Daten
Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Jülich
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
73.803.380 Euro
90.470.010 Euro
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
69.150.430 Euro
79.824.310 Euro
5.569.100 Euro
6.994.800 Euro
§2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf
3.832.100 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf
16.666.630 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
110.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt
1.
1.1.
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
Hebesatz 297 %
1.2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Hebesatz 517 %
2.
Gewerbesteuer
Hebesatz 497 %
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.
Jülich, den
Stommel
Bürgermeister