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Sitzungsvorlage (Antrag 09/2015 der Fraktion UWG Jül zum Apotheken-Notdienst (Vorlage-Nr. 285/2015))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Erstellt
17.08.15, 22:31
Aktualisiert
17.08.15, 22:31
Sitzungsvorlage (Antrag 09/2015 der Fraktion UWG Jül zum Apotheken-Notdienst
(Vorlage-Nr. 285/2015)) Sitzungsvorlage (Antrag 09/2015 der Fraktion UWG Jül zum Apotheken-Notdienst
(Vorlage-Nr. 285/2015))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/F.-R. Jülich, 12.08.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 338/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 27.08.2015 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Antrag 09/2015 der Fraktion UWG Jül zum Apotheken-Notdienst (Vorlage-Nr. 285/2015) Anlg.: 1 Dez. V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt. Begründung: Am 25.06.2015 brachte die Fraktion der UWG Jül einen Antrag zur Klärung der Dienstbereitschafts-regelungen der Apotheken in den Rat ein (siehe Anlage). Der Antrag wurde zur Klärung an den Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing verwiesen. Die Verwaltung nahm Kontakt zur Apothekerkammer Nordrhein auf. Eine Teilnahme an der Sitzung des Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 27.08.war leider nicht möglich. Für die Sitzung am 29.10.2015 hat der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Herr Dr. Derix sein Kommen zugesagt. Folgende Informationen konnten vorab zusammengestellt werden: Im Januar 2014 wurde der Apotheken-Notdienst neu aufgestellt. Die bisher 69 regionalen Notdienstbereiche werden durch das internetgestützte Notdienstsystem der Apothekerkammer Nordrhein ersetzt. Mit dem neuen System reagiert die Apothekerkammer auf die steigende Zahl von Apothekenschließungen. Durch die Anpassung soll verhindert werden, dass „Löcher“ im Versorgungsnetz entstehen und es soll gewährleistet werden, dass langfristig die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Apotheken-Notdiensten in allen Regionen sichergestellt ist. Die Neu-Einteilung der Notdienste erfolgte nach den bisherigen Entfernungs-Kriterien im 15Kilometer-Radius. Allerdings hat dies zur Folge, dass die nächste Notfall-Apotheke nicht zwingend in der eigenen Stadt, sondern ggf. im Nachbarort zu finden ist. Daher kann gerade für ältere Menschen mit fehlender Mobilität die nächste Apotheke schwer erreichbar sein. Zweck des neu geordneten Notdienstes ist die Entlastung der Apotheken in den ländlichen Gebieten. Die dörflichen Apotheken machten zum Teil dreimal so häufig Notdienst wie die Apotheken in der Stadt. Laut Aussage der Apothekerkammer sind die Notdienstpläne eine Kompromisslösung, die möglichst die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen sollen. Ganz allgemein soll das neue Internet-System die Auffindbarkeit der nächstgelegenen NotdienstApotheke erleichtern:  Auf www.aknr.de wird nach der Eingabe des Wohn- oder Standortes die nächstliegende Notfall-Apotheke angezeigt.  Die Plattform www.apothekennotdienst-nrw.de bietet einen Überblick über alle diensthabenden Notdienst-Apotheken in ganz NRW. Hier kann eine kostenlose Liste mit den Übersichten abonniert werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 338/2015 X nein nein Seite 2