Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 23.06.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 296/2015 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2015
TOP
Ergebnisse
Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2015 einschließlich der Anlagen
und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2015
einschließlich der Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Begründung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Haushalt 2015 und die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 abschließend beraten.
Wie in der ursprünglichen Vorlage angekündigt, sind die sich aus den Beratungen ergebenden Änderungen in einer Änderungsliste zusammengefasst, die beigefügt ist. Neben Änderungen aus den
Fraktionsanträgen in der letzten Sitzung (orange unterlegt) enthält die Liste noch zusätzliche Positionen der Verwaltung (hellbau unterlegt).
Dabei handelt es sich zum einen um Aufwendungen für den Austausch von öffentlichen Papierkörben in der Innenstadt.
Zum anderen sind die anfallenden Erträge und Betriebsaufwendungen der Containerlösung für die
zusätzlich benötigten Kindergartenplätze eingeflossen (siehe hierzu auch gesonderte Vorlage).
Auf der Grundlage der Fraktionsanträge hat sich gegenüber dem Entwurf der Veraltung eine Verbesserung in Höhe von 1,861 Millionen € ergeben. Auf dieser Grundlage wurden die Steuersätze für
das Jahr 2015 neu berechnet. Danach ergeben sich für 2015 die folgenden Hebesätze:
Grundsteuer A: 2014 = 265 %, Haushaltsentwurf 2015 = 310 %, jetzt möglich für 2015 = 297 %
Grundsteuer B: 2014 = 480 %, Haushaltsentwurf 2015 = 560 %, jetzt möglich für 2015 = 517 %
Gewerbesteuer: 2014 = 460 %, Haushaltsentwurf 2015 = 540 %, jetzt möglich für 2015 = 497 %
Dabei ist die Verbesserung „gleichmäßig“ insbesondere auf die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer verteilt. Eine Neufassung der Haushaltssatzung basierend auf den Änderungen und den neuen
Steuersätzen ist ebenfalls beigefügt.
Die im Haupt- und Finanzausschuss geforderte Neuberechnung der Personalaufwendungen auf der
Grundlage des Tarifabschlusses ist erstellt worden. Danach ergeben sich in 2015 durch Langzeiterkrankungen Einsparungen in Höhe von rund 40.000 €, durch die geringere Tarifsteigerung errechnet
sich eine Einsparung in Höhe von rund 120.000 € (angesetzt war eine Steigerung von 2,4 % ganzjährig, tatsächlich zu zahlen sind +2,1 % ab 01.03. für die tariflich Beschäftigten bzw. ab 01.06. für
die Beamten). Im Gegenzug ist aber durch den Schlichterspruch im Bereich der Kindertagesstätten
eine Steigerung von durchschnittlich 3,3 % zu erwarten. Das beduetet Mehraufwendungen in Höhe
von rund 110.000 €. Außerdem sind verschiedene Beschäftigte, hier insbesondere die Leiterinnen,
neu einzugruppieren, wodurch weitere zusätzliche Aufwendungen entstehen, die aber derzeit nicht
exakt beziffert werden können. Daher wird vorgeschlagen, die Ansätze für die Personalaufwendungen gegenüber dem Haushaltsentwurf nicht zu verändern.
Aufgrund der Änderungsliste müssen die Steuersätze 2020 bis 2023 gegenüber dem Haushaltsentwurf leicht erhöht werden (+ 3-%-Punkte). Auch hierzu ist eine Übersicht beigefügt.Die Festlegung
der Steuersätze 2016 bis 2023 ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Über deren endgültige Höhe wird aber (wie schon jetzt in 2015) in jedem Jahr mit dem Haushalt neu zu beschliessen sein.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 296/2015 1. Ergänzung
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