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Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
171 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 15:43
Aktualisiert
25.06.15, 15:43
Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich) Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich) Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich) Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich) Sitzungsvorlage (Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Amt 56/Es Jülich, 25.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 267/2015 2. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Schaffung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Jülich Anlg.: 2 III V 20/22 65 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Standort Portugiesisches Zentrum wird für die Aufstellung von mobilen Einheiten nicht weiter verfolgt. 2. Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der neuen Kindertageseinrichtung wird ein Provisorium geschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Kreis und GIS eine abschließende Lösung auszuarbeiten. 3. Der Standort für die neue Kindertageseinrichtung ist noch abschließend festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Gespräche mit Kreis und GIS zu führen. Optionen sind das Gelände der ehem. Fachhochschule und das Gelände ehem. Kreisbahnhof. 4. Die für die Unterbringung zusätzlicher Kinder benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 54.660 T € werden wie aufgeführt im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt. Begründung: In der Sitzung des Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport vom 1.06.2015, bekräftigt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.06.2015, wurde die Verwaltung beauftragt, für die Übergangszeit bis zu drei mobile Einheiten am Standort Ehem. Jugendverkehrsschule aufzustellen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zudem darum, den Standort Alte Schirmerschule in der Düsseldorfer Straße für die vorübergehende Unterbringung einer Kindertageseinrichtung zu prüfen. Zwischenzeitlich wurde bei den unversorgten Familien eine Abfrage durchgeführt, um den aktuellen Bedarf für die Betreuung in einer Übergangslösung zu ermitteln. 61 Familien wurden angeschrieben. 25 Familien haben Bedarf für die Notgruppe angemeldet, 16 Familien haben kurzfristige Zusagen aus Einrichtungen erhalten, 6 Familien sind aufgrund der Zeitknappheit auf Alternativen ausgewichen (z.B. Verlängerung der Erziehungszeit) und möchten das Angebot zum Kindergartenjahr 2016/17 in Anspruch nehmen und 14 Familien haben auf das Anschreiben nicht reagiert. Bei 25 unterzubringenden Kindern (mehrheitlich im Alter U3) in einer Noteinrichtung ist die Bildung von zwei Betreuungsgruppen erforderlich. Der spätere Neubau einer Einrichtung soll, wie bereits dargelegt, für drei Gruppen ausgelegt werden. Standort Alte Schirmerschule, Düsseldorfer Straße Die Alte Schirmerschule wurde dahingehend untersucht, ob eine provisorische Unterbringung für eine dreigruppige Kindertageseinrichtung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich ist. Hierzu liegen vom beauftragten Architekturbüro eine Stellungnahme, eine erste Kostenschätzung sowie Planunterlagen vor. Diese sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt. Der vorliegende Bericht legt im Wesentlichen dar, dass eine Unterbringung grundsätzlich möglich ist. Bis auf den Mehrzweckraum könnten alle wesentlichen Raumfunktionen im Erdgeschoss untergebracht werden. Die baulichen Maßnahmen und damit verbundenen Kosten sind jedoch erheblich. Sie werden gem. vorliegender Kostenschätzung auf rund 540 T € brutto einschl. Nebenkosten veranschlagt. Als kostenintensive Maßnahmen, die sich aus dem vorliegenden Bericht ergeben, sind folgende Einzelgewerke herauszustellen: - völlig neue Sanitäranlagen - Kompletterneuerung von Beleuchtungsanlagen (vorh. Unterverteilung sowie Installationen müssen noch überprüft werden) - Erneuerung Bodenbeläge - Einbau von Akustikdecken - Brandschutz Um eine Baugenehmigung für eine provisorische dreigruppige Kindertageseinrichtung zu erwirken, ist die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes Voraussetzung. Aus dem Brandschutzkonzept werden Maßnahmen, wie Brandmeldeanlage, Brandschutztüren, ggf. F90 Abschottungen von Leitungs- und Rohrdurchführungen zwingend durchzuführen sein. Die hier benannten Kosten i.H.v. rund 540 T € sind eine erste Grobkostenschätzung. Da es sich um eine umfangreiche Maßnahme im Bestand handelt, sind Abweichungen von der Kostenschätzung i.H.v. 20 bis 25 % möglich. Für die Umsetzung einer solchen Maßnahme, d.h. Planung, Genehmigungsverfahren, Ausschreibungen und Ausführungen sind mind. 12 Monate anzusetzen. Am 22.06.2015 wurde eine Besichtigung dieser Räumlichkeiten mit einer Vertreterin des Kreisjugendamtes und einem Vertreter der GIS/Kreis Düren durchgeführt. Von beiden Seiten herrschte Einigkeit, dass für ein Provisorium die Vielzahl der durchzuführenden Arbeiten, die damit verbundenen Kosten und der Zeitaufwand in keinem Rahmen stehen. Diese Unterbringungsmöglichkeit sollte nicht weiter verfolgt werden. Standort ehem. Jugendverkehrsschule/Portugiesisches Zentrum, Rochusstraße Bezüglich der Bauvoranfrage des Kreises zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Gelände des ehemaligen Kreisbahnhofs Nord sind mehrere Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Cuypers und Cuber eingegangen. Diese vertreten mehrere östlich an das Gebiet angrenzende Firmen (Schreiben liegen den Fraktionen vor). Es wird ausgeführt, dass: „Grundlage für die lärmschutztechnische Beurteilung des Kindergartenprojektes nur eine umfassende lärmschutztechnische Bewertung“ sein könne. Weiter heißt es: „Hierfür ist es erforderlich, dass die Betriebsgeschehen entSitzungsvorlage 267/2015 2. Ergänzung Seite 2 sprechend den Genehmigungssituationen der umliegenden Betriebe sowie die Erweiterungsabsichten der Unternehmen aufgenommen und im Hinblick auf den Schutzanspruch des Kindergartens bewertet werden.“ Insbesondere der letzte Aspekt ist aus Sicht der Verwaltung kurzfristig nicht zu leisten. Grundsätzlich ist für den Standort ehem. Portugiesisches Zentrum mit ähnlichen Stellungnahmen zu rechnen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, aus Zeitgründen diese Standorte nicht weiter zu verfolgen. Standort Gelände Ehemalige Fachhochschule Die Verwaltung hat als weitere Option für die Errichtung der Kindertageseinrichtung das ehemalige FH-Gelände vorgeschlagen. Um auf diesem Gelände auch eine vorübergehende Betreuung anbieten zu können, ist die Aufstellung von mobilen Einheiten notwendig. Mit dem BLB wurde eine Verwaltungs- und Nutzungsregelung erarbeitet, die eine Bebauung des alten FH-Geländes mit einem Kindergarten kurzfristig möglich machen soll. Die letzten Änderungen wurden am 24.06.2015 vorgenommen. Der BLB hat zugesagt, ein unterschriebenes Exemplar bis spätestens zur Ratssitzung der Stadt Jülich zukommen zu lassen. Die Zeitplanung und Kostenschätzung für die Errichtung einer zweigruppigen Kita mittels Containerbauweise stellen sich wie folgt dar: Zeitplanung: Dauer des öffentliches Ausschreibungsverfahrens: Lieferzeit nach Auftragserteilung; Stand heute nach Aussage von Anbieter in vergleichbaren Verfahren: 6-8 Wochen ca. 11 Wochen Damit ist insgesamt, vorausgesetzt die Ausschreibung ist rügefrei, mit einer Dauer von ca. 17-19 Wochen zu rechnen. Kostenschätzung: Vorliegend ist ein Angebot, welche bei Angebotserstellung von einer dreigruppigen Kita ausgegangen ist. Hierfür wurden von Seiten der Firma 34 Container kalkuliert. Um die Kosten einer zweigruppigen Kita hierauf basierend zu schätzen, wird zunächst die Anzahl der Container um fünf gesenkt, da fünf Container der veranschlagten Containerzahl je Gruppe seitens des Anbieters entsprechen. Durch die so mögliche neue Raumaufteilung und die damit verbundenen Einsparungen in anderen Bereichen reduziert sich die Anzahl der benötigten Container um einen weiteren Container. Somit verbleiben 28 Container. 28 von 34 Container entsprechen einer Reduzierung von ca. 17,6 %. Da sich nicht alle Kosten äquivalent entsprechend der Reduzierung der Container übertragen lassen, wird ein Reduzierungswert von 15 % vorgeschlagen. Für eine dreigruppige Kita ergaben sich aus dem Angebot folgende Kosten: Kostenart Sitzungsvorlage 267/2015 2. Ergänzung Anzahl Grundpreis Kosten für 12 Monate und 3 Gruppen Kosten für 18 Monate und 3 Gruppen Seite 3 Mietpreis 34 Container, gesamt 6386,00 € / Monat Fingerklemmenschutz für ZK-Türen, 19 € / Monat / Stück Fingerklemmenschutz für WC-Kabinentüren, 21 € / Monat / Stück Heizkörperverkleidung, 13 € / Monat / Stück 6.386,00 € 76.632,00 € 114.948,00 € 23 437,00 € 5.244,00 € 7.866,00 € 9 189,00 € 2.268,00 € 3.402,00 € 28 364,00 € 4.368,00 € 6.552,00 € Fundamentierung (einmalig) 1 3.398,00 € 3.398,00 € 3.398,00 € Anlieferung inkl. Maut (einmalig) 1 5.746,00 € 5.746,00 € 5.746,00 € Abholung inkl. Maut (einmalig) 1 5.746,00 € 5.746,00 € 5.746,00 € Montagekosten bei Anlieferung (einmalig) 1 6.120,00 € 6.120,00 € 6.120,00 € Montagekosten bei Abholung (einmalig) 1 4.896,00 € 4.896,00 € 4.896,00 € 32 1.568,00 € 1.568,00 € 1.568,00 € 2 158,00 € 158,00 € 158,00 € 34 309,74 € 3.716,88 € 5.575,32 € Gesamtpreis netto 119.860,88 € 165.975,32 € Gesamtpreis inkl. MwSt. 19 % 142.634,45 € 197.510,63 € Reinigungspauschale je Container 49 € / Stück (einmalig) Reinigungspauschale je Sanitärcontainer 79 € / Stück (einmalig) Feuer-, Wasser- und Sturmversicherung, 9,11 € / Monat / Stück - Abzüglich der o.g. 15 % ergibt sich daher für eine zweigruppige Kita folgende Kostenschätzung: Kosten für 12 Mo- Kosten für 18 nate und 2 Grup- Monate und pen 2 Gruppen Gesamtpreis netto neu Gesamtpreis inkl. MwSt. 19 % neu 101.881,75 € 141.079,02 € 121.239,28 € 167.884,04 € Hierzu kommen noch Erschließungskosten (Hausanschlüsse, Fundamentierungen und prof. Außenanlage) mit rd. 120.000,00 €. Hinweis: Die Übergangslösung lässt sich, wie dargelegt, kostengünstiger und schneller am Standort Ehem. Realschule realisieren. Die GIS ist vorbehaltlich eines noch erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss generell bereit, Stadt Jülich und Kreisjugendamt bei der Suche nach einem Standort und bei der Aufstellung von temporären Einrichtungen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Kosten einschließlich der Finanzierung und des Aufwands über die Miete an die GIS zurückfließen. Ausführungen erfolgen in der Sitzung. Zusammenfassendes Ergebnis: Aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen sollte eine Unterbringung in der Alten Schirmerschule nicht weiter verfolgt werden. Sitzungsvorlage 267/2015 2. Ergänzung Seite 4 Für den Standort ehem. Portugiesisches Zentrum an der Rochusstraße wurde aus dem Bereich der dort angesiedelten Industrie bereits signalisiert, dass die Betriebsgeschehen entsprechend den Genehmigungssituationen der umliegenden Betriebe sowie die Erweiterungsabsichten der Unternehmen aufgenommen und im Hinblick auf den Schutzanspruch des Kindergartens bewertet werden. Für die Ausstattung der beiden Notgruppen sind Kosten mit rd. 75.000 € anzusetzen. Hinzu kommen die Kosten für die Herrichtung des Außengeländes mit ca. 20.000 €. Ausstattungskosten werden zu 90% über Landes- und Kreismittel abgedeckt. Da die Stadt Jülich aufgrund haushaltsrechtlicher Zwänge den 10%igen Eigenanteil nicht übernehmen kann, ist mit dem Kreisjugendamt noch abschließend zu klären, dass wie im Falle der Notgruppen in der Münstereifeler Straße der Eigenanteil von dort übernommen werden kann. Die laufenden Betriebskosten sind aus der Kindpauschale zu bestreiten. Im Haushalt 2015 wären, vorausgesetzt die Notgruppen könnten im November 2015 in Betrieb genommen werden, bei den entsprechenden Ausgabe-Positionen 54.660 € einzustellen und auf der Einnahmenseite 43.134 € (79% Zuschuss). Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja x nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja x nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 267/2015 2. Ergänzung nein nein Seite 5