
Das Plangebiet befindet sich am Süd-Ost-Rand des Baugebietes „Königskamp II“ in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Technologiezentrum Jülich.
Im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde das
Plangebiet auf die jetzt dargestellte Fläche verkleinert.
Es erstreckt sich über Teile der Flurstücke 548 und 490 in der Gemarkung Jülich, Flur
54.
Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 4.246 m²; unter Berücksichtigung
der Verkehrsfläche von 239 m² und der Maßnahmenflächen von 1.835 m² verbleibt ein
Anteil Gewerbefläche in der Größenordnung von 2.172 m².
1.2
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen (LG-NW) in
ihren letztgültigen Fassungen.
Nach § 1 (5) BauGB sollen „die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und
eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für
den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und
Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“
Ingenieurbüro N. Behler * Ulhausgasse 17 * 52379 Langerwehe * Tel.: 02423 - 94200 * Fax.: 942020
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Bei der Aufstellung der Bauleitpläne ist insbesondere zu berücksichtigen:
Gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB:
„Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Umweltpflege (…)“
Gemäß § 1a (3) BauGB ist in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB auch zu berücksichtigen:
„Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in
seinen in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung des
Bundesnaturschutzgesetzes).“
Da ein Ausgleich im Geltungsbereich nicht möglich ist, zielt der Ausgleich für die zusätzlichen Maßnahmen auf eine Kompensation des Eingriffs durch eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme aus dem Flächenpool der Stadt Jülich.
Der vorliegende landschaftspflegerische Begleitplan dient dazu, das gemeindliche Vorhaben darzustellen und den Eingriff in Natur und Landschaft quantitativ und qualitativ
festzustellen.
1.3
Arbeitsmethode
Ausgangssituation für die Betrachtung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes
Jülich Nr. 79, 6. Änderung, "Königskamp II".
In der folgenden Übersicht sind die Festsetzungen gemäß § 9 BauGB im Sinne von
Vermeidungsmaßnahmen aufgeführt:
Nr. 1
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung
Nr. 2
Die (…) überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen
Nr. 20
Die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
Für den betroffenen Planungsraum wird die ökologische Funktionsfähigkeit für Natur
und Landschaft anhand dieser Festsetzungen mit dem Ausgangszustand des Untersuchungsraumes verglichen und die Schwere einer möglichen Beeinträchtigung ermittelt.
Hieraus werden die notwendigen Kompensationsmaßnahmen abgeleitet.
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2.
Ausgangssituation/Bestandserfassung
2.1
Planerische Vorgaben
Februar 2015
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist das Plangebiet als
„Gewerbliche Baufläche“ aus.
Im Ursprungsplan „Königskamp II“ waren die Flächen jenseits der Rudolf-SchultenStraße als Maßnahmenflächen A1 und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesen.
2.2
Naturräumliche Einheit
Der zu betrachtende Landschaftsteil zählt naturräumlich gesehen zur Jülicher Börde,
einer Haupteinheit der Niederrheinischen Bucht.
2.3
Klima
Die Region ist geprägt durch ein gemäßigtes, atlantisches Klima mit milden Wintern
und mäßig warmen Sommern.
Folgende Wetterdaten liegen für den Untersuchungsraum vor:
mittlere Lufttemperatur/a
8-9°C
Mittlere Niederschläge/a
800 - 850 mm
mittlere Zahl der Frosttage/a
< 80
mittlere Zahl der Eistage/a
< 20
mittlere Zahl der Schneetage/a
vorherrschende Windrichtung:
2.4
20-30
West/Südwest
Boden
Im Plangebiet befindet sich unter der Oberbodenschicht (Mutterboden) eine TallehmSchicht. Unterhalb dieser Schichten folgt Rurschotter.
Altlastverdachtsflächen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.
2.5
Wasser
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Die Grundwasserspiegel im Plangebiet liegt derzeit ca. 1,50 m unterhalb der Geländeoberfläche, bei Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen im Rahmen der Braunkohle-
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tagebaue ist langfristig von einem Grundwasserspiegel von ca. 1,00 m unterhalb der
Geländeoberfläche auszugehen.
2.6
Relief
Die Topographie des Geländes ist eben.
2.7
Potentielle natürliche Vegetation
Die potentielle natürliche Vegetation ist abhängig von den vorherrschenden standörtlichen Verhältnissen, die von Boden-, Wasser- und Klimabedingungen bestimmt werden.
In dem durch die Planung betroffenen Bereich ist der artenreiche SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald als potentielle natürliche Waldgesellschaft ausgewiesen.
2.8
Reale Vegetation
Die Flächen des Plangebietes werden zur Zeit folgendermaßen genutzt:
- Straßenverkehrsfläche
- artenreiche Mähwiese
Der Nachweis der bestehenden Versiegelung und Vegetation sowie der Zustand gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in der Eingriffsbilanzierung gegenübergestellt.
2.9
Fauna
Zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange wurde die Artenschutzprüfung Stufe 1
durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr durchgeführt (siehe Anlage).
Zusammenfassend wurde festgehalten dass aufgrund der gestörten Lage, bedingt
durch die Nähe zum Technologiezentrum und weiterer Gewerbebetriebe sowie den
über die Fläche verlaufenden Stromfreileitungen das Vorkommen geschützter Arten
sehr unwahrscheinlich ist. Im Umfeld sind ausreichend störungsarme Bereiche als
Ausweichmöglichkeiten vorhanden.
Für die untersuchten Vogelarten sind „erhebliche Störungen“ mit Populationsrelevanz
(§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) sowie „Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestät-
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ten“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) nicht anzunehmen.
Ein Hinweis auf § 64 LG NRW bezüglich Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten sowie
die Möglichkeit einer Befreiung gem. § 69 LG NRW wird in den Bebauungsplan übernommen und ist bei der konkreten Planung zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf eine mögliche Störung von Fledermäusen sind vor allem lichtinduzierte
Wirkungen auf im Wald quartierende Arten mit hoher Lichtempfindlichkeit denkbar.
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass zur Vermeidung von Störungswirkungen von
im Wald quartierenden Fledermäusen auf eine nächtliche Beleuchtung des Geländes
im Südosten verzichtet wird. Die verbleibenden Lichtkegel der nächtlichen Beleuchtungen müssen gegen den Wald nachhaltig abgeschirmt werden. Dies gilt auch für beleuchtete Werbeanlagen.
2.10 Landschaftsbild
Das Plangebiet stellt sich bisher als unbebaute Wiesenfläche zwischen dem Technologiezentrum und dem Gehölzstreifen entlang des Grabens auf Flurstück 491 bzw. dem
Waldsaum des Stetternicher Waldes dar. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite
befindet sich ein gewerbegebietstypischer Betrieb mit ausgedehnten Hallenbauten und
großflächiger Versiegelung der Freiflächen.
Im Plangebiet Königskamp wird dieser typischen Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil ein verzweigtes Netz an Grünstrukturen entgegengestellt, die eine Verbindung zum angrenzenden Waldgebiet bzw. zur offenen Feldflur
schaffen.
2.11 Schutzgebiete
Das Plangebiet grenzt im Osten an das Naturschutzgebiet Langenbroich-Stetternicher
Wald (BK 5004-0006). Waldrand-typische Gehölzstrukturen erstrechen sich bis in das
Plangebiet.
Das Plangebiet war im Ursprungsplan „Königskamp II“ als Maßnahmenflächen A1
und A2 (artenreiche Mähwiese) ausgewiesen.
Durch die im Bebauungsplan vorgegebenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird der Bereiche der artenreichen Mähwiese gesichert.
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3.
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Eingriffsproblematik
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1a, Baugesetzbuch (BauGB) die
umweltschützenden Belange in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen.
Dazu gehören auch Entscheidungen über die Vermeidung und den Ausgleich der zu
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sowie Darstellungen und Festsetzungen nach §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches, die dazu dienen, die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes auf den Grundstücksflächen,
auf denen Eingriffe zu erwarten sind, oder im sonstigen Geltungsbereich des Bauleitplanes, auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern.
Gemäß § 4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Veränderung der Gestalt
oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder
das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch die Realisierung des Bebauungsplanes wirken sich wie folgt aus:
•
zusätzliche Versiegelung lebenden Bodens
•
Wegfall von Ausgleichsflächen des Ursprungsplanes „Königskamp II“ innerhalb
des Plangebietes (Erfordernis externer Kompensation)
Diese Beeinträchtigungen gilt es festzustellen und zu bewerten, da hieraus die landschaftspflegerischen Begleit- und Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch
den Vergleich der vorhandenen Nutzung mit der durch die Bebauungsplanfestsetzung
angestrebten wird ermittelt, ob die Situation von Natur und Landschaft im Plangebiet
zusätzlich beeinträchtigt wird.
3.1
Auswirkung und Bewertung der Eingriffe
Ziel von Minimierungsmaßnahmen ist die Reduzierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen auf das unbedingt notwendige Maß. Ein erster Schritt zur Eingriffsminimierung galt daher der Auswahl des Standortes.
Das Gewerbegebiet „Königskamp“ ist geprägt von Gewerbebebauung mit hohem Bebauungs-/ Versiegelungsanteil. Neben klassischen Gewerbebetrieben haben sich auch
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (Technologiezentrum Jülich, Solarthermi-
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sches Versuchskraftwerk des DLR) angesiedelt. Synergieeffekte zwischen diesen Einrichtungen und auch durch die Nähe zum Forschungszentrum sollen genutzt werden.
Daher bietet sich die Fläche in unmittelbarer Nähe zum Technologiezentrum Jülich an.
Dazu wird ein Teil der bestehenden Ausgleichsfläche, die bereits jetzt aufgrund der
benachbarten Gewerbebetriebe, den über die Fläche verlaufenden Stromfreileitungen
und ihrer geringen Größe keine hohe Wertigkeit als Lebensraum für Tiere darstellt, in
eine Gewerbegebiets-Fläche umgewandelt.
Teile der Mähwiese bleiben erhalten.
Gemäß § 9 Nr. 1 BauGB wird die bauliche Nutzung im Geltungsbereich als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Durch diese Ausweisung wird die Grundlage für eine zusätzliche
Versiegelung von Boden geschaffen. Der Boden verliert hier seine Funktion als Speicher, Filter und Puffer von Niederschlagswasser. Darüber hinaus geht der Boden als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren.
3.2
Zusammenfassende Bewertung der Eingriffe
Als nachhaltig und vorerst irreversibler Eingriff ist die Inanspruchnahme einer bisher
unbebauten Fläche zur Entwicklung eines „Gewerbegebietes“ zu werten.
Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die
"Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für
Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen.
Nach der ökologischen Bilanz ergibt sich ein Kompensationsdefizit von - 14.375 Einheiten.
4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Erster Schritt jeder landschaftspflegerischen Begleitplanung ist der Vergleich der Planung mit den Gegebenheiten vor Ort zur Überprüfung der Maßnahme auf Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen.
4.1
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Mit Übernahme der Baufluchten des Gebäudebestandes „Technologiezentrum Jülich“
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und Nutzung der Erschließung über das Areal des Technologiezentrums kann die artenreiche Mähwiese unterhalb der Stromfreileitungen sowie bis zum Wald von einer
Bebauung freigehalten werden.
Ein Hinweis auf § 64 LG NRW bezüglich Nist-, Brut-,Wohn- und Zufluchtstätten sowie
die Möglichkeit einer Befreiung gem. § 69 LG NRW wird in den Bebauungsplan übernommen und ist bei der konkreten Planung zu berücksichtigen.
Ferner wird festgesetzt, dass zur Vermeidung von Störungswirkungen von im Wald
quartierenden Fledermäusen auf eine nächtliche Beleuchtung des Geländes im Südosten verzichtet wird. Die verbleibenden Lichtkegel der nächtlichen Beleuchtungen müssen gegen den Wald nachhaltig abgeschirmt werden. Dies gilt auch für beleuchtete
Werbeanlagen.
In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz
des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann
durch Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet mit entsprechenden
Schutzvorkehrungen deutlich gemindert werden.
Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf die getroffenen Festsetzungen im Plangebiet nicht möglich.
4.2
Ausgleichsmaßnahmen
Ein vollständiger Ausgleich kann innerhalb des Plangebietes nicht erfolgen. Das Kompensationsdefizit wird über eine externe Kompensationsfläche/-maßnahme aus dem
Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.
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5.
Bilanzierung
5.1
Flächenbilanz
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Die Versiegelung des Bodens muß in dem vorliegenden Fall als gravierend eingestuft
werden, nicht zuletzt deshalb, weil Sie auf nicht absehbare Zeit unwiederbringlich und
dauerhaft ist.
Biotoptyp
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Artenreiche Mähwiese
Intensivrasen
Gesamtfläche Bebauungsplangebiet
5.2
Bestand
Planung
Differenz
Fläche in m²
Fläche in m²
in m²
239
1.977
+
1.738
4.007
1.835
-
2.172
0
434
+
434
4.246
4.246
0
Ökologische Bilanz
Die nicht zu vermeidenden Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit der Bebauung des
Plangebietes einhergehen, sollen nach § 1a BauGB ausgeglichen werden.
Zur Ermittlung der qualitativen Veränderung innerhalb des Plangebietes wurde auf die
"Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung" der Landesanstalt für
Ökologie, Bodenordnung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen.
Wie der nachstehenden Eingriffbilanzierung zu entnehmen ist, wird die Gesamtbilanz
mit einem negativen Flächenwert von - 14.375 ökologischen Einheiten abgeschlossen.
Diese Eingriffsfolgen können innerhalb des Bebauungsplanes nicht ausgeglichen werden, so dass das Kompensationsdefizit über eine externe Kompensationsfläche/maßnahme aus dem Flächenpool der Stadt Jülich über einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag abgesichert wird.
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5.3
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Eingriffsbilanzierung
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
1
2
3
4
5
6
Teilfläche
Nr.
Code
(siehe
Biotoptyp
Flächen-
entsprechend
anteil
Biotoptypenwertliste
%
Fläche
Grundwert
m²
A
Gesamtkorrekturfaktor
Plan)
1
8
Einzel-
Gesamt-
flächen-
wert
wert
(Sp 5 x
(Sp 4 x
Sp 6)
Sp 7)
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
1.1
3
7
Versiegelte Fläche (Straße)
100 %
239 m²
100 %
239 m²
0
1
0
0
Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzflächen
3.5
Artenreiche Mähwiesen*
100 %
4.007 m²
100 %
4.007 m²
Gesamtfläche des Geltungsbereiches
7
4.246 m²
1
7
28.049
Gesamtflächenwert A
28.049
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes
1
2
3
4
5
6
Teilfläche
Nr.
Code
(siehe
Biotoptyp
Flächen-
entsprechend
anteil
Biotoptypenwertliste
%
Fläche
Grundwert
m²
A
Gesamtkorrekturfaktor
Plan)
1
3
7
Gesamtwert
(Sp 5 x
Sp 6)
8
Einzelflächenwert
(Sp 4 x
Sp 7)
Versiegelte oder teilversiegelte Fläche
100 %
1.977 m²
1.1
Versiegelte Fläche
12 %
239 m²
1.2
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung
88 %
1.738 m²
0
1
0
0,5
1
0,5
0
869
Landwirtschaftliche Flächen, halbnatürliche Kulturbiotope und gartenbauliche Nutzflächen
100 %
1.835 m²
3.5
Artenreiche Mähwiesen*
75 %
1.381 m²
7
1
7
9667
3.5
Artenreiche Mähwiesen**
25 %
454 m²
5
1
5
2.270
100 %
434 m²
100 %
434 m²
2
1
2
868
4
Grünflächen
4.5
Intensivrasen
Gesamtfläche des Geltungsbereiches
4.246 m² Gesamtflächenwert B
(Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
C. Gesamtbilanz
13.674
- 14.375
*
Da die beanspruchte Fläche eine Maßnahmenfläche des Ursprungsplanes darstellt, die als artenreiche Mähwiese auszugestalten war, wird sie in den Bereichen, in denen sie erhalten wird, mit der höchsten Wertigkeit angesetzt.
**
Im Bereich der Versickerungsanlage erfolgt eine Neueinsaat. Hier wird die niedrigere Wertigkeit angesetzt.
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