Daten
Kommune
Jülich
Größe
46 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
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Amt für Schule, Bildung und Sport
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Auskunft
Lucia Breuer
Telefon-Durchwahl
02421/22-2816
eMail
l.breuer@kreis-dueren.de
An die
Bürgermeister der ka Kommunen
(außer Nideggen)
Zimmer-Nr.
709 (Haus B)
Fax
02421/22-2023
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Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
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40/2
Datum
24. Juni 2015
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Sehr geehrte Herren Bürgermeister,
unter Bezugnahme auf den bisher in vorstehender Angelegenheit geführten Schriftverkehr
sende ich die beigefügte Beschlussfassung des Rates der Stadt Nideggen vom
23.06.2015 zum Förderschulzweckverbandes zu Ihrer Kenntnis.
Laut Mitteilung der Stadt Nideggen wurde der Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt, der Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen wurde mehrheitlich
beschlossen.
Bisher wurde davon ausgegangen und dementsprechend auch die Satzung vorbereitet,
dass alle ka Kommunen dem Zweckverband beitreten. So liegen zwischenzeitlich auch die
entsprechend gefassten Beschlüsse aller weiteren 14 ka Kommunen sowie des Kreises
Düren vor.
Da die Stadt Nideggen dem Zweckverband nicht beitritt, sondern eine Regelung mit einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schaffen will, wurde bei der Bezirksregierung Köln hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Genehmigungsfähigkeit der Satzung und entsprechenden Gründung des Zweckverbandes angefragt.
Nach dortiger mit der oberen Kommunalaufsicht abgestimmten Rückmeldung war die Intention der Beschlüsse und des gesamten Konstruktes zwar, dass alle Kommunen mitmachen, aber es wäre von dort aus nicht vertretbar eine Genehmigung zu versagen, wenn
alle übrigen Kommunen den Zweckverband trotzdem gründen wollen. Der Wortlaut der
Beschlüsse ist hier nicht so eindeutig.
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52351 Düren
-2-
Auf jeden Fall erforderlich ist aber, von allen Kommunen (Bürgermeistern/Landrat) eine
Erklärung zu verlangen, dass auch ohne Nideggen der Zweckverband gegründet und die
Satzung dahingehend geändert veröffentlicht werden soll. Dieses Schreiben sollten Sie
zudem an alle Fraktionen Ihres Rates schickten, damit die Politik kurzfristig die Möglichkeit
hätte, anders zu entscheiden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Nideggen kann erst nach Gründung des neuen
Zweckverbandes mit diesem als Schulträger beschlossen werden. Auch Nideggen braucht
hierfür noch einen konkreteren Beschluss, dies würde die Bezirksregierung Köln der Stadt
noch mitteilen.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und mit Blick auf die geplante
Gründung des Förderschulzweckverbandes zum 01.08.2015 bitte ich in Anbetracht der
beginnenden Sommerferien um Übersendung der v.g. Erklärung und Information Ihrer
Fraktionen möglichst in dieser Woche, spätestens bis zum 29.06.2015. Die Erklärung kann
gerne auf dem als Anlage beigefügten Vordruck gesandt werden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Spelthahn