Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Unterrichtung über die Aufgaben / Besonderheiten des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Erstellt
16.07.15, 10:01
Aktualisiert
16.07.15, 10:01
Sitzungsvorlage (Unterrichtung über die Aufgaben / Besonderheiten des Wahlausschusses) Sitzungsvorlage (Unterrichtung über die Aufgaben / Besonderheiten des Wahlausschusses)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me Jülich, 13.07.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 282/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 30.07.2015 TOP Ergebnisse Unterrichtung über die Aufgaben / Besonderheiten des Wahlausschusses Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Auf den Wahlausschuss finden die Allgemeinen Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet. Zu jeder Sitzung des Wahlausschusses ist die Öffentlichkeit zuzulassen. Die Öffentlichkeit ist hierüber durch eine öffentliche Bekanntmachung in vereinfachter Form zu informieren. § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes bestimmt ferner, dass der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist und dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt. Die Aufgaben des Wahlausschusses sind in § 2 der KWahlO wie folgt festgelegt: 1. Das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz), 2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz), 3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz) sowie 4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 282/2015 x nein nein Seite 2