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Sitzungsvorlage (Anlage 2 BM Erklärung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
46 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Sitzungsvorlage (Anlage 2 BM Erklärung) Sitzungsvorlage (Anlage 2 BM Erklärung)

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Inhalt der Datei

Der Landrat Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Amt für Schule, Bildung und Sport Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Auskunft Lucia Breuer Telefon-Durchwahl 02421/22-2816 eMail l.breuer@kreis-dueren.de An die Bürgermeister der ka Kommunen (außer Nideggen) Zimmer-Nr. 709 (Haus B) Fax 02421/22-2023 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 40/2 Datum 24. Juni 2015 Förderschulzweckverband im Kreis Düren Sehr geehrte Herren Bürgermeister, unter Bezugnahme auf den bisher in vorstehender Angelegenheit geführten Schriftverkehr sende ich die beigefügte Beschlussfassung des Rates der Stadt Nideggen vom 23.06.2015 zum Förderschulzweckverbandes zu Ihrer Kenntnis. Laut Mitteilung der Stadt Nideggen wurde der Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt, der Antrag der Fraktion Menschen für Nideggen wurde mehrheitlich beschlossen. Bisher wurde davon ausgegangen und dementsprechend auch die Satzung vorbereitet, dass alle ka Kommunen dem Zweckverband beitreten. So liegen zwischenzeitlich auch die entsprechend gefassten Beschlüsse aller weiteren 14 ka Kommunen sowie des Kreises Düren vor. Da die Stadt Nideggen dem Zweckverband nicht beitritt, sondern eine Regelung mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schaffen will, wurde bei der Bezirksregierung Köln hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Genehmigungsfähigkeit der Satzung und entsprechenden Gründung des Zweckverbandes angefragt. Nach dortiger mit der oberen Kommunalaufsicht abgestimmten Rückmeldung war die Intention der Beschlüsse und des gesamten Konstruktes zwar, dass alle Kommunen mitmachen, aber es wäre von dort aus nicht vertretbar eine Genehmigung zu versagen, wenn alle übrigen Kommunen den Zweckverband trotzdem gründen wollen. Der Wortlaut der Beschlüsse ist hier nicht so eindeutig. Bankverbindung: Telefonzentrale: Web & Social Media Paketanschrift: Sparkasse Düren IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX Postbank Köln IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF (02421) 220 www.kreis-dueren.de facebook.com/kreisdueren twitter.com/kreisdueren Bismarckstraße 16 52351 Düren -2- Auf jeden Fall erforderlich ist aber, von allen Kommunen (Bürgermeistern/Landrat) eine Erklärung zu verlangen, dass auch ohne Nideggen der Zweckverband gegründet und die Satzung dahingehend geändert veröffentlicht werden soll. Dieses Schreiben sollten Sie zudem an alle Fraktionen Ihres Rates schickten, damit die Politik kurzfristig die Möglichkeit hätte, anders zu entscheiden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Nideggen kann erst nach Gründung des neuen Zweckverbandes mit diesem als Schulträger beschlossen werden. Auch Nideggen braucht hierfür noch einen konkreteren Beschluss, dies würde die Bezirksregierung Köln der Stadt noch mitteilen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und mit Blick auf die geplante Gründung des Förderschulzweckverbandes zum 01.08.2015 bitte ich in Anbetracht der beginnenden Sommerferien um Übersendung der v.g. Erklärung und Information Ihrer Fraktionen möglichst in dieser Woche, spätestens bis zum 29.06.2015. Die Erklärung kann gerne auf dem als Anlage beigefügten Vordruck gesandt werden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Spelthahn