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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
867 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
21.05.15, 17:02
Aktualisiert
21.05.15, 17:02
Sitzungsvorlage (Anlage 3)

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Inhalt der Datei

W eg Legende I Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Pa Pfl rkpla as ter tz Textliche Festsetzungen GE Asphalt W ie se 2,4 Pla tte n 0,8 IV tz pla rk ter Pa flas P Bauweise, Baulinien, Baugrenzen e ies W z lat rkp er Pa last Pf W al d P Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen # 2,0 - Wege und Zufahrten, - Einfriedungen Wald Parkplatz GE 2,4 0,8 IV P Parkplatz Pflaster zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft # 3,0 II Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Werbeanlagen / Beleuchtung P Parkplatz Werbeanlagen. des Bebauungsplanes Anlage zu den Textlichen Festsetzungen Holz Pflaster Parkplatz Acer pseudoplatanus Prunus avium Aesculus hippo-castanum Quercus robur Sorbus aucuparia Carpinus betulus Tilia cordata Fraxinus excelsior Hinweise Berg-Ahorn Vogel-Kirsche Stiel-Eiche Eberesche Hainbuche Winter-Linde Esche Hinweise nach dem 1.1.1996 erstmalig bebaut, befestigt oder versiegelt werden, versickert, verrieselt oder ortsnah in Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) wurde festgestellt, dass im gesamten Plangebiet ein mehrperiodischer Fundplatz vorliegt. Vorschriften zu beachten. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen, und es Sicherheitsabstand zum Wald: Bebauungsplan Gem. Erlass v. 09.08.2003 des MUNLV ist der Gem.Rd.Erl.d.IM u. d. MELF vom Zulassung von Vorhaben " (SMBL.NRW.2312), nicht mehr anzuwenden. In dem nicht mehr anzuwendenden Erlass vom 18.07.1975 waren Abstandsregelung (35 m Abstand) sowohl Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) Bei einer Bebauung unter einem Mindestabstand (weniger als 35 m) wird auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die durch entstehen kann. : Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. . Da ein Sicherheitsabstand zu dem nahegelegenen WAld nicht eingehalten wird, ist der Antragsteller auf die Gefahren hinzuweisen. Eine vertragliche Vereinbarung (Grundbucheintragung) zwischen dem Antragsteller und Anlage 3 zur Vorlagen-Nr.: 254 / 2015 M 1:1000 Februar 2015