Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Haushaltssatzung 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
26 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Sitzungsvorlage (Haushaltssatzung 2015) Sitzungsvorlage (Haushaltssatzung 2015) Sitzungsvorlage (Haushaltssatzung 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 73.803.380 Euro 90.470.010 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 69.150.430 Euro 79.824.310 Euro 5.569.100 Euro 6.994.800 Euro §2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.832.100 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 16.666.630 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 110.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf Hebesatz 297 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Hebesatz 517 % 2. Gewerbesteuer Hebesatz 497 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. Jülich, den Stommel Bürgermeister