Daten
Kommune
Jülich
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118 kB
Erstellt
16.07.15, 10:01
Aktualisiert
16.07.15, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me
Jülich, 13.07.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 282/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
30.07.2015
TOP
Ergebnisse
Unterrichtung über die Aufgaben / Besonderheiten des Wahlausschusses
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Auf den Wahlausschuss finden die Allgemeinen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts mit
der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet. Zu jeder Sitzung des Wahlausschusses ist die Öffentlichkeit zuzulassen. Die Öffentlichkeit ist
hierüber durch eine öffentliche Bekanntmachung in vereinfachter Form zu informieren.
§ 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes bestimmt ferner, dass der Wahlausschuss ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist und dass bei Stimmengleichheit die
Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind in § 2 der KWahlO wie folgt festgelegt:
1.
Das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz),
2.
über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn
die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz),
3.
über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz)
sowie
4.
das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 282/2015
x
nein
nein
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